Newsletter-Ausgabe #169: August 2003

Themen: Sommerinterview – DENIC spricht Klartext | IDNs – internationale .de-Domains schon 2003? | Betrugswelle rollt nach Deutschland | IR-Marken – USA treten Madrider Protokoll bei | Deutschland – Domain-Rechtsprechung festigt sich | ENUM – DENIC lädt zur Pressekonferenz | Vorbestellung von .de-Sonderzeichen-Domains

Sommerinterview – DENIC spricht Klartext

In der Politik sind sie seit Jahren Tradition: abseits der Hektik des Alltags stehen die führenden Köpfe in Sommer-Interviews ausführlich Rede und Antwort. Doch nicht nur die Wähler möchten wissen, was sie erwartet: auch für Inhaber von Domains ist die Zukunft spannend. Das Team von domain-recht.de bat daher Sabine Dolderer, Vorstand der DENIC e.G. und damit Chefin der wichtigsten und erfolgreichsten country code Top Level Domain (ccTLD) weltweit, um ein solches ausführliches Sommer-Interview.

Als Reform mit aberwitzigen Folgen wertet Dolderer die geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Im Extremfall ist neben einer Erhöhung der Registrierungsgebühren auch die Übertragung von Domains und damit der gesamte Domain-Handel ernsthaft gefährdet. Nach wie vor unzufrieden zeigt man sich bei der DENIC auch über die Reformbestrebungen bei ICANN.

Eine klare Absage erteilt Dolderer an reine Zahlendomains und Domains mit lediglich zwei Zeichen, deren Registrierung zwar unter einigen anderen Top Level Domains wie .com möglich ist, unter .de aber auch weiterhin ausgeschlossen bleibt. Dagegen gibt es bei den sogenannten IDNs (internationalisierte Domain-Namen) spürbare Bewegung: So rechnet DENIC derzeit damit, noch in diesem Jahr Webadressen mit Sonderzeichen wie deutschen Umlauten oder französischen Accents anbieten zu können. Für sehr erfolgversprechend hält man schließlich ENUM-Domains, mit denen Internet und Telefonie verschmelzen. Deren Vergabe wird sich am bewährten Registry/Registrar-Konzept orientieren.

Lesen das ausführliche Interview unter:
> https://domain-recht.de/magazin/article.php?id=187

Quelle: eigene Recherche

IDNs – internationale .de-Domains schon 2003?

Während die DENIC e.G. in unserem exklusiven Interview bekanntgab, noch dieses Jahr sogenannte internationalisierte Domain-Namen (IDNs) unter .de anbieten zu wollen, bleiben die neuen Domains weltweit betrachtet weiterhin ein technisches und juristisches Minenfeld.

IDNs erweitern die Möglichkeiten der Domainregistrierung erheblich, da sie über den ASCII-Zeichensatz hinaus auch die Verwendung von deutschen Umlauten oder asiatischen Schriftzeichen zulassen. Strittig war lange, mit welchem technischen Standard die Übersetzung solcher Sonderzeichen in den ASCII-Code erfolgen sollte. Favorit war zunächst das sogenannte RACE-Verfahren, auf dessen Basis vor allem der US-Domaingigant VeriSign Inc. bereits seit längerem die Registrierung anbietet. Allerdings können diese Adressen ebenso wie alternative Top Level Domains derzeit nur mit speziellen Plug-Ins für den Browser genutzt werden. Letztlich durchgesetzt hat sich jedoch anstelle von RACE das Punycode-Verfahren, das mittlerweile als offizieller Standard gilt.

Und genau da liegt das Problem: aufgrund der Marktmacht von VeriSign ist nicht auszuschließen, daß die dort bisher registrierten IDNs ganz einfach von RACE nach Punycode umkodiert werden – damit wäre weit über eine Million von internationalisierten .com- und .net-Adressen noch vor dem offiziellen Start schon in Händen von VeriSign-Kunden.

In Deutschland bietet unter anderem der Registrar 1und1 unter der Bezeichnung „extended domains“ die unverbindliche Vorbestellung von IDNs unter .com, .net und .org an. Aber auch hier droht ein Konflikt mit bereits vergebenen Adressen, die über einen der zahlreichen anderen Registrare, die als Partner von VeriSign ebenfalls nach dem alten Standard Vorbestellungen entgegen genommen haben, angemeldet wurden.

> http://www.verisign.org/nds/naming/idn/customer.html

Vorbestellung von .com/.net-IDNs z.B. bei:
> http://hosting.1und1.com/xml/static?__page=news.extendeddomains

Vorbestellung von .de-IDNs z.B bei:
> http://www.united-domains.de/download/Umlaut-Domains.pdf

Kostenlose Konvertierungstools für IDNs finden Sie unter:
> http://josefsson.org/idn.php
> http://www.macchiato.com/unicode/convert.html

Quelle: heise.de, eigene Recherche

Betrugswelle rollt nach Deutschland

Es war wohl nur eine Frage der Zeit: wie bereits Ende Juni angekündigt, rollt nun auch in Deutschland eine neue Welle von betrügerischen Mails auf Domain-Inhaber zu.

Zum wiederholten Mal negativ auffällig ist die Domain Registry of America (DROA), die wahlweise auch als Domain Registry of Europe bzw. Canada auftritt. In einem Schreiben, das am 01. August nunmehr auch in Deutschland aufgetaucht ist, wendet sie sich schriftlich an die Domain-Inhaber und weist sie unter Nennung ihrer konkreten Domain darauf hin, dass der Registrierungsvertrag demnaechst ablaeuft. Werde nicht rechtzeitig gehandelt, drohe der Verlust der Domain. Die Briefe, denen ein Umschlag mit englischer Adresse für das Antwortschreiben beiliegt, unterscheiden sich abgesehen von einer Anpassung der Preise auf Euro nur unwesentlich von jenen, die zuvor in den USA und Großbritannien verschickt wurden.

Allein auf Inhaber von .biz-Domains abgesehen hat es dagegen Mel Goudie, der unter der Adresse domain-renewal.biz zahlreiche eMails verschickt und darin ebenfalls gegen Eingabe der Kreditkartendaten zur Verlängerung der Domain auffordert. Da .biz-Verwalter NeuLevel mittlerweile öffentlich vor Goudie warnt und dessen Domain auf „registry hold“ gesetzt hat, hat Goudie mit dem Versand von täglich 25.000 Betrugsmails gedroht, um durch die provozierten Anrufe besorgter Kunden den Betrieb bei NeuLevel wenigstens teilweise lahm zu legen.

In all diesen Fällen gilt zumindest fuer die ueber deutsche Registrare angemeldeten Domains: Solange es sich nicht ausdruecklich um ein Schreiben Ihres selbstgewählten Registrars handelt, koennen Sie solche Post getrost in den Muell werfen, da sich der Registrierungsvertrag ohne ausdrueckliche Kuendigung in der Regel automatisch verlaengert.

Ein Musterexemplar eines DROA-Schreibens finden Sie unter:
> http://www.synuk.com/a/x/droa1.jpg

Die offizielle Warnung von NeuLevel finden Sie unter:
> http://www.neulevel.biz/advisory.html

Quelle: Oliver Kaiser, godaddy.com, eigene Recherche

IR-Marken – USA treten Madrider Protokoll bei

Die USA haben sich nun doch noch durchgerungen und werden dem Madrider Markenprotokoll beitreten, das von europäischen und anderen Staaten genutzt wird, um den Markenschutz einfach für eine Vielzahl von Ländern zu ermöglichen. Die USA werden ab dem 2. November diesen Jahres Mitglied Nr. 72 sein.

Das Madrider Markenprotokoll ist ein das Madrider Markenabkommen von 1891 ergänzender internationaler Vertrag aus dem Jahre 1989. Beide ergänzen die Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz gewerblichen Eigentums (PVÜ). Darüber wird die Geltung von Markenrechten innerhalb der Mitgliedsstaaten vereinfacht. Man braucht nur ein Formular auszufüllen und anzugeben, in welchen Mitgliedsstaaten man seine Marke schützen will. Bei der WIPO in Genf wird der Antrag bearbeitet und beschieden.

Die USA waren dem Madrider Markenprotokoll bisher nicht beigetreten, da Uneinigkeit bezüglich der Einflußnahme der USA mit der Europäischen Gemeinschaft bestand. Für US-Marken vereinfacht sich nun die Registrierung von Marken in den 71 Mitgliedsstaaten. Zugleich wird es für die anderen Mitgliedsstaaten einfacher, den eigenen Markenschutz in den USA einzurichten.

Die Liste der Mitgliedsstaaten des Madrider Markenabkommens finden Sie unter:
> http://www.wipo.int/madrid/en/index.html

Quelle: out-law.com, trademark.blog.us, eigene Recherche

Deutschland – Domain-Rechtsprechung festigt sich

In den vergangenen Tagen wurden zwei aktuelle Domainrechts-Urteile veröffentlicht, die nicht spektakulär sind, jedoch den Weg geordneter Domain-Rechtsprechung weiter festigen. So entschied das Landgericht Stuttgart über die Domain snowscoot.de (Urteil vom 15.07.2003, Az.: 41 O 45/01 KfH), und das Oberlandesgericht (hOLG) Hamburg über die Domain schuhmarkt.de (Urteil vom 24.07.2003, Az.: 3 U 154/01).

In der Sache snowscoot.de hatte die beklagte Domain-Inhaberin die Domain am 18.05.1999 registriert, und eine Magazin-Portalseite mit Werbung und Informationen zu Skibobs präsentiert. Das mochte die Klägerin, Inhaberin der am 24.10.2000 angemeldeten und am 10.01.2001 eingetragenen Marke „SNOWSCOOT“, nicht leiden. Sie verklagte die Domain-Inhaberin und den admin-c auf Unterlassung der Nutzung und Freigabe der Domain sowie Feststellung der Schadensersatzpflicht. Das LG Stuttgart wies die Klage zurück. Es ging davon aus, dass die Magazin-Portalseite ein Werk im Sinne von § 5 Abs. 3 MarkenG ist und seinerseits dem Markenschutz unterliegt, was die Beklagte gegen die Ansprüche der Klägerin erfolgreich einwenden konnte.

Gegen den gleichfalls verklagten admin-c ergaben sich ebenfalls keine Ansprüche: der admin-c ist lediglich der Ansprechpartner der DENIC und als solcher nur in Ausnahmefällen anspruchsverpflichtet, erklärte das LG Stuttgart. Und wenn in diesem Fall gegen den Domain-Inhaber keine Ansprüche vorliegen, dann schon gar nicht gegenüber dem admin-c.

Mehr zu dem Urteil über snowscoot.de unter:
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=188

Über die Domain schuhmarkt.de stritten die Herausgeberin der über 100 Jahre alten Branchenzeitschrift „Schuhmarkt“ mit dem Inhaber der gleichnamigen Domain. Die Klage wurde ebenfalls abgewiesen. Das hOLG Hamburg hat in seiner Entscheidung wesentliche Punkte des Domain-Rechts, bei denen Gerichte immer wieder zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, deutlich zugunsten der Domain-Inhaber erörtert und entschieden:

Bei der Beurteilung einer bestehenden Verwechslungsgefahr reicht der Domain-Name allein nicht aus; es muss auch der Inhalt der Homepage hinzugezogen werden. Die Registrierung einer Gattungsdomain stellt allein für sich keine Wettbewerbsbehinderung dar. Das haben mittlerweile alle Gerichte übernommen, dank der Entscheidung mitwohnzentrale.de des BGH. Will ein Domain-Inhaber eine Domain, die er bisher nicht richtig nutzte, an einen Interessenten verkaufen, ist nicht grundsätzlich von Domain-Grabbing auszugehen. Die Anzahl der von einem Domain-Inhaber registrierten Domains ist kein Indiz für Domain-Grabbing. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalles an, warum und für welchen Zweck die einzelne Domain registriert wurde.

Mehr zum Urteil über schuhmarkt.de unter:
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=182

Die Entscheidung snowscoot.de finden Sie unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20030215.htm

Die Entscheidung schuhmarkt.de finden Sie unter:
> http://www.bonnanwalt.de/entscheidungen/OLG-Hamburg3U154-01.html

Spezialisierte Domain-Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bonnanwalt.de, jurpc.de, eigene Recherche

ENUM – DENIC lädt zur Pressekonferenz

Ein ganz besonderes Event ist die am morgigen Freitag stattfindende Pressekonferenz von DENIC e.G. und der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) in Frankfurt um 10:30 Uhr in der Geschäftsstelle der DENIC e.G., Wiesenhüttenplatz 26 in Frankfurt/M (nähe Hauptbahnhof). Dort wird der Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen der DENIC als deutscher .de-Domain-Verwaltung und der Regulierungsbehörde, die unter anderem den deutschen Rufnummernplan verwaltet, verkündet.

ENUM ist eine neue Technologie, aufgrund der schon in wenigen Jahren Internet und Telefonie verschmelzen und so eine grenzenlose Kommunikation unabhängig von der Art des Kommunikationsmittels ermöglicht wird. Die DENIC testet unter Begleitung von RegTP ENUM bereits seit September 2002 und hält diese Technologie für sehr erfolgversprechend, weil sie einen offenen Industriestandard definiert, der es dem Inhaber einer Rufnummer ermöglicht, viele verschiedene Dienste – auch von unterschiedlichen Anbietern – über seine bereits existierende Rufnummer zusätzlich zu nutzen.

Die Zusammenarbeit zwischen DENIC und RegTP soll mit Abschluss des Vertrages nun den Feldversuch auf eine formale Grundlage stellen und gemeinsame Bemühungen intensivieren. Die unterschiedlichen Kompetenzen der Unternehmungen sollen zusammen neue Energien freisetzen und dem gemeinsamen Projekt zusätzlichen Schub verleihen.

Informationen zu ENUM finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=101
> http://www.denic.de/enum/index.html

Quelle: DENIC, eigene Recherche

Vorbestellung von .de-Sonderzeichen-Domains

Die DENIC e.G. plant die Einführung von sog. IDNs (Internationalized Domain Names, auch Extended Domains genannt). Bei diesen „neuen“ Domain-Namen wird erstmals die Verwendung von Sonderzeichen und Umlauten innerhalb des Domain-Namen erlaubt sein. Die Einführung der IDNs ist nach Planung der DENIC noch in 2003 vorgesehen (vgl. hierzu auch unser DENIC-Interview).

united-domains.de bietet Ihnen schon jetzt die Möglichkeit, solche Domains vorzubestellen. Sobald seitens der DENIC die technischen Voraussetzungen zur Registrierung geschaffen sind, werden wir versuchen, Ihre Domain(s) zur Anmeldung zur bringen. Kosten in Höhe von EUR 12,-/Domain jährlich (inkl. MwSt) entstehen nur im Falle einer erfolgreichen Registrierung. Eine Garantie für eine tatsächliche Registrierung Ihrer Wunschdomains kann united-domains.de jedoch nicht übernehmen.

Vorbestellungen von .de-IDNs unter:
> http://www.united-domains.de/download/Umlaut-Domains.pdf

Quelle: eigene Recherche

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