Newsletter-Ausgabe #168: August 2003

Themen: .eu (dotEU) – Warnung vor der Gebührenfalle | Statistik – knackt .com bald die 24 Mio-Marke? | T-Buh – Telekomiker auf Markenfeldzug | .biz – Gratis-Listen mit Gnaden-Domains | ccTLDs – .vn/.uk ändern Vergabemodus | maxem.de – Streit gewonnen, Domain verloren | Rekord – Zwist um längste Domain der Welt | Andechs Days of Trademarks 2003 | DENIC – Sommer-Interview mit Sabine Dolderer

.eu (dotEU) – Warnung vor der Gebührenfalle

„Pre-registration or reservation of .eu domain names is not possible“ heißt es in schrillem Rot auf der Informationsseite der EU-Kommission zur dotEU. Gleichwohl findet man schon jetzt zahlreiche Angebote mit kostenpflichtiger Vorregistrierung von .eu-Domains im Internet, die die Nutzer verunsichern. Es ist zu empfehlen, diese Angebote vorerst zu meiden.

Die europäische Top Level Domain „.eu“ wird aller Voraussicht nach Ende des Jahres endlich starten. Doch noch sind die Vergabebedingungen für die Registrierung der Domains nicht abgesegnet. Aber solange eben diese Bedingungen nicht im Detail festgelegt sind, kann auch kein seriöser Anbieter verbindliche Registrierungen für .eu-Domains entgegen nehmen. Die Gegenleistung für die zu zahlende Gebühr, die in ihrer Höhe zumeist täuschend ähnlich wie die tatsächliche Registrierungsgebühr einer Domain bemessen ist, besteht lediglich in der automatisierten Eintragung in eine Datenbank des Anbieters.

Zu empfehlen sind vielmehr Angebote, die statt einer Bearbeitungsgebühr mit einer reinen Erfolgsgebühr verbunden sind und nur dann fällig werden, wenn die Wunsch-Domain tatsächlich zu eigenen Gunsten registriert wird. Eine Bearbeitungsgebühr ist allein in den Fällen sinnvoll, in denen etwa im Rahmen der Sunrise Period Inhaber von Kennzeichenrechten ihre Domains bevorzugt anmelden können und dies vom Registrar mit der Bearbeitung von Dokumenten (wie zum Beispiel der Markenurkunde) übernommen wird. Für solche Sunrise-Domains gilt im Gegenzug, dass die gewünschte Domain auch mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Anmeldung gebracht werden kann.

Eine kostenlose Vorregistrierung von .eu-Domains bieten zum Beispiel Angebote wie doteu.info. Bei dieser Vorregistrierung stellt der Kunde auch sicher, dass er mögliche Anmeldefristen nicht versäumt.

Presse-Mitteilung zu diesem Thema:
> http://www.presseportal.de/story.htx?nr=469671

.eu-Domains kann man kostenlos vormerken lassen unter:
> http://www.dotEU.info

Informationen zur .eu Sunrise Period:
> http://www.dotEU.info/sunrise/

Quelle: eu.int, eigene Recherche

Statistik – knackt .com bald die 24 Mio-Marke?

Und sie rollt und rollt und rollt: während in Mexiko der letzte VW Käfer vom Band lief, steigt die Top Level Domain (TLD) .com in ungeahnte Höhen: allein im Juli 2003 wurden weit über 335.000 neue .com-Domains registriert.

Die Gesamtzahl an aktiven .com-Domains nähert sich der Marke von 24 Millionen. Zwar sind wissenschaftlich exakte Ergebnisse mangels einheitlicher Zählweise und sich sekündlich ändernder Zahlen nicht zu erhalten. Doch auch nach dem Platzen der Internet-Blase wächst das berühmte „dotCOM“ nach wie vor schneller als alle übrigen Endungen, wenn auch mit gebremster Geschwindigkeit.

Doch nicht nur .com legt zu: insgesamt stiegen die Registrierungszahlen bei den wichtigsten TLDs im Vergleich zum Juni nochmals deutlich an. Leicht aufholen konnte .info; doch nach wie vor sind derzeit Domains unter .biz stärker gefragt. Den größten Sprung schaffte das amerikanische Länderkürzel .us: eine Steigerung von mehr als 21.000 Domains im Vergleich zum Vormonat liess die Gesamtzahl an .us-Domains auf über 600.000 steigen. Mehr als ein Jahr nach dem Start der Live-Registrierung finden sich zudem immer mehr Angebote, die ausschließlich unter .us präsent sind. Dies zeigt die wachsende Akzeptanz der „neuen“ Endung in der US-Bevölkerung und dient als Beleg, dass der Schritt hin zur Liberalisierung der Vergabe als positiv zu bewerten ist.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de 6.567.912 (Vergleich zum Vormonat: + 75.931)
.com 23.841.755 (Vergleich zum Vormonat: + 336.723)
.net 3.951.267 (Vergleich zum Vormonat: + 47.669)
.org 2.601.649 (Vergleich zum Vormonat: + 25.455)
.info 1.150.383 (Vergleich zum Vormonat: + 20.417)
.biz 985.218 (Vergleich zum Vormonat: + 22.529)
.us 620.410 (Vergleich zum Vormonat: + 21.455)

insgesamt: 39.718.594 (Stand 1. August 2003)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie auch unter:
> http://www.whoisreport.com/domain-counts

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: eigene Recherche

T-Buh – Telekomiker auf Markenfeldzug

Die Telekom führt seit einigen Monaten einen Feldzug für ihre Marken und das prominente Zeichen „T“. Dabei ist sie sich nicht zu schade, Domains wie t-beutel.de und t-wurst.de zu registrieren. Aber das ist nur konsequent.

Die Telekom investiert seit Jahren massiv in ihre Marken. Sie zu schützen und auszubauen ist ihr Bestreben, und den Gegebenheiten des Marktes angemessen. Allein 2001 hat das Unternehmen, wie die Berliner Zeitung berichtet, knapp 2 Milliarden Euro in seine Marken investiert. „Dabei wird gegen Inhaber von „T“-Domains vorgegangen, um den Rechtsschutz für unsere T-Marken-Familie nicht zu verlieren“, wie Stephan Althoff mitteilt, Leiter des Zentralbereichs Markenführung und Werbung bei der Telekom.

Aktueller Gegner ist die Berliner Multimedia-IT-Agentur Team-Konzept, die am vergangenen Dienstag in Berlin eine T-Party veranstaltete. Die werbewirksame Veranstaltung ist die notwendige Reaktion auf die mündliche Verhandlung vom 15.07. vor dem LG Köln. Das Gericht bestätigte dem Team-Konzept, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Marken nicht bestehe. Zugleich legte es den streitenden Parteien nahe, sich bis 15.08. gütlich zu einigen; andernfalls müsse man ein Gutachten über die Bekanntheit des „T“ für die Telekom einholen, das mit EUR 30.000 veranschlagt ist. Bei einer überragenden Bekanntheit der Telekom-Marke käme es auf die Frage der Verwechslungsgefahr nicht mehr an. Den Betrag für das Gutachten muss zunächst die klagende Telekom bevorschussen, die Kosten werden aber zuletzt von der im Rechtsstreit unterliegenden Partei getragen. Um einem wirtschaftlichen Desaster zu entgehen, rief nun Team-Konzept unter der Bezeichnung „Berliner T-Party“ eine Spendenaktion aus, die virtuell von der neu eingerichteten Informationsplattform free-t.de unterstützt wird. Udo Blenk, einer der Geschäftsführer von Team-Konzept, teilte uns mit, man nehme die Sache locker sportlich,
nichtsdestotrotz müsse man sehen, welche Konsequenzen die Vereinnahmung des „T“ durch die Telekom mit sich bringe.

Aber nicht nur das „T“ bietet Angriffsfläche, die die Telekom-Anwälte mobilisiert; auch der Begriff „online“ wie in e-online.de und de-online.de reizt zur Durchsetzung der eigenen Marke. Dabei ist in solchen Fällen die Rechtslage nicht eindeutig, der Gegenstandswert aber schon. Wenn mit der 500.000-Euro-Keule ausgeholt wird, duckt sich – zu Recht – mancher brave Domain-Inhaber, denn aufgrund der nach wie vor bestehenden Rechtsunsicherheit ist das Kostenrisiko für den Einzelnen oder kleine Unternehmen zu groß und ihre Existenz bei verlorenem Rechtsstreit gefährdet.

Die Methode Kostenkeule ist nicht schön, aber legal. Es gibt jedoch nach wie vor Möglichkeiten, sich einer solchen Kostenkeule zu entziehen, wenn die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. So regelt § 142 MarkenG die Streitwertbegünstigung für Fälle, in denen durch die Prozeßkosten die Partei in ihrer Existenz gefährdet wird und sie dies nachweist, so dass die Gerichtskosten der wirtschaftlichen Lage der Partei angeglichen werden.

Weitere Informationen zum Rechtsstreit gegen Team-Konzept unter:
> http://www.team-konzept.de/presse/meldungen/20030730

Unterstützen kann man Team-Konzept unter anderem über:
> http://www.free-t.de

Weitere Informationen zu § 142 MarkenG finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=47

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: Berliner Zeitung, free-t.de, eigene Recherche

.biz – Gratis-Listen mit Gnaden-Domains

Wer sein Domain-Portfolio gezielt mit ausgewählten Domains verstärken will, sollte sich einen neuen Service von .biz-Verwalter NeuLevel Inc. näher ansehen: ab sofort steht der „Redemption Grace Period Report“ kostenfrei zum Download bereit.

Die Redemption Grace Period (RGP) ist eine Besonderheit im amerikanischen Registrargeschäft. Da Domain-Registrierungsverträge dort nicht wie in Deutschland grundsätzlich automatisch verlängert werden, schafft die RGP nach deren Ende eine zusätzliche Gnadenfrist von 30 Tagen, innerhalb der die Domain vor der endgültigen Löschung von ihrem alten Inhaber gegen Zahlung einer stark erhoehten Gebuehr erneut angemeldet werden kann. Erst nach deren Ablauf wird die Domain endgültig gelöscht.

NeuLevel stellt zwei Listen zur Verfügung: die eine enthält Domains, die sich gegenwärtig in der RGP befinden. Hinter jeder Adresse ist vermerkt, an welchem Tag zu welcher genauen Uhrzeit diese 30-Tage-Phase endet. Bis dahin liegt es also am vormaligen Inhaber, sich die Domain wieder zu sichern. Die zweite Liste führt alle Webadressen auf, bei denen die RGP bereits abgelaufen ist und die deshalb zur Löschung anstehen.

Erfahrungsgemäß ist der Ansturm auf solche Listen groß. Es gibt daher keinerlei Garantie, eine der dort genannten Domains auch tatsächlich zu erhalten. Allerdings finden sich dort auch zahlreiche deutsche Begriffe, die zumindest für den US-Markt kaum von Interesse sind. Ein Blick lohnt sich daher allemal.

Die .biz-Listen finden Sie unter
> http://www.neulevel.biz/reports/rgp

Quelle: Key-Systems, eigene Recherche

ccTLDs – .vn/.uk ändern Vergabemodus

Wichtige Änderungen haben sich bei den Top Level Domains .vn und .uk ergeben: während das Telekommunikationsministerium der Republik Vietnam die Registrierung unter .vn mit sofortiger Wirkung für das Ausland geöffnet hat, ist für britische .uk-Domains künftig eine positive Verlängerung des Registrierungsvertrages durch den Inhaber erforderlich.

Nach den neuen Vergaberegeln der vietnamesischen Vergabestelle VNNIC ist die Registrierung unter .vn künftig weltweit sowohl für Einzelpersonen als auch für Unternehmen möglich; ein Wohnsitz oder eine Niederlassung vor Ort entfällt. Zur Auswahl stehen zahlreiche Subdomains, darunter .com.vn, .net.vn oder .health.vn. Eine Anmeldung direkt unterhalb von .vn ist dagegen nicht zulässig. Wie bei vielen asiatischen Ländern gibt es daneben auch inhaltliche Einschränkungen: demnach ist die Verwendung von .vn-Domains zu staatsgefährdenden oder auch nur ungesunden Zwecken ebenso strengstens verboten wie eine Anmeldung schmutziger Worte. Inhaber von Kennzeichenrechten sollten gewarnt sein, da mit einer Grabbing-Welle zu rechnen ist.

Einschneidende Änderungen gibt es auch in Großbritannien: nach einer Reform der Registrierungsbedingungen durch die Vergabestelle Nominet ist künftig bei jeder .uk-Domain alle zwei Jahre die positive und ausdrückliche Verlängerung des Domainvertrages erforderlich. Unterbleibt eine Verlängerung, wendet sich Nominet ein einziges Mal an den Inhaber und gewährt eine zusätzliche Frist von 30 Tagen. Nicht ausgeschlossen ist derzeit, daß sie sogar bis auf sieben Tage verkürzt wird. Sollte in dieser Frist keine Reaktion erfolgen, wird die Domain zunächst suspendiert und nach Ablauf weiterer 60 Tage gelöscht. Um einen Verlust der Adresse möglichst zu vermeiden, kann die Verlängerung ab einem Zeitraum von sechs Monaten vor dem Ende des Registrierungsvertrages erfolgen. Im WHOIS-Verzeichnis werden diese verschiedenen Phasen einer Domain mit speziellen Einträgen kenntlich gemacht.

Wer seine .uk-Domains über einen deutschen Registrar anmeldet, muß dagegen auch in Zukunft nichts befürchten: diese übernehmen das „Renewal“ in der Regel automatisch, ohne dass sich der Domain-Inhaber darum kümmern muss.

Weitere Informationen über .vn-Domains erhalten Sie unter:
> http://www.vnnic.net.vn/english/index.html

Hintergründe zu den Änderungen bei .uk finden Sie unter:
> http://www.nominet.org.uk/TagHolders/PositiveRenewals

Quelle: out-law.com, VeriSign, eigene Recherche

maxem.de – Streit gewonnen, Domain verloren

Nachdem der RA Maxem im Streit um unter anderem die Webadresse maxem.de nach zwei Fehlschlägen vor Kölner Gerichten doch noch vor dem Bundesgerichtshof einen Sieg erstritt, aufgrund dessen der Domain-Inhaber die Domain freigeben musste, nahm das Schicksal der Domain seinen Lauf – zu Ungunsten des RA Maxem. Denn der hatte vergessen, einen Dispute-Eintrag bei DENIC einzureichen. Als die Domain vom Inhaber freigegeben wurde, registrierte sie ein anderer – mit Namen Maxem.

Neuer Inhaber der Domain ist Ingenieur und Betriebswirt Detlef Maxem aus Lörscheid. Aber woher dieser Herr Maxem plötzlich auftaucht, wenn RA Maxem doch so sehr auf die Einmaligkeit seines Namens pochte, ergibt sich aus dem Telefonbuch. Da stehen nämlich noch einige andere ausser dem Ingenieur und dem Rechtsanwalt. Hätte RA Maxem aber einen Dispute-Antrag gestellt, wäre das nicht passiert:

Den Dispute-Eintrag beantragt man gegenüber der DENIC. Ziel des Dispute-Eintrags ist es, den Domain-Inhaber an der Übertragung der Domain zu hindern. Und führt man eine gerichtliche Entscheidung zu eigenen Gunsten herbei, wird also der Domain-Inhaber zur Freigabe der Domain verurteilt, so wird man mit Freigabe der Domain automatisch deren Inhaber. Gibt der Inhaber noch vor einer Gerichtsentscheidung auf, so kann er die Domain lediglich auf den Antragsteller des Dispute-Eintrages übertragen.

Gegen den neuen Inhaber der Domain wird RA Maxem vor den Gerichten wenig ausrichten können. Denn unter Gleichnamigen gilt das Prinzip „first come, first served“. Ausnahmen ergeben sich alleine bei überragend bekannten Namen oder Firmenschlagworten, wie die Entscheidungen krupp.de des OLG Hamm und shell.de des BGH gezeigt haben.

> http://www.maxem.de

Mehr zur Entscheidung maxem.de unter:
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=171

Die Entscheidungen zu shell.de/krupp.de unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20020139.htm
> http://www.jurpc.de/rechtspr/19980080.htm

Weitergehende Informationen zum Dispute-Eintrag:
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=106
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=111

Quelle: heise.de, intern.de, eigene Recherchere

Rekord – Zwist um längste Domain der Welt

Ein kurioser Streit ist im Kampf um die längste Domain der Welt entbrannt: zwei britische Unternehmen haben Adressen mit insgesamt über 60 Zeichen angemeldet. Da drängt sich doch die altbekannte Frage auf: ist die Größe wirklich entscheidend?

Auf genau 60 Zeichen kommt die Second Level Domain der Adresse llanfairpwllgwyngyllgogerychwyrndrobwyll-llantysiliogogogoch.com. Was zunächst so aussieht, als hätte ein Raver in Extase bei der letzten Love Parade die Tastatur mit dem Dancefloor verwechselt, ist lediglich die walisische Bezeichnung für „The church of St. Mary in the hollow of white hazel trees near the rapid whirlpool by St. Tysilio’s of the red cave“. Letzteres ist zwar deutlich länger als die Domain, dürfte in der Aussprache jedoch ungleich weniger Probleme bereiten: Selbst David Wilson, der die Adresse zu Werbezwecken für sein Unternehmen 1Youwant Ltd. angemeldet hat, bricht sich sich dabei die Zunge.

Übertroffen wird Wilson durch ein Unternehmen namens Morant Park Enterprises aus Essex, das sich offenbar als erster die unglaublich einprägsame Domain thelongestdomainnameintheworldandthensomeandthensomemoreandmore.com sichern konnte. Mit 63 Zeichen in der Second Level Domain wird der maximale Rahmen voll ausgeschöpft; längere Adressen sind unter .com gar nicht möglich. Doch Vorsicht: wer die Adressen per Hand in den Browser eintippt, sollte für unterwegs einen Camping-Kocher samt Fresspaket parat haben – es ist eine ziemlich langwierige und ermüdende Angelegenheit.

Und vor allem war die ganze Arbeit umsonst: das Guiness-Buch der Rekorde hat eine Eintragung bereits abgelehnt. Denn es bedürfe wenig bis kaum Aufwand, ebenso lange oder – sofern möglich – noch längere Domains mit mindestens einem Zeichen mehr anzumelden. Wirklich rekordverdächtig ist dagegen die kürzeste Domain der Welt: im Juni 2001 konnte sich der Kitzbühler Andreas Pfluegler die Adresse -.kg schnappen.

> http://www.-.kg

Quelle: theinquirer.net, eigene Recherche

Andechs Days of Trademarks 2003

Die Kanzlei Meissner, Bolte und Partner lädt zu den Andechser Markentagen 2003 vom 23. – 25.09.2003 ins Kloster Andechs ein. In dem dreitägigen Markenrechtsseminar wird das Know-How rund um den Markenbereich vertieft und man kann mit Kollegen und namhaften Unternehmen Kontakte knüpfen.

Erwartet werden hochkarätige Referenten aus der Wirtschaft, von Gerichten und der Kanzlei Meissner, Bolte und Partner. Die Veranstaltung richtet sich an Top-Entscheider großer Konzerne und Markenartikler, an Führungskräfte aus Rechtsabteilungen, Produktentwicklung, Marketing, Vertrieb und strategische Unternehmensplanung sowie an Mitarbeiter und Partner aus Unternehmensberatungen.

Das Seminar kostet EUR 990,- und umfasst einen Shuttle Service zum Hotel und Oktoberfest, Get Together, Oktoberfest, Seminarunterlagen sowie die gesamte Verpflegung.

Für die united-domains AG wird Florian Huber vor Ort sein.

Weitere Informationen und Anmeldung zu den Markentagen:
> http://www.markentage.de

Quelle: infobroker-ring.de, eigene Recherche

DENIC – Sommer-Interview mit Sabine Dolderer

In der Politik sind sie schon eine langjährige Tradition: in großen Sommer-Interviews beantworten führende Köpfe des Landes abseits der alltäglich geführten Diskussionen grundlegende Fragen zu Hintergründen und Zukunft ihres Handelns.

Für ein solch großes Sommer-Interview konnte das Team des Newsletters Frau Sabine Dolderer, Vorstand der DENIC e.G. und damit Chefin der wichtigsten und erfolgreichsten country code Top Level Domain (ccTLD) weltweit, gewinnen. Ob WHOIS, IDNs, ENUM, Domain-Schiedsgerichte oder TKG-Novelle – keine wichtige Frage wurde ausgelassen. Auch zu sensiblen Themen wie reinen ZahlenDomains oder den äusserst beliebten Adressen mit lediglich zwei Zeichen, die unter .de derzeit nicht zur Registrierung zugelassen sind, wird es eine Stellungnahme geben.

Das Interview lesen Sie in der nächsten Ausgabe des Domain-Newsletters …

Quelle: eigene Recherche

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