Newsletter-Ausgabe #165: Juli 2003

Themen: In eigener Sache – Warnung vor Virus-Mails | .info – Bundesländer im Abseits | .org – PIR trotzt Marketing-Kritik | .ky – Domain-Krimi auf Cayman Islands | Sunrise Period – universelles Heilmittel? | Überblick – Rechtstipps zur eigenen Website | Beckham – Transfer tritt Domain-Welle los

In eigener Sache – Warnung vor Virus-Mails

Viren, Würmer und Trojaner halten die Internetwelt immer wieder in Atem. Durch eMail-Viren, welche die Maildatenbanken von eMail-Programmen nutzen und sich so verbreiten, wird so mancher Unbescholtene bei Unwissenden ein schlechtes Image bekommen. Nun kursieren auch Viren-Mails mit dem Domain-Newsletter-Label, sie stammen jedoch nicht von domain-recht.de.

Leser haben uns darauf aufmerksam gemacht, dass zur Zeit auch Virenmails kursieren, deren Betreffe und erste Zeilen nach dem Domain-Newsletter aussehen. Dabei handelt es sich in der Regel um ältere Ausgaben des Newsletters, die mit Viren verseucht weitergesendet werden. Bereits nach wenigen Zeilen endet der Newsletter und es hängt eine .exe-Datei an. Diese sollte man tunlichst nicht öffnen, solche Mails vielmehr unverzüglich löschen.

Der Domain-Newsletter steht mit diesem Problem nicht allein; auch andere seriöse Newsletter-Versender haben darunter zu leiden. Eine uns bekannte, mit dem vermeintlichen Domain-Newsletter versandte Datei heisst „archiv.pst.exe“. Solche Dateien kommen in Umlauf, weil der Virus beim normalen User einerseits Zugriff auf die Adressdatenbank von eMail-Progammen nimmt, zugleich aber auch Teile dort gelagerter eMails herausbricht und infiziert weitersendet.

Also ist auch Vorsicht bei vermeintlich bekannten Absendern von eMails geboten. Und man sollte sich hüten, verdächtige Dateien zu öffnen, die an eMails anhängen. Schliesslich sollte man regelmässig die eigene Festplatte auf Viren hin untersuchen.

Anti-Virus Tools erhalten Sie unter anderem unter:
http://www.bitdefender.com
http://www.nai.com
http://www.norton.com
http://www.sophos.de

Quelle: eigene Recherche

.info – Bundesländer im Abseits

Die neue Endung .info macht ihrem Namen noch immer keine Ehre: Die deutschen Bundesländer sind auf dieser Top Level Domain schlecht besetzt. Lediglich sechs der 16 Bundesländer haben die entsprechende Domain, noch weniger nutzen sie. Man ist der Meinung, .info habe im Internet einen zu geringen Stellenwert.

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Niedersachsen und Sachsen haben .info-Domains registriert. Genutzt werden sie lediglich von Baden-Württemberg, Berlin und Niedersachsen. Bremen sieht im Moment keinen Bedarf an der Domain. Die Registrierung diente zunächst wie bei vielen anderen dazu, Grabber zu blocken. Anders dagegen Sachsen, das die Domain zukünftig gezielt zur Auffächerung des Online-Angebots nutzen will.

Bremen und Bayern haben ihre Domain in der ersten Vergaberunde bekommen. Die anderen vier Länder bestritten den Rechtsweg. Bundesländer, die keine .info-Domain haben, sehen derzeit keinen ausreichenden Grund, ihre Domains zu erstreiten, da .info bei den Internet-Nutzern nicht ausreichend bekannt sei. Ob sich so ein vernünftiges Marketingkonzept darstellt, scheint sich niemand zu fragen. Gerade Touristen aus dem Ausland dürften wohl eher zu .info-Domains greifen als zu .de-Domains.

Einen ausführlichen Bericht zum Thema finden Sie unter:
http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=174

Quelle: markenplatz.de

.org – PIR trotzt Marketing-Kritik

Die mit Spannung erwartete und runderneuerte Website des neuen .org-Verwalters Public Interest Registry (PIR) ist kaum online, schon gibt es erste Kritik am Vermarktungskonzept.

Umfassend wie kein anderer Verwalter einer Top Level Domain zuvor informiert PIR nicht nur über die Registrierung von .org-Domains, sondern bietet zahlreiche Hintergrundangaben wie zur Geschichte von .org, Kontaktadressen und sogar Tipps zum Verkauf der Domains. Daneben plant man speziell für .org neue Angebote: für Domain-Inhaber besonders interessant dürften dabei die als ORGLock und ORGCloak bezeichneten Services sein. Bei ORGLock soll eine Änderung der Domain-Daten von einer speziellen Zustimmung des Inhabers abhängig gemacht werden und so die „Entführung“ etwa durch gefälschte Transferanträge deutlich erschweren. Zum effektiveren Schutz vor Spam soll dagegen ORGCloak Teile der Informationen in der WHOIS-Datenbank gegen Gebühr verbergen. Ein Datum für den Start dieser neuen Angebote ist noch nicht bekannt.

Der ICANN-Kritiker Karl Auerbach bemängelt jedoch, dass PIR mit seiner neuen Website den traditionellen Status von .org gemäß seiner Abkürzung für „Organisations“ als Domain für gemeinnützige Gruppen, Vereinigungen oder Verbände zu sehr in den Vordergrund stellt. Denn auch künftig bleibt .org eine der wenigen offenen (unrestricted) TLDs, deren Registrierung trotz des scheinbar einschränkenden Wortlauts ebenso wie im Fall von .com für jedermann, also auch Privatpersonen und Unternehmen möglich ist. Diese berechtigten Bedenken dürfte PIR jedoch schon bald zerstreuen: als Registry liegt es schliesslich in deren ureigensten Interesse, so viele Domains wie möglich zu vergeben. Dass die Vermarktung dennoch in erster Linie auf eine ausgewählte Zielgruppe gerichtet ist, liegt aufgrund der Wortbedeutung nur zu nahe.

Mehr über .org erfahren Sie unter:
http://www.pir.org

Informationen über ORGLock und ORGCloak finden Sie unter:
http://www.pir.org/resources/new_services

Quelle: icannwatch.org, eigene Recherche

.ky – Domain-Krimi auf Cayman Islands

Von den Cayman-Inseln hört Otto Normaluser zumeist im Zusammenhang mit Steuersparmodellen. Doch dass sich dort auch ein wahrer Domain-Krimi um die Länderendung (ccTLD) .ky abspielt, ist vielen bisher verborgen geblieben.

Im Mai 1995 vergab Dr. John Postel, der mittlerweile verstorbene „Vater des Internets“, im Auftrag der hierfür zuständigen IANA (Internet Assigned Numbers Authority) die Verwaltung des Länderkürzels .ky an einen Mr. Mole, seines Zeichens Angestellter der Regierung von Cayman Islands. Einige Monate später verliess Mole diesen Job, blieb aber als administrativer Kontakt (Admin-C) für .ky in der IANA-Datenbank eingetragen. Nach einem ersten vergeblichen Versuch der Regierung, die Domainverwaltung zurückzuholen, schloss Mole selbst im Jahr 1998 einen Vertrag mit einer Gruppe namens Domain Name Trust (DNT). Im Februar 1999 schliesslich bot Mole an, die Rolle des Admin-C wieder zurück an die Regierung zu übertragen, wenn sein Vertrag mit DNT von der Regierung entsprechend „gewürdigt“ werde; dies lehnte die Regierung ab.

Im September 2000 bildeten die Cayman-Inseln in einem eigenen Gesetz erstmals eine Behörde für Informationstechnologie, die für .ky zuständig sein sollte. Dumm nur, dass mangels .ky-Domain gar nichts zu verwalten war. Daher stellte man gleichzeitig mit dem Gesetz zur Gründung der Behörde alle Personen unter Strafe, die ohne deren ausdrückliche schriftliche Zustimmung Admin-C für die Endung .ky waren – damit konnte allein Mole gemeint sein! Kaum verwunderlich, dass er ziemlich rasch und ohne weitere Forderung nach einer „Würdigung“ seinen Posten räumte und die Behörde seither an einer neuen Website für .ky basteln darf.

Man mag über diese Anekdote schmunzeln – sie belegt jedoch mehr als eindrucksvoll, wie sich auch kleinste Länder immer mehr der Bedeutung ihrer ccTLD bewusst werden. Zweifellos findet derzeit mit dem Schritt weg von gTLDs hin zu den ccTLDs eine neue Epoche in der Domain-Geschichte statt. Für Inhaber von Kennzeichenrechten heisst es mehr denn je, ein wachsames Auge auf die weltweiten Domain-Entwicklungen zu haben.

http://www.nic.ky

Mehr über die zunehmende Bedeutung der ccTLDs:
http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=137

Quelle: demys.net, icann.org

Sunrise Period – universelles Heilmittel?

Mit Beginn der Einführung neuer sowie dem Relaunch älterer Top Level Domains (TLD) gehen meist Sunrise Periods einher, in denen Inhaber von Kennzeichnungsrechten bevorzugt Domains registrieren dürfen, um Grabbern und Cybersquattern zuvor zu kommen und Rechtsstreite zu vermeiden. Den Anfang machte .info, doch die Internetgemeinde war „not amused“.

Eigentlich ist es eine gute Idee, wenn Markeninhaber bevorrechtigt ihre Domains im Rahmen einer Sunrise Period sichern dürfen. Denn weltweit sind Marken besonders geschützt, und Markeninhaber können diesen Schutz gerade im Bezug auf Domain-Namen geltend machen. Das war auch der Gedanke der Sunrise Period beim Start von .info. Eine Analyse vom April 2003 zu den Umständen dieser Sunrise Period zeigt aber, dass schon im Vorfeld bei der Konzeptionierung der Regeln für die Sunrise Period Fehler gemacht wurden. US-regierungsnahe Altjuristen warnten, dass bei der gewählten Methode eher den Grabbern in die Hände gespielt werde. Wohl zurecht, wie die Analyse von Jeff Davis zeigt, der selbst auch gegen Afilias und ICANN prozessiert hat.

Ein gutes Jahr später wurde .us relauncht. Hier hatte man stärkere Überprüfungsregeln eingebaut, die leider auch zu „Fehlergebnissen“ führten. Berücksichtigt wurden – richtigerweise – ausschliesslich US-Trademarks. Nicht berücksichtigt wurden allerdings die Missverhältnisse der Zeichenstandards für das Internet. Deutsche Unternehmen mit Umlauten im Markenbegriff mussten auf die entsprechende Domain in dieser Phase verzichten. Aus „Müller“ mit Umlaut wurde da nicht „mueller.us“, sondern „muller.us“.

Ähnliches droht nun auch für die .eu-Sunrise Period, die voraussetzt, dass die Domain buchstabengetreu der Marke entspricht. Bei Umlauten und beispielsweise französischen Sonderzeichen führt das zu Missverhältnissen. Entsprechende Lösungsansätze sind bisher nicht bekannt. Darüber sollte aber in jedem Falle nachgedacht werden. Und natürlich bleibt die Frage, wie die Markenidentität überprüft wird. Unter dem .us-Launch wurden die Daten mit der an einem bestimmten Termin gespeicherten Trademark-Datenbank abgeglichen. Irgendwelche Abweichungen des Ist- vom Soll-Stand führten zur Zurückweisung der Registrierung. Bei der Anmeldung zur Sunrise Period kam es deshalb auf die Handarbeit der Registrare an. So wird es auch bei .eu sein.

Für die Sunrise Period unter .eu sind drei Monate veranschlagt. Über den Prüfzeitraum danach ist bisher nichts bekannt. Um Ärger zu vermeiden erscheint es ratsam, ausgiebig zu prüfen, ob behauptete und mit Urkunden belegte Marken auch tatsächlich existieren. Die europäischen Internet-Nutzer warten bereits lange Jahre auf die europäische Top Level Domain; da kommt es auf ein oder zwei Monate mehr nicht an. Das Prüfverfahren liesse sich mit einem einheitlichen Formular vereinfachen.

Bei all dem kommt es darauf an, dass .eu von Anfang an einen guten Start und die für den Erfolg notwendige Glaubwürdigkeit hat. Dazu gehört eine ordentliche, überprüfbare und seriöse Sunrise Period.

Mehr zur .info-Sunrise Analyse unter:
http://www.icannwatch.org/article.pl?sid=03/07/09/0430216&mode=thread

Ausführliche Informationen zu .eu:
http://www.dotEU.info

Quellen: icannwatch.org, eigenen Recherche

Überblick – Rechtstipps zur eigenen Website

Impressum, Meta-Tags, Markenrecht, Links, Datenschutz, um nur einen Ausschnitt der zahlreichen Komponenten zu nennen, die Bezug zum Recht rund um die Internet-Domain haben. Hier den Überblick zu bewahren und frei von Rechtsangriffen zu bleiben ist nicht einfach. Abhilfe findet sich nun aber auch bei iX.

Wer einen konzisen Überblick über die Fallstricke des Internet-Rechts haben möchte, sei auf die Fachzeitschrift iX aus dem Heise-Verlag verwiesen. Im neuesten Heft gibt der Justiziar des Heise-Verlages, RA Jörg Heidrich, einen hervorragenden Überblick über die von Domain-Inhabern zu beachtenden Regeln. Angefangen von der Namensfindung der eigenen Domain, über Verträge mit Dritten (etwa Agenturen), über die Gestaltung der Website und den Inhalt des Impressums, bis hin zur Frage nach Cookies, Disclaimern und Links schafft Heidrich Ordnung und Überblick.

Ergänzt wird der – freilich aufgrund der Kürze nicht in die Tiefe gehende – Überblick durch eine Checkliste, die man sich als .pdf-Datei herunterladen kann. Mit Hilfe der Checkliste, die anhand der aktüllen Rechtsprechung gewachsen ist, wird man jedenfalls keine rechtsrelevante Frage übergehen. Sie sei jeden Domain-Hinhaber als Pflichtlektüre empfohlen.

http://www.ix.de

Die Checkliste finden Sie unter:
http://www.heise.de/ix/artikel/2003/08/088/ix0308090.pdf

Quelle: heise.de, eigene Recherche

Beckham – Transfer tritt Domain-Welle los

Ein kleines Feuerwerk an Domain-Registrierungen hat der Wechsel des Fussballspielers David Beckham von Manchester United zum spanischen Verein Real Madrid ausgelöst: während der über zwei Monate andauernden öffentlichen Spekulationen über den Transfer wurden allein mehr als 75 Domains angemeldet, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Beckham und den als mögliche neue Vereine gehandelten Clubs stehen.

Die Registrierungen nahmen nochmals deutlich zu, als Beckham kürzlich mit der Trikot-Nr. 23 in Madrid der Weltöffentlichkeit präsentiert wurde. Am erfolgreichsten war ein Brite, der sich die Adressen beckham23.com, becks23.com und becks23.co.uk sichern konnte. Das Nachsehen haben dagegen die Inhaber von Webadressen wie beckham11.com, beckham17.com oder beckham77.com, die im Zahlenpoker mehr oder weniger deutlich daneben tippten. Aber auch beckhamsbarcelona.com dürfte nicht wirklich zu Rekordbesuchen führen. Alle Optionen offen gehalten hat sich vorsichtshalber der Inhaber von becksinspain.com.

Nach Meinung einiger Fussball-Experten überwiegt das Marketing-Potential von Beckham samt Ehefrau Victoria seine fussballerischen Fähigkeiten bei weitem. Umso erstaunlicher ist es daher, dass sich weder Beckham noch Real Madrid durch vorbeugende Registrierungen mit Domains eingedeckt haben: fast alle Wortvarianten seines Namens unter den gängigen Top Level Domains wie .com, .co.uk oder auch .de hat Beckham bisher kampflos Fans für eigene Webseiten oder schlicht Grabbern überlassen; eine eigene offizielle Homepage sucht man vergeblich. Doch damit droht ein nicht unbedeutender Schaden durch den Verkauf von nicht authorisierten oder gar gefälschten Marketingartikeln über Websiten, die unter den gegrabbten Domains zu finden sind. Wesentlich abgeklärter zeigt sich dagegen Victoria Beckham: sie hat die als „Music“-Domain vermarktete Länderendung .mu (Mauritius) zu ihrem offiziellen virtuellen Domizil erklärt.

http://www.beckham23.com
http://www.davidbeckham.de
www.victoriabeckham.mu

Quelle: web-user.co.uk, eigene Recherche

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