Themen: maxem.de – Buergerlicher Name sticht Pseudonym | Neue TLDs – Ring frei für .health und .travel? | .biz – neue Welle von Abzock-Mails rollt | Special – Fragen und Antworten zu .eu | .es – spanischer Domain-Countdown laeuft | musicals.com – suesser die Kassen nie klingeln | Gala des Markenverbandes in Berlin
maxem.de – Buergerlicher Name sticht Pseudonym
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über den Streit um die Domain maxem.de entschieden (Urteil vom 26. Juni 2003 – I ZR 296/00) und dem Träger des Namens Maxem gegenüber dem Träger des Wahlnamens Maxem den Vorzug gegeben. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Die Parteien stritten schon seit 1999 um die Domain; seit 2000 ist der Prozeß in 3. Instanz vor dem BGH anhängig und wurde nun endgültig entschieden. Kläger war RA Maxem, der der nun bestätigten Ansicht ist, daß er bessere Rechte an der Domain maxem.de als deren Inhaber habe, der den Namen aus den Anfangsbuchstaben der Vornamen seines Großvaters, seines Vaters und seines eigenen Vornamens („Max“ ,“E“rhardt, „M“atthias) gebildet und die Domain bereits 1998 registriert hatte.
Vor dem LG Köln (Urteil vom 23.02.2000, Az.: 14 0 322/99) und dem OLG Köln (Urteil vom 06.07.2000, Az.: 18 U 34/00) wurde die Klage des Rechtsanwalts zurückgewiesen. Der BGH, der dem Kläger zwar hinsichtlich der Nutzung des Namens „Maxem“ als Domain-Name, nicht aber als eMail-Adresse Recht gab, sieht in der Verwendung eines fremden Namens als Internet-Adresse einen unbefugten Namensgebrauch, den jeder Träger des Namens Maxem untersagen lassen kann. Der Beklagte habe keine eigenen Rechte an dem Aliasnamen Maxem. Das Namensrecht schütze zwar auch Pseudonyme, der Namensträger müsse aber unter dem angenommenen Namen im Verkehr bekannt sein bzw. Verkehrsgeltung erlangt haben. Das sei hier nicht der Fall.
Die Entscheidungen des LG Köln und des OLG Köln finden Sie unter:
> http://www.netlaw.de/urteile/lgk_16.htm
> http://www.netlaw.de/urteile/olgk_3.htm
Vertiefende Informationen zu dieser Entscheidung unter:
> https://domain-recht.de/magazin/article.php?id=171
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Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: juris.bundesgerichtshof.de, eigene Recherche
Neue TLDs – Ring frei für .health und .travel?
Ring frei zur nächsten Runde: voraussichtlich noch in diesem Jahr wird die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) mit der Einführung neuer Top Level Domains (TLDs) beginnen. Trotz der bisher absolut enttäuschenden Erfahrungen will ICANN dabei jedoch am Konzept der zugangsbeschränkten „sponsored TLDs“ festhalten.
In einem Aktionspapier erteilte ICANN Plänen zur Einführung neuer „unsponsored TLDs“ wie etwa .info oder .biz eine klare Absage. Vor einer Erweiterung wolle man zunächst eine ausführliche Studie zur ersten Runde einholen, um zahlreiche ungeklärte Fragen lösen zu können. Wesentlich einfacher und unkomplizierter sei dagegen die Einführung weiterer „sponsored TLDs“ wie .aero, .coop und .museum. Sie alle können nur von einer eng begrenzten Personengruppe registriert werden. Dementsprechend fallen aber auch die Anmeldezahlen aus: außer den Insidern und Domain-Experten dürfte keine dieser Endungen einer größeren Öffentlichkeit bekannt sein.
Ungewohnt schnell wurde beim ICANN-Treffen in Montreal dagegen klar, daß mit der Vorbereitung neuer „sponsored TLDs“ bereits in Kürze begonnen werden soll; auch die bisherige Zahlenbeschränkung auf drei neue Endungen wurde fallengelassen. Um die Zahl der Bewerber dennoch gering zu halten, darf an der Ausschreibung für die zweite Einführungsrunde nur teilnehmen, wer an der ersten im Herbst 2000 erfolglos teilgenommen hat. Realistische Chancen haben dabei folgende Bewerber mit ihren Kürzeln: .health (Weltgesundheitsorganisation WHO), .travel (International Air Transport Association), .union (International Confederation of Free Trade Unions), .post (Universal Postal Union) und .mobi (Nokia). Als „unsponsored TLDs“ zählen dagegen Endungen wie .sex, .web oder .shop zu den klaren Verlierern dieser Entscheidung, obwohl das Interesse an ihnen um ein Vielfaches höher ist.
Sollte es tatsächlich etwa zur Einführung von .health kommen, muß sich ICANN fragen lassen, wem mit dieser Endung wirklich gedient ist, und wann – in Anlehnung an Loriot – jede Boutique in Wuppertal ihre eigene TLD erhält. Spötter behaupten, daß .health die erste TLD mit Tippfehlergarantie wäre und man am besten gleich Varianten wie .helth mit in die Root Server eintragen sollte.
Das Aktionspapier finden Sie unter:
> http://www.icann.org/tlds/new-stld-rfp/new-stld-rfp-24jun03.htm
Braucht die Welt wirklich noch mehr TLDs?
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> http://www.domain-people.de
Quelle: icann.org, blogspot.com, eigene Recherche
.biz – neue Welle von Abzock-Mails rollt
Sie lassen nicht locker: erneut sorgen Betrugsmails eines britischen Unternehmens, das sich Dot Biz Domain Renewal nennt, für Unsicherheit bei Inhabern von .biz-Domains.
In der eMail warnt Dot Biz Domain Renewal die Inhaber von .biz-Domains davor, daß der Registrierungsvertrag demnächst auslaufe, jedoch auf der Website des Unternehmens mit Eingabe der Kreditkartendaten problemlos verlängert werden könne. Diese Behauptung erscheint umso dreister, als viele .biz-Domains mit Beginn der offiziellen Registrierung im November 2001 für die Dauer von zwei Jahren angemeldet wurden und so ein Ende des Registrierungsvertrages frühestens im November 2003 möglich ist. Zudem wird weiter behauptet, daß man ein von ICANN akkreditierter Registrar sei – dort weiß man davon jedoch nichts. Die im WHOIS-Verzeichnis angegebene Postanschrift in London existiert zwar, von einem Unternehmen namens Dot Biz Domain Renewal hat man dort aber noch nie etwas gehört. Schließlich scheint die unter domain-renewal.biz erreichbare Website die Eingabe der Kreditkartendaten nicht wie sonst üblich im gesicherten „https“-Verfahren durchzuführen, so daß ein unbefugter Zugriff durch Dritte von außen nicht ausgeschlossen werden kann.
NeuLevel hat als zuständige Vergabestelle für .biz-Domains reagiert, in einer offiziellen Erklärung vor dieser Masche gewarnt und Untersuchungen angekündigt. Auch die britische Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen; Betroffene können sich unter der eMail-Adresse jody.faro@cambs.pnn.police.uk an die Dienststelle im britischen Cambridgeshire wenden. In diesem Zusammenhang nochmals der Hinweis: soweit Sie Ihre Domain ueber einen deutschen Provider registriert haben, besteht keinerlei Verlustrisiko, da sich der Registrierungsvertrag ohne ausdrückliche Kündigung grundsätzlich automatisch verlängert.
> http://www.domain-renewal.biz
Die offizielle Warnung von Neulevel finden Sie unter:
> http://www.neulevel.biz/advisory.html
Quelle: vnunet.com, eigene Recherche
Special – Fragen und Antworten zu .eu
Die EU-Kommission hat entschieden: EURid, ein belgisches Konsortium, soll die Registry (Vergabestelle) für die neuen .eu-Domains werden. EURid ist damit quasi die „DENIC auf Europa-Ebene“.
Mit einem Beginn der ersten Registrierung ist gegen Ende 2003 zu rechnen. Unser dotEU-Special gibt Antworten auf die neun häufigsten Fragen rund um die neue Europa-Domain.
Frage 1: Warum überhaupt eine eigene Domain-Endung für Europa?
Mit einer eigenen europäischen Top Level Domain wird versucht, der US-amerikanischen Dominanz im Internet Paroli zu bieten. Gerade im internationalen Bereich herrscht ein starkes Übergewicht der .com-Domains. Insbesondere amerikanische Unternehmen und Organisationen sind fast ausschließlich unter dem berühmten »dotCOM« im Web präsent und blockieren so zahlreiche Adressen. EU-Unternehmen mussten bislang in jedem europäischen Land unter
einer anderen Top Level Domain auftreten, also zum Beispiel unter .de in Deutschland und .es in Spanien. Durch die neuen .eu-Domains wird dieser Wettbewerbsnachteil der Europäer beseitigt. Der europäische Wirtschaftsraum erhält durch die einheitliche Endung eine eigene Identität und grenzt sich dadurch klar vom amerikanischen und asiatischen Wirtschaftsraum ab.
Unangetastet bleiben die Mitgliedsstaaten in der Verwaltung ihrer eigenen nationalen Länder-Endung (ccTLD). Die Verwaltung von .de wird also auch in Zukunft durch die DENIC erfolgen und durch .eu nicht eingeschränkt. Zusätzlich zu den einzelstaatlichen Endungen erweitert .eu lediglich das Angebot an Top Level Domains über die Grenzen der Mitgliedsstaaten hinaus.
Frage 2: Wie sieht der Zeitplan aus?
Nachdem mit einiger Verzögerung mit EURid nun ein Kandidat für die dotEU-Vergabestelle feststeht, sollte .eu zügig Gestalt annehmen. Zunächst müssen die Verträge verhandelt und unterzeichnet werden. Danach werden alle Beteiligten ein Registrierungs-Reglement ausarbeiten und von den Mitgliedsstaaten, dem so genannten Kommunikationsausschuß, prüfen lassen. Wenn diese Registrierungsregeln implementiert sind, ist noch die Delegierung der Aufgaben durch ICANN an die neue Registry abzuschließen. Erst dann darf EUrid Domain-Registrare akkreditieren, die die .eu-Domains dann ihren Kunden und Resellern anbieten dürfen. Es folgt die Ausarbeitung der Regeln für eine Sunrise Period. Und schließlich wird die Registry mit der eigentlichen Arbeit beginnen: mit der Vergabe und Verwaltung von .eu-Domains.
Wieviel Zeit die einzelnen Schritte noch in Anspruch nehmen werden, bleibt dabei unklar. Bisher wurde seitens der Kommission noch jede gesetzte Frist überschritten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die ersten Registrierungen gegen Ende 2003 beginnen werden.
Frage 3: Wird es bei dotEU eine Sunrise Period geben?
Wie schon bei der Einführung anderer neuer Top Level Domains ist auch für dotEU vor Beginn der allgemeinen Registrierungsphase eine spezielle Vorabregistrierungsfrist geplant, in der Inhaber von Kennzeichenrechten, die nach nationalem und/oder Gemeinschaftsrecht anerkannt oder festgelegt sind, ihre Domain-Namen bevorzugt anmelden können. Darunter fallen in erster Linie die Inhaber von Markenrechten. Die Vorabregistrierungsphase bzw. Sunrise Period für Markeninhaber soll drei Monate dauern. Auch Einrichtungen des öffentlichen Rechts sollen in der Sunrise Period bevorrechtigt Domains registrieren können. Ziel ist die Verhinderung spekulativer und missbräuchlicher Eintragungen von .eu-Domains.
Eine allgemeine Vorregistrierungsphase (Landrush Period) ist nicht vorgesehen, vielmehr wird die allgemeine Registrierung mit einem Big-Bang eröffnet. Hierbei gilt das Prioritätsprinzip „First come, first served“ (Wer zuerst kommt, mahlt zuerst), welches von den europäischen Institutionen auch als „Windhund-Verfahren“ bezeichnet wird. Das bedeutet allerdings, dass man bei Beginn des Big-Bang online sein muss, um die Chance auf die gewünschte Domain zu erhöhen. Alternativ bietet sich an, die gewünschten Domains bei einem Domain-Provider oder Registrar wie der united domains AG vormerken zu lassen. Diese Unternehmen werden mit Beginn der Registrierungsphase die gewünschten Domains zur Registrierung bringen.
Frage 4: Welche Beschränkungen wird es bei Registrierung von .eu-Domains geben?
Die Details der Vergabemodalitäten für die neuen .eu-Domains stehen noch nicht fest. Zwischen den Mitgliedsstaaten der EU ist strittig, ob die Vergabe nach eher liberalen Grundsätzen (vergleichbar den .de-Domains) oder eher restriktiv (vergleichbar etwa der französischen .fr-Domain) gehandhabt werden soll.
Grundsätzlich sollen folgende Personen und Unternehmen zur Registrierung von .eu-Domains berechtigt sein.
(a) natürliche Personen mit Wohnsitz innerhalb der Gemeinschaft
(b) Unternehmen mit satzungsgemäßen Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft
(c) Organisationen mit Niederlassung innerhalb der Gemeinschaft
Für die Zukunft ist an eine Erweiterung des Kreises der Berechtigten zum Beispiel für Personen und Unternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bereits angedacht. Die Schweiz wird jedoch nicht dabei sein, da sie 1992 den Beitritt zur EWR im Rahmen einer Volksabstimmung abgelehnt hat.
Daneben wird für geographische Begriffe wie „bayern.eu“ oder „france.eu“ nach speziellen Lösungsmöglichkeiten gesucht, um langwierige juristische Auseinandersetzungen wie etwa um die Domain deutschland.de von vorneherein zu verhindern. Die Mitgliedsstaaten haben hierzu eine begrenzte Liste an Namen und Bezeichnungen vorgelegt, die ihre politische oder gebietskörperschaftliche Organisation betreffen. Diese Begriffe dürfen dann nicht als Domain registriert werden oder können nur unterhalb von eigenen Third Level Domains vergeben werden.
Ergänzend wird an Regelungen gearbeitet, die den Status von Domains betreffen, deren Registrierung nicht verlängert wird (Problem der sog. expiring domains).
Frage 5: Wird es eine Schiedsgerichtsregelung geben?
Sollte es zu Streitigkeiten um .eu-Domains kommen, ist ein eigenes Schiedsgericht vorgesehen. Die Verordnung nimmt in diesem Punkt auf die World Intellectual Property Organisation (WIPO) Bezug. Vorgesehen ist ein der belgischen Schiedsgerichtsordnung (ADR) für Domains ähnliches Verfahren. Die ADR (Alternative Dispute Resolution) ist der von ICANN 1999 eingeführten UDRP (Uniform Domain Name Disput Resolution Policy) nachempfunden.
Daneben bleibt auch der Gang vor ein ordentliches Gericht möglich; es wird vom Schiedsgericht insofern nur ergänzt.
Frage 6: Was ist von Angeboten zur kostenpflichtigen Vorregistrierung von .eu-Domains zu halten?
Zahlreiche Angebote mit kostenpflichtiger Vorregistrierung von .eu-Domains kursieren im Internet und verunsichern die User. Es ist zu empfehlen, diese Angebote vorerst zu meiden. Solange die Vergabebedingungen nicht im Detail festgelegt sind, kann kein seriöser Anbieter verbindliche Registrierungen für .eu-Domains entgegen nehmen. Die Gegenleistung für die zu zahlenden Gebühr, die in ihrer Höhe zumeist täuschend ähnlich wie die tatsächliche Registrierungsgebühr einer Domain bemessen ist, besteht lediglich in der automatisierten Eintragung in eine Datenbank des Anbieters.
Zu empfehlen sind vielmehr Angebote, die statt einer Bearbeitungsgebühr mit einer reinen Erfolgsgebühr verbunden sind und nur dann fällig werden, wenn die Wunsch-Domain tatsächlich zu eigenen Gunsten registriert wird. Eine Bearbeitungsgebühr ist allein in den Fällen ratsam, in denen etwa im Rahmen der Sunrise Period Inhaber von Kennzeichenrechten ihre Domains bevorzugt anmelden können und dies vom Registrar mit der Bearbeitung von Dokumenten (wie zum Beispiel der Markenurkunde) übernommen wird. Für solche Sunrise-Domains gilt im Gegenzug, dass die gewünschte Domain auch mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Anmeldung gebracht werden kann.
Eine kostenlose Vorregistrierung von .eu-Domains bieten zum Beispiel Angebote wie dotEU.info. Bei dieser Vorregistrierung stellt der Kunde auch sicher, dass er mögliche Anmeldefristen nicht versäumt.
Frage 7: Wie erfolgreich werden die neuen .eu-Domains sein?
Grundsätzlich ist das Potential riesig: der europäische Wirtschaftsraum mit seinen 380 Millionen Einwohnern ist mit einem Bruttoinlandsprodukt aller Mitgliedsstaaten in Höhe von etwa 8.500 Milliarden Euro nach den USA die zweitgrößte „Volkswirtschaft“ der Welt. Für europäische Unternehmen wird .eu schon deshalb interessant werden, weil sie hier einen Ausgleich zur stark US-amerikanisch dominierten Top Level Domain .com haben und ihrer europäischen Identität Ausdruck verleihen können.
Entscheidend für den Erfolg von dotEU wird letztlich sein, wie die Vergabebedingungen ausgestaltet werden. Hier besteht die Gefahr, dass ein allzu bürokratischer Registrierungsablauf mit zahlreichen Einschränkungen potentielle Kunden abschrecken wird. Je ähnlicher aber dotEU ihrem großen Vorbild .com wird, desto erfolgreicher werden die .eu-Domains wohl werden. Sollten sich liberale Strömungen durchsetzen, wird nach Expertenschätzungen das Potential von .eu mindestens doppelt so groß sein wie das der neuen Endung .info. Und .info galt bereits ein Jahr nach Einführung im Domain-Handel als klarer Aufstiegsaspirant in die elitäre Liga der erstklassigen Top Level Domains mit Branchenprimus .com und den nationalen Länder-Endungen .de, .at und .ch.
Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.dotEU.info
Interessentliste für die .eu Sunrise Period:
> http://www.doteu.info/sunrise/
Quelle: eurid.org, eigene Recherche
.es – spanischer Domain-Countdown laeuft
Der Countdown zum Neustart für die spanische Top Level Domain .es läuft: am 10. Juli wird die erste Phase der Registrierung unter deutlich gelockerten Vergabebedingungen beginnen.
Nachdem .es lange Zeit zu den Endungen mit den strengsten Zugangsbedingungen zählte, hat das spanische Parlament im Juli letzten Jahres eine Liberalisierung beschlossen. Demnach gibt es künftig mit .com.es, .nom.es, .org.es, .edu.es und .gob.es fünf offizielle Third Level Domains. Eine Registrierung unter .com.es ist fuer alle moeglich, die ein Interesse an oder Beziehungen zu Spanien unterhalten. Konkretere Hinweise gibt es bisher nicht; offiziell werden aber zumindest .com.es, .nom.es und .org.es als „offene“ TLDs behandelt. Für weitere Aufklärung sorgt ein spanischsprachiges FAQ, das jedoch trotz ausdrücklicher Anfrage nicht wie sonst üblich auch in Englisch vorliegt.
Der Fahrplan für die neuen Vergaberegeln sieht demnach drei Phasen vor: Die erste beginnt am 10. Juli und ermöglicht allen Inhabern von bereits bestehenden .es-Domains für die Dauer von 20 Tagen und mit einem Gebührennachlass von 50 Prozent, ihre Domains auch auf Third Level Ebene etwa unter .com.es anzumelden. Erst nachdem dann auch spanische Behörden und schließlich juristische Personen in zwei weiteren Phasen von ebenfalls je 20 Tagen Dauer ihre Domains bevorzugt angemeldet haben, ist die Registrierung auch für die breite Öffentlichkeit möglich.
Wenig Änderungen gibt es dagegen auf der Ebene der Second Level Domains direkt unterhalb von .es: sie können zwar künftig von allen Personen und Unternehmen mit Wohnsitz oder Niederlassung in Spanien registriert werden; die Anmeldung beschränkt sich jedoch auf den bürgerlichen Namen, den Firmennamen oder – sofern vorhanden – auf Marken; generische Begriffe oder ihre Abkürzungen bleiben ebenso wie geographische Begriffe weiterhin ausgeschlossen.
Ein ausführliches FAQ finden Sie in spanischer Sprache unter:
> http://www.nic.es/faqs.html
Weitere Hinweise zu den geplanten Aenderungen finden Sie unter:
> http://www.itu.int/itudoc/itu-t/workshop/cctld/cctld9r1.html
Quelle: netnames.com, eigene Recherche
musicals.com – suesser die Kassen nie klingeln
Die Kette hervorragender deutscher Domain-Deals reisst nicht ab: Im Mai wechselte die Domain musicals.com für US$ 40.000,- den Inhaber. Nach dem Verkauf des Domain-Pakets reifen.de, reifen.org, reifen.info und breitreifen.at für EUR 200.000,- im Februar sowie dem von sportwetten.de für EUR 81.200,- im April ist das das dritte spektakuläre Domain-Geschäft in Deutschland in diesem Jahr.
Der neue Inhaber von musicals.com hatte in den vergangenen Wochen unter erfolgreicher und kompetenter Vermittlung der Domain-Börse Sedo bereits die Domains musicals.de und musicals.at erworben. Die „musical“-Domains befanden sich bis dato in Händen von Händlern und Spekulanten, die sie – wenn überhaupt – themenfremd nutzten. Der Käufer der Domain musicals.com, ein norddeutsches Hotel, das sich mittlerweile auf den Vertrieb von Musicalkarten spezialisiert hat, sieht seine Marktposition mit dem Zukauf der Domains gestärkt und sein Domain-Portfolio gefüllt. Weitere Zukäufe stehen derzeit nicht an.
Unter den vorher brachliegenden Domains finden die Besucher nun, was die Domains vermuten lassen: Infos über alle Musicals in Deutschland und Europa, kompetente Beratung und eine Vielzahl verschiedenster Angebote und Erlebnispakete (z.B. Musicalbesuch in Kombiniation mit Städtereise).
> http://www.musicals.com
> http://www.musicals.de
> http://www.musicals.at
Einen Überblick über gezahlte Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Domain-Handelsbörsen finden Sie unter:
> http://www.sedo.de
> http://www.domain-handel.de
> http://www.afternic.com
Quelle: sedo.de, eigene Recherche
Gala des Markenverbandes in Berlin
Am 26.06.2003 fand im Deutschen Historischen Museum in Berlin die Jubiläumsveranstaltung zum 100-jährigen Bestehen des Marvenverbandes statt. Etwa 600 Gaeste waren erschienen. Für domain-recht.de war RA Daniel Dingeldey vor Ort. Den Festakt moderierte Sabine Christiansen.
Nachdem Frau Christiansen anmoderiert hatte, begrüßte Johann C. Lindenberg, Vorsitzender des Markenverbandes, die Gäste, zu denen auch Bundeskanzler Gerhard Schröder und Frau Dr. Angela Merkel zählten. Herr Lindenberg machte deutlich, welche enorme wirtschaftliche Bedeutung die Markenindustrie in Deutschland hat. Der Umsatz der Markenartikelindustrie insgesamt liegt bei ca. 350 Milliarden Euro, und der Anteil der Markenprodukte am Gesamtvolumen der Konsumgüterindustrie beläuft sich auf rund 80 Prozent. Das bedeutet laut Markenverband einen Anteil von über 20 Prozent der absoluten industriellen Produktion in der Bundesrepublik.
Die Bedeutung dieser Industrie wurde durch die anwesenden Gäste deutlich und sowohl von Herrn Schröder als auch Frau Dr. Merkel in ihren Reden gewürdigt. Während Herr Schröder neben gemeinsamen Interessen der Regierung mit der Markenindustrie die eigene Politik anschnitt, erntete Frau Dr. Merkel mit einer eingangs sehr persönlichen Betrachtung der Westmarkenwelt zu DDR-Zeiten Sympathien und den größeren Applaus des Auditoriums.
In einer sich anschließenden Talkrunde mit Frau Christiansen, Herrn Dr. Oetker und Prof. Dr. Ulrich Lehner über Marken und die Wirtschaft wurde der Festakt abgeschlossen und weidlich auf dem „Boulevard der Marken“ gefeiert.
Den Markenverband finden Sie unter:
> http://www.markenverband.de
Quelle: eigene Recherche