Newsletter-Ausgabe #159: Juni 2003

Themen: Geplante Novelle des TKG – Aus fuer die DENIC? | Warnung – Irrefuehrende .com/.biz-Renewal-eMails | Spam nach Domain-Registrierung – Was tun? | barcelona.com – Aus fuer WIPO-Entscheidungen? | Der Handel mit Domains – Tipps fuer Einsteiger | Domain-Bewertung – Domain-Gutachten | Domain-Content gratis auf Ihrer Website!

Geplante Novelle des TKG – Aus fuer die DENIC?

Das regulierungs- und gesetzesfreundliche Deutschland hat eine Gesetzesnovelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Arbeit, mit dem die Vergabe von ENUM-Nummern und sogar Domain-Namen geregelt werden koennten: die Nummerierungsverordnung. Folge einer solchen Novellierung des TKG koennte die Verwaltung der Domain-Namen unter .de nicht mehr durch die DENIC, sondern durch die Regulierungsbehoerde fuer Telekommunikation und Post (RegTP) sein.

Die Folge einer solchen behoerdlichen Verwaltung der .de sind fuer den Buerger und Internetnutzer klar: „Ich stelle mir das schon cool vor, wenn man dann zur Beauftragung einer de Domain zur naechsten Behoerde rennen muss, dort dann 4 Stunden lang im Wartezimmer sitzt und dann der 63 jaehrigen Frau Schulze den Domainnamen buchstabiert und sie ihn dann noch falsch schreibt.“
„Muss man dann wie beim FestnetzTelefon 4 Wochen warten, bis die RegTP zur Freischaltung reagiert?“ heisst es hierzu u.a. im heise-Forum. Und der Grund der Massnahme ist auch jedem klar:
„… die Gebuehr kassieren …“.

In § 1 Abs. 2, Ziff. 10 der Novelle werden Domains und ENUMs in der Liste als „Nummern“ genannt, die dem entsprechenden Gesetz unterliegen. Denn: In § 2 wird deutlich gemacht, dass die RegTP die Strukturierung und Ausgestaltung eines Nummernraumes vornimmt. Die Zuteilung der Nummern erfolgt dann auf Antrag (§ 3 Abs. 3) und gegen Gebuehr (§ 16).

Wie heise.de berichtet, wuerde DENIC fuer die Zuteilung des „Nummernraumes DNS“ der RegTP eine Gebuehr von 3,25 Millionen Euro zu bezahlen haben. Das zoege natuerlich hoehere Domain-Gebuehren fuer Domain-Inhaber nach sich. Ob die Verwaltung unter diesen Umstaenden bei DENIC bleibt, die ja nicht nur verwaltet, sondern auch die Technik zur Verfuegung stellt, ist fraglich.

Nicht nur DENIC, auch das Zentrum fuer Europaeische Integrationsforschung der Universitaet Bonn (kurz ZEI) macht sich Gedanken um die TKG-Novelle. ZEI hat in einem laengeren Abstract auch zur Frage der Domain-Namen Stellung genommen. Schon die in der TKG-Novelle benutzten Bezeichnungen wie „deutsche Landeskennung“ seien unklar. Und Sachkenntnis kann man den Koepfen der Novelle auch nicht unterstellen, wenn sie die IP-Adressen aussen vorlassen, wo diese doch allererst der Adressierung dienen und zu regeln waeren, ehe man an die Domain-Namen selbst geht, die gerade nicht der Adressierung im eigentlichen Sinne dienen.

Es zeigt sich hier wieder einmal deutscher Buerokratismus par excellence, der an sich ja nicht schlecht sein muss, aber wenns ums Geld geht und Politiker aktiv werden, unliebsame Blueten treibt. Noch ist die TKG-Novelle nur Entwurf. Aber bei knappen Kassen locken die Gebuehren fuer Domain-Namen. Das kann Grund genug fuer eine politische wie gesetzliche Fehlleistung werden.

Die Stellungnahme der ZEI (Seiten 65 fortfolgende) finden Sie unter:

http://www.tkrecht.de/tkg_novelle/2003/material/zei_20030526.pdf

Quelle: heise.de, bmwi.de, tkrecht.de, eigene Recherche

Warnung – Irrefuehrende .com/.biz-Renewal-eMails

Inhaber von .biz und .com-Domains erhalten seit gut einem Monat renewal-eMails, in denen sie auf das Ende des Registrierungszeitraums hingewiesen und aufgefordert werden, den Vertrag zu verlaengern – am besten bei einem anderen Anbieter. Die Serioesitaet der Angebote ist dabei sehr zweifelhaft, da nicht erkennbar ist, wer der tatsaechliche Anbieter ist.

Kaum einen Monat ist es her, dass wir erstmals vor Renewal-Spam fuer .biz- und.com-Domain-Inhaber gewarnt haben. Der Strom an eMails reisst jedoch nicht ab. Die Welle von eMails kommt auf .biz-Domain-Inhaber zu, weil um diesen Zeitraum das zweite Jahr der Registrierung ablaeuft. Mit der Renewal-Mail wird ihnen ein Angebot fuer mehrjaehrige Registrierung unterbreitet. Auf der Website des eMail-Versenders findet sich zwar eine Adresse in London, aber – wie auch im WHOIS-Verzeichnis – kein Name einer verantwortlichen Person. Von einem serioesen Angebot kann unter diesen Umstaenden nicht gesprochen werden.

Auch .com-Inhaber muessen sich mit diesen Mails derzeit herumschlagen, in einer eMail werden sie darauf hingewiesen, dass die jeweilige Registrierung der Domain auslaufe und man sie erneuern solle. Ein Registrar spekuliert auch dabei auf Neukunden. Und das, obwohl der Versender ReminderPro.com, beteuert, man sei ein von jeglichen Domain-Registrar unabhaengiges Unternehmen. Wie das mit dem prominent in Szene gesetzten Link zum Registrar Seanic zusammenpasst, bleibt das Geheimnis des Spam-Mail-Versenders.

Eine Gefahr, die eigene Domain zu verlieren, besteht in beiden
Faellen jedenfalls nicht, soweit Sie Ihre Domain ueber einen deutschen Provider registriert haben. Denn deutsche Provider verlaengern die Registrierung von Domains im Regelfall automatisch. Entsprechende eMails sollten deshalb einfach ignoriert werden.

Quelle: eigene Recherche

Spam nach Domain-Registrierung – Was tun?

Viele Kunden von Domain-Registraren machen dieselbe Erfahrung: Kaum ist eine Domain neu registriert, schon wird der dazugehoerige eMail-Account mit Spam-eMails ueberflutet. Und das obwohl man seine (neue) eMail-Adresse noch nirgends kommuniziert hat …
Woher kommt das?

Bei Registrierung von Domains erfolgt ueblicherweise zunaechst eine Eintragung der Kontakt-Informationen des Inhabers wie etwa der Mail-Adresse in die meist oeffentlich einsehbare WHOIS-Datenbank und macht sie damit potentiell fuer Missbrauch anfaellig. Viele „Adresshaendler“ bitten tagesaktuelle CD-ROMS an, mit frischen eMail-Adressen aus den entsprechend WHOIS-Eintraegen.

Eine moegliche Gegenmassnahme waere hier fuer die Domain-Registrierung eine eigene eMail-Adresse anzulegen und nur gelegentlich abzurufen. Jedoch muss sichergestellt werden, dass eMail-Nachrichten der jeweiligen Vergabestelle den Domain-Inhaber auch erreichen koennen. Anstonsten droht im Extremfall der Verlust der Domain.

Eine andere Masche nutzt die Catch-All-Funktionalitaet vieler eMail-Accounts. Catch-All bedeutet, dass grundsaetzliche jede eMail den entsprechenden Domain-Inhaber erreicht, voellig unabhaengig davon, was vor dem (at)-Zeichen geschrieben steht, also a1@domain.de, a2@domain.de, a3@domain.de, usw… Ueber einen sog. Zonefile-Download erstellen findige Spammer tagesaktuelle Listen der weltweit neu registrierten Domains. Und jede (neue) Domain wird damit zur „frischen“ eMail-Adresse fuer die Spammer!

Erste Sofortmassnahme ist hier das Deaktivieren der Catch-All-Funktion im Config-Bereich des Providers.

Eindeutige Hauptursache fuer die meist aeusserst laestigen und milliardenfach verbreiteten Werbemails sind aber wohl eMail-Adressen, die auf Websites oder in Newsgroups stehen und so leicht Opfer von speziellen Suchprogrammen („Spidern“) werden. Daneben sammeln einzelne Anbieter eMail-Adressen ueber gezielte Angriffe auf Mailserver: mit Hilfe etwa von Woerterbuechern werden gezielt Domains auf Kombinationen moeglicher Mail-Adressen abgefragt, wobei die Gefahr von Spam umso groesser ist, je kuerzer eine eMail-Adresse ist.

Zum effektiven Schutz hiervor empfiehlt sich eine simple Massnahmen: zum einen sollten Mail-Adressen so gut wie moeglich auf Websites „versteckt“ werden, also nicht immer am Ende der Seite. Zum anderen sollten sie leicht verfremdet werden, beispielsweise „mail(at)domain. com“ statt mail@domain.com. So bleiben sie fuer menschliche User leicht erkennbar, den meisten Suchmaschinen aber verborgen. Auch der Einsatz von Mail-Encodern, die herkoemmliche Mail-Adressen in den ASCII-Code uebersetzen, bieten Abhilfe. Schliesslich laesst sich die eMail-Adresse statt in reinem Text auch als Graphikdatei etwa im .gif-Format darstellen, und bleibt
so fuer die Suchroboter unsichtbar.

Wie schuetzen Sie sich effektiv vor „Domain-Spam“? Diskussion im Forum von domain-people.de:

http://www.domain-people.de

Quelle: eigene Recherche

barcelona.com – Aus fuer WIPO-Entscheidungen?

Am 02.06.03 hat der 4. US-Appellationsgerichtshof im Fall barcelona.com die Entscheidung der Vorinstanz, die eine UDRP-Entscheidung der WIPO bestaetig hatte, aufgehoben. Der Inhaber der Domain barcelona.com muss die Domain nicht an die Stadt Barcelona in Spanien uebertragen. Das US-Gericht meint, es schenke WIPO-Entscheidungen keine Beachtung …

Der Klaeger hatte die Domain bereits 1996 auf den Namen seiner Frau in Spanien registriert. Im Februar 1999 wandte er sich an die Stadt Barcelona, um die Domain an diese zu veraeussern. Vergeblich, denn seine Preisvorstellung waren exorbitant. Im Mai 2000 forderte Barcelona den Klaeger auf, die Domain herauszugeben. Daraufhin registrierte der die Domain von Spanien nach USA um auf eine eigene Briefkastenfirma. Im Mai 2001 verfolgte Barcelona ein WIPO-Verfahren, mit Erfolg.

Innerhalb der bestehenden 10-Tagefrist erhob der Domain-Inhaber Klage bei einem US-amerikanischen Zivilgericht. Das bestaetigte aber die WIPO-Entscheidung. Das Gericht wandte spanisches Recht an, das den Markeninhaber in diesem Fall schuetzte. Die Stadt Barcelona hat rund 150 Marken eingetragen, in denen der Begriff Barcelona als auftaucht; „Barcelona“ ist als Marke jedoch nicht geschuetzt. Der Klaeger berief sich darauf, er nutze lediglich eine geografische Bezeichnung.

Der 4. US-Appelationsgerichtshof sieht die Entscheidung der Vorinstanz als verfehlt an, weil spanisches Recht angewendet wurde. Dass keine auslaendisches Recht zur Geltung komme, sei im Anticybersquatting Consumer Protection Act (ACPA) explizit formuliert, darum werde hier auch kein auslaendisches (i.e. spanisches) Recht beruecksichtigt.

Davon abgesehen erklaerte das Gericht, man schenke der WIPO-Entscheidung keinerlei Beachtung, denn letztlich stelle sie lediglich eine Vereinbarung dar, die unter dem ACPA keine Wirkung entfaltet. Gerade weil die UDRP-Entscheidungen unter Beruecksichtigung anderer Rechtsordnungen zulaesst, die dem US-amerikanisches Recht fremd oder feindlich sind, autorisiert der ACPA die Aufhebung solcher Entscheidungen.

Das heisst nichts anderes, als dass das US-Recht fremdes Recht nicht duldet. Diese Einsicht der Richter des 4. Appelationsgerichtshofes duerfte allerdings neu sein. Auch die USA kennt Kollisionsrecht (staatliches Recht, das in Faellen mit Auslandsberuehrung regelt, welches Recht anzuwenden ist, eigenes oder auslaendisches). Dass aber als Folge der Entscheidung alle WIPO-Entscheidungen, die auf den Registrierungsbedingungen der TLD-Verwaltungen zusammen mit ICANN-Vertraegen und der UDRP beruhen, hinfaellig wuerden, soweit nicht US-amerikanisches Recht durch die WIPO-Richter beruecksichtigt wird, ist keine gute Aussicht fuer die Regulierungsabsicht, die gerade mit der Organisation von Domain-Streitigkeiten einhergeht.

Die Entscheidung des 4. US-Appellationsgerichtshof zu barcelona.com:
> http://pacer.ca4.uscourts.gov/opinion.pdf/021396.P.pdf

Die Entscheidung der Vorinstanz ist leider nicht mehr verfuegbar.
Die WIPO-Entscheidung:
> http://arbiter.wipo.int/domains/decisions/html/2000/d2000-0505.html

Spezialisierte Anwaelte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: intern.de, wipo.int, eigene Recherche

Der Handel mit Domains – Tipps fuer Einsteiger

Wer mit Domains handelt, will sie gerne auch an den Mann bringen. Man kann an potentielle Kunden herantreten und die Domain offerieren. Das ist die harte Tour, das „Klinkenputzen“ beim Domain-Handel, und nicht jedermanns Sache. „Bequemer“ sind da schon so genannte Domain-Handelsboersen.

Handelsboersen fuer Domains gibt es wahrscheinlich Hunderte. Zu Zeiten des Internetbooms sprossen sie wie Pilze aus dem Boden; mittlerweile hat sich der Markt konsolidiert. Doch bleibt eine gewisse Auswahl an Boersen, die verschiedene Maerkte bedienen. Um die Verkaufschancen zu erhoehen, koennte man die eigene Domain weltweit bei (fast) allen Domain-Boersen eintragen. Das waere jedoch nicht nur Zeitverschwendung, sondern wuerde auch wenig Sinn machen, denn der Domain-Handel konzentriert sich mittlerweile auf einige wenige grosse Boersen. Im deutschsprachigen Raum empfehlen sich Eintraege bei sedo.de, united-domains.de und domainhandel.at (Oesterreich). International sind afternic.com und sedo.us empfehlenswert. Mehr oder weniger den Betrieb eingestellt hat die bekannte Boerse greatdomains.com, die zur Zeit im Umbau begriffen ist und nur Premium-Domains an den Mann bringt. Die Boersen shoutloud.com und domshop.de wurden von afternic.com bzw. sedo.de uebernommen.

Vor dem Eintrag einer Domain in eine Handelsboerse sollte man einen Blick auf das „Kleingedruckte“ werfen: Ist der Eintrag kostenfrei? Wird eine Vermittlungsprovision faellig? Gibt es eine Mindestprovision? sind Fragen, ueber die man sich im Vorhinein Klarheit verschaffen muss.

Gelegentlich werden Domains auch bei eBay versteigert. eBay ist weltweit das groesste und erfolgreichste Auktionshaus fuer Waren aller Art. Selbstverstaendlich gibt es auch einen Bereich fuer Domains. Dennoch konnte sich eBay im Vergleich zu den spezialisierten Domain-Boersen bisher kaum durchsetzen. Der Domain-Bereich bei eBay ist wohl zu unuebersichtlich und viele Domain-Angebote machen einen unserioesen Eindruck. Zudem hat eBay – vor allem im deutschsprachigen Raum – das Image eines „Verramschers“ und zieht so Tausende von Schnaeppchenjaegern an. Verstaendlich, dass man in diesem Umfeld nicht unbedingt nach „wertvollen“ Domain-Namen sucht. eBay kann deshalb im Hinblick auf Domains allenfalls eine Ergaenzung zu den spezialisierten Domain-Boersen wie sedo.de oder afternic.com sein, aber keinesfalls eine Alternative. Zudem bieten die spezialisierten Boersen oftmals zusaetzliche Dienstleitungen wie Bewertungsgutachten, Escrow-Services, usw. an.

Handelsboersen im deutschsprachigen Raum findet man:
http://www.cleverdomains.de
http://www.domtreff.de
http://www.domainmarkt.de
http://www.domainhandel.at
http://www.domain-market.org
http://www.justdomains.de
http://www.markenplatz.de
http://www.nicit.de
http://www.sedo.de

Internationale Handelsboersen sind:
http://www.afternic.com/
http://www.buydomains.com
http://www.sedo.us
http://www.domaincollection.com
http://www.goldnames.com

Und dann gibt es noch:
http://www.ebay.de

Einen aktuellen Domain-Preisspiegel finden Sie unter:
http://www.domain-spiegel.de

Quelle: Handbuch Domain-Namen, eigene Recherche

Domain-Bewertung – Domain-Gutachten

Die Kunst der Domain-Bewertung ist nach wie vor das A und O bei der Preisgestaltung fuer den Domain-Haendler. Zahlreiche Methoden zur Feststellung des fairen Preises einer Domain werden im Internet angeboten. Man kann Preise vergleichen, die eigene Domain selbst bewerten, man kann aber auch ein Wertgutachten in Auftrag geben. Letzteres ist bei der Ermittlung des fairen Preises fuer die Domain von Vorteil, da ein neutraler Dritter dazwischen geschaltet ist.

Bei Sedo, deren Gutachten schon erfolgreich vor Gerichten, bei Bankgespraechen und gegenueber Investoren und Kaeufern eingesetzt worden sind, geht das nun bequemer und quasi im Akkord. Denn Sedo-Mitglieder koennen unter Angabe von Login-Namen und Passwort ohne erneute Eingabe der Daten mit einem Klick Domain-Bewertungen bestellen. Und eine Rabatt-Staffel gibt es nicht nur fuer den Grosshaendler, denn bereits ab fuenf Domain-Bewertungen gibt es 10% Rabatt; ab 100 Domains dann ganze 40%.

Weitere Informationen ueber die Domain-Bewertungen bei Sedo:
http://www.sedo.de/appraisal.php3

Selbstbewertung von Domains unter:
http://www.bewertungsformel.de
http://www.domainbewertung.com

Aktuelle Domain-Vergleichspreise unter:
http://www.domain-spiegel.de

Quelle: sedo.de, eigenen Recherche

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