Netzsperren

EU-Parlament arbeitet an »löschen UND sperren«-Direktive

Der Innenausschuss des EU-Parlaments arbeitet weiterhin an der Einführung von Netzsperren: ein geänderter Entwurf für die EU-Terrorismusrichtlinie sieht zwar vor, dass Webangebote mit terroristischen Inhalten vorrangig zu löschen sind. Eine Sperrung soll jedoch ebenfalls zulässig werden.

Auslöser neuer Diskussionen um das Streitthema Netzsperren ist ein geänderter Vorschlag für eine Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI zur Terrorismusbekämpfung. Berichterstatterin ist Monika Hohlmeier, seit 2009 Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments. Ihr überarbeiteter Entwurf sieht einen neuen Artikel 14a vor, der wie folgt lautet:

Measures against illegal terrorist content on the internet

1. Member States shall take the necessary measures to ensure the prompt removal of illegal content publicly inciting to commit a terrorist offence, as referred to in Article 5, hosted in their territory and to endeavour to obtain the removal of such content hosted outside of their territory. When that is not feasible Member States may take the necessary measures to block the access to such content.

2. These measures must be set by transparent procedures and provide adequate safeguards, in particular to ensure that the restriction is limited to what is necessary and proportionate and that users are informed of the reason for the restriction. Measures on removal and blocking shall be subject to judicial review.

Demnach sollen illegale terroristische Inhalte unverzüglich aus dem Internet entfernt werden. Wenn das allerdings nicht möglich ist, soll es den EU-Mitgliedsstaaten ausdrücklich gestattet werden, den Zugang zu solchen Webseiten zu blockieren. Damit verfolgt das EU-Parlament den Grundsatz »Löschen und Sperren«, anstelle des geforderten »Löschen statt Sperren«. Auffällig gegenüber der bisherigen Fassung ist insbesondere, dass die Beschränkung der Blockade auf das Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedsstaates gestrichen wurde;

Für den Arbeitskreis Zensur kommentierte Alvar Freude gegenüber netzpolitik.org die geplante Änderung scharf.

Alle Jahre wieder beglücken uns die Netzsperren-Fanatiker mit neuen Vorschlägen und Wünschen. Aber warum fragen sie vorher nicht jemanden, der sich auskennt? Denn in der Zwischenzeit gibt es genug Beweise, dass »Löschen statt Sperren« funktioniert – selbst das BKA musste dies einsehen. Illegale Inhalte müssen – und können – an der Quelle entfernt werden, Netzsperren verhindern aber das Löschen und bauen eine Zensur-Infrastruktur auf, die eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates unwürdig ist.

Ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Gruppen wie etwa der Chaos Computer Club und die Electronic Frontier Foundation haben ausserdem einen offenen Brief verfasst und appellieren darin an die EU-Abgeordneten, die Richtlinie in dieser Form nicht durchzuwinken. Wann über die Änderungen verbindlich abgestimmt wird, steht derzeit noch nicht fest.

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