Urheberrecht

Französischer Cour d’Appel de Paris lässt DNS-Resolver von Google, Cloudflare und Cisco sperren

Ein Berufungsgericht in Paris hat mit Google, Cloudflare und Cisco drei US-amerikanische Anbieter von DNS-Resolvern verurteilt, den Zugriff auf rechtswidrige Streaming- und IPTV-Angebote zu sperren (Urteil vom 27. März 2026 – Az. RG 24/09372).

Die in Issy-les-Moulineaux ansässige Canal+ Group betreibt mehrere Fensehkanäle in Frankreich. Sie senden kostenpflichtige Live- und On-Demand-Inhalte, unter anderem aus dem Bereich des Sports. Viele dieser Inhalte waren trotz der von Internet Service Providern (ISP) ergriffenen Blockierungsmaßnahmen und auch nach Auslistung durch Google über Piraterie-Websites im Internet erreichbar, da die Blockierung über DNS-Resolver umgangen werden konnte. Ein DNS-Resolver ist ein Dienst, welcher auf Anfrage für eine bestimmte Domain eine IP-Adresse liefert. Man spricht davon, dass die Domain in eine IP-Adresse aufgelöst wird; vom »Auflösen« stammt der Begriff »Resolver«. Bereits im Jahr 2024 verpflichtete ein Gericht in Paris Google, Cloudflare und Cisco, den Zugriff auf derartige Piraterie-Websites über ihre eigenen DNS-Resolver aktiv zu blockieren. Hiergegen wandten sich die Unternehmen im Berufungsverfahren vor dem Cour d’Appel de Paris und machten geltend, dass DNS-Resolver lediglich eine neutrale und passive Funktion innehätten; sie würden Urheberrechtsverletzungen weder übermitteln noch sich sonst daran beteiligen. Daher könnten sie, anders als ISPs und Suchmaschinen, nicht untersagt werden. Die Beteiligung des DNS-Resolvers ende, sobald er die IP-Adresse an den Browser übermittelt habe, der die ursprüngliche Anfrage initiiert habe. Derartige DNS-Auflösungsdienste seien daher nicht daran beteiligt, dass Nutzer von der Existenz urheberrechtsverletzender Websites erfahren. Cisco und Cloudflare betonten zudem, dass DNS-Resolver keine geschäftliche oder technische Beziehung zu Rechtsverletzern unterhielten, keinen Zugriff auf Inhalte ermöglichen oder diese übertragen, sondern Internetnutzern lediglich den schnellen Zugriff auf rechtsverletzende Websites erlauben würden; sie würden lediglich Anfragen zur Übersetzung von Domain-Namen in IP-Adressen verarbeiten und quasi als Relaisantennen im Hintergrund fungieren, wodurch ihnen die technischen Mittel fehlen würden, das Surfverhalten der Nutzer zu beeinflussen.

Doch diese Argumente überzeugten den Cour d’Appel de Paris nicht, der auf Article L333-10 des »Code du sport« verwies. Nach dieser Vorschrift kann ein Rechteinhaber bei Gericht alle verhältnismäßigen Maßnahmen beantragen, die zur Verhinderung oder Beendigung einer Urheberrechtsverletzung geeignet sind, und zwar gegen jede Person geeignet sind, die zu ihrer Behebung beitragen kann. Voraussetzung ist, dass eine schwerwiegende und irreparable Verletzung vorliegt. Der Anwendungsbereich von Artikel L. 333-10 war von Anfang an weit gefasst; dass die Regelung auch DNS-Resolver betrifft, war bisher jedoch streitig und wurde nun vom Berufungsgericht bestätigt. DNS-Sperrmaßnahmen sind nach Ansicht des Gerichts sowohl technisch machbar als auch verhältnismäßig. Das Gericht betonte insbesondere wiederholt, dass DNS-Resolver verpflichtet werden können, illegale Websites zu blockieren. Die neutrale und passive Natur eines DNS-Resolvers sei für die Anwendbarkeit von Article L. 333-10 irrelevant. Es gehe nicht um Haftung, sondern allein darum, ob ein Dienst dazu beitragen könne, den Zugriff auf Piraterie-Websites zu blockieren; das könne ein DNS-Resolver eindeutig. Französisches Recht verlange auch keine perfekten Sperrmaßnahmen; solange sie einen Teil der Besucher von Piraterie-Websites fernhalten, sei dies ausreichend:

Toute mesure de filtrage peut être contournée et cette possibilité n’est pas de nature à rendre inefficaces les mesures n cause.

Letztendlich werden Google, Cloudflare und Cisco die Sperrmaßnahmen für Hunderte von Piratenseiten-Domains umsetzen und die Implementierungskosten selbst tragen müssen.

Leidtragender sind die französischen Internetnutzer. Cisco hatte zuvor bereits beschlossen, seinen OpenDNS-Dienst in Frankreich bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens einzustellen. Google und Cloudflare ließen ihre DNS-Resolver in Frankreich zwar nach der erstinstanzlichen Entscheidung weiterhin online, dürften diese Entscheidung aber nach dem Pariser Berufungsurteil nun überdenken. Gut möglich, dass so manch andere Anbieter von DNS-Resolvern nun erheblichen Zulauf bekommt.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top