DNS-Sperren

Die Clearingstelle Urheberrecht im Internet agiert abermals achtlos – Junge Studentin enthüllt fehlerhafte Domain-Sperrungen

Die »Clearingstelle Urheberrecht im Internet« (CUII) hat beim Einsatz einer DNS-Sperren schwer gepatzt: wie netzpolitik.org berichtet, wurde eine Domain versehentlich gesperrt – wegen eines Rechtschreibfehlers.

Im Februar 2021 haben Anbieter von Internetzugangsdiensten mit Sitz in Deutschland, darunter 1&1, die Telekom Deutschland GmbH und die Vodafone Deutschland GmbH, gemeinsam mit Rechteinhabern wie dem Bundesverband Musikindustrie eV, der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG und der Motion Picture Association (MPA), die »Clearingstelle Urheberrecht im Internet« gegründet. Ihr Ziel ist es, »strukturell urheberrechtsverletzende Webseiten« zu bekämpfen. Darunter versteht man Webseiten, deren Geschäftsmodell auf massenhafte Urheberrechtsverletzungen ausgerichtet ist. Eine Sperre erfolgt seit Juli 2025 auf Grundlage des neuen CUII-Verhaltenskodex 2.0 nur nach vorheriger gerichtlicher Überprüfung. Die CUII prüft demnach nicht mehr die Sperransprüche selbst, sondern koordiniert nur noch die Einleitung und Durchführung der Verfahren, die Umsetzung der gerichtlichen Sperrentscheidungen und die Entsperrung von nicht mehr rechtsverletzenden Domains. Seitdem konnten durch die durch die CUII gemanagten DNS-Sperren Millionen von Internetnutzerinnen und -nutzer davon abgehalten werden, solche Webseiten zu besuchen. Dennoch hat die Zahl solcher Webseiten nicht abgenommen, wie die CUII ausdrücklich einräumt. Das Vorgehen der CUII traf bereits in der Vergangenheit auf vielfältige Kritik. Eine Liste der gesperrten Domains wird nach Angaben der CUII auf deren Website veröffentlicht; ein Schüler, der sich selbst »Damian« nennt, hatte aber bereits 2024 aufgedeckt, dass die veröffentlichte Liste unvollständig ist und nicht regelmäßig gepflegt wird. Ein Drittel der Domains war zum Zeitpunkt seiner Recherchen zu Unrecht gesperrt, weil über die damit verbundene Website keine Urheberrechte verletzt wurden. Erst nachdem er über netzpolitik.org öffentlich Druck aufbaute, wurden zahlreiche Sperren aufgehoben.

Nach einem Bericht der Blogger von netzpolitik.org ist es nun kürzlich zu einem weiteren Patzer gekommen. Die 18-jährige Studentin »Lina«, die sich selbst als Erzfeind der CUII versteht, hat erneut Domains recherchiert, die die CUII zu Unrecht gesperrt hat. netzpolitik.org berichtet:

Auch in der neuesten Sperr-Runde hat sie wieder einige Fails aufgestöbert. Die gesperrten Seiten switchroms.me und megakino.tw existieren gar nicht mehr. Mit stikeout.im hat die CUII zudem eine Domain gesperrt, die es nie gab. Gemeint war wohl strikeout.im, die CUII hat vermutlich per Tippfehler die falsche Domain gesperrt.

Lina sagt:

Dass sowas niemandem auffällt, ist schon interessant. Es ist schade, wie die CUII weiterhin so achtlos mit unserem offenen Internet umgeht, und so simple Fehler weiterhin begeht.

Lange habe Lina Zugang zur jeweils aktuellsten CUII-Sperr-Liste gehabt. ein CUII-Mitglied habe diese wohl versehentlich ins Netz gestellt. Diese Liste sei inzwischen offline, doch Lina gebe nicht auf. Aktuell scanne sie gemeinsam mit Freunden das gesamte Internet nach Domains, die von der CUII gesperrt wurden; so fand sie auch die aktuellen Fails.

Dass öffentlich kaum Protest gegen die unberechtigten Blockaden erhoben wurde, dürfte an der Ineffektivität von DNS-Sperren liegen – die Cyberkriminellen weichen meist binnen kürzester Zeit auf Ersatz-Domains aus. Die als rechtswidrig beanstandeten Inhalte selbst sind von der DNS-Sperre ohnehin nicht betroffen. Einmal mehr gilt, was die vom eco – Verband der Internetwirtschaft eV ins Leben gerufene Initiative »topDNS« gefordert hat: illegale Online-Inhalte müssen nach dem Grundsatz »Löschen statt Sperren« von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden an der Quelle unschädlich gemacht werden. Domain-Abschaltungen sind hingegen kein wirksames Mittel im Kampf gegen illegale Internetinhalte, da diese nicht nachhaltig gelöscht werden.

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