Netzverwaltung

Bundesregierung verlangt Veto-Recht

In der Debatte zur Zukunft der Netzverwaltung hat die Bundesregierung öffentlich Stellung bezogen: nach einem Bericht des Online-Magazins heise.de plädiert das Bundeswirtschaftsministerium für ein Veto-Recht und eine stärkere Rolle des Governmental Advisory Committee (GAC).

Für 1. Oktober 2014 hatte eco, der Verband der deutschen Internetwirtschaft eV, nach Berlin geladen, um im Rahmen eines Zukunftsdialogs mit Fachreferenten aus Technik, Politik, Gesellschaft und Wissenschaft über die Neuausrichtung der Internetverwaltung zu diskutieren. Zu den Teilnehmern zählten unter anderem Prof. Wolfgang Kleinwächter (Universität Aarhus), Hans Peter Dittler (Internet Society German Chapter eV) sowie Jörg Schweiger (DENIC eG); für das Bundeswirtschaftsministerium war Hubert Schöttner, stellvertretenden Leiter des Referates für Internationale IKT-Politik bei der ITU und deutscher Vertreter im Regierungsbeirat GAC bei ICANN, erschienen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die Ausgestaltung des IANA-TransitionProzesses, nachdem die US-Regierung im März 2014 bekannt gegeben hatte, mit der IANA Schlüsselfunktionen des Domain Name Systems (DNS) auf die globale Multistakeholder-Community übertragen zu wollen. Doch wie dieses neue Modell der Internet Governance aussehen soll, ist noch unklar und derzeit Gegenstand von Gesprächen rund um den Globus.

Geht es nach den Vorstellungen der Bundesregierung, sollte es nach Angaben von Schöttner einige Bereiche geben, in denen eine Art Veto-Recht unter anderem für den ICANN-Regierungsbeirat GAC verankert ist. Eine konkrete Ausgestaltung des Vorschlags gibt es bisher nicht. »Regierungen sollten auch in der künftigen ICANN-Organisation eine wichtige Rolle einnehmen«, zitiert heise.de aus einem unveröffentlichten, vorläufigen Positionspapier der Bundesregierung. Zu prüfen sei, ob die Staatenvertreter „zu einzelnen, genau zu definierenden Fragestellungen mehr als eine beratende Rolle benötigen – etwa für bestimmte Einzelfragen bei der Einführung neuer generischer Top Level Domains“ und der Verwendung geographischer Namen. Ausserhalb jeder Diskussion steht, dass jedes Land die Souveränität über die eigene country code Top Level Domain (im Fall von Deutschland also .de) behält. Ein sich »ausschließlich selbst kontrollierendes autonomes Entscheidungssystem für die ICANN« sei abzulehnen; der Aufgabenbereich, der sich auf die Vergabe von TLDs und IP-Adressen beschränke, dürfe nicht ausgeweitet werden. Ob sich Deutschland mit dieser Position innerhalb des GAC durchsetzt, ist aber noch offen.

Zum Thema Internet Governance hat sich auch Neelie Kroes, EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, kürzlich zu Wort gemeldet. Bei einem Besuch in den USA Mitte September 2014 habe sie zum wiederholten Male betont, dass Europa das Multistakeholder-Modell der Netzverwaltung unterstütze; allerdings bedeutet dies nicht, dass das bisherige Modell oder die meisten seiner aktiven Unterorganisationen in jedem Fall dafür geeignet sei. Erneut wies sie dabei auf den Streit um die Einführung der beiden Top Level Domains .vin und .wine hin, bei denen die EU mit den USA über Kreuz liegt. Die Zukunft der Netzverwaltung dürfe aber nicht in endlosen Diskussionen verlaufen; wenn man jetzt nicht unter Beweis stelle, dass das Multistakeholder-Modell Ergebnisse liefere, könne man sich künftigen Forderungen nach einer intergouvernalen Verwaltung des Netzes kaum mehr entziehen. Ob Kroes an diesen Ergebnissen künftig noch beteiligt ist, ist zu bezweifeln: um die Digitale Agenda soll sich künftig der Este Andrus Ansip kümmern.

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