E-Government

EU und über 60 Staaten formulieren eine Erklärung zur Zukunft des Internets

Die Europäische Union, die USA und über 60 weitere internationale Partner haben eine »Declaration for the Future of the Internet« verabschiedet. In der rechtlich unverbindlichen Erklärung bekräftigen sie Engagement für den Schutz und die Achtung der Menschenrechte im Internet sowie in der gesamten digitalen Welt.

Die bisher nur in englischer Sprache vorliegende Erklärung zur Zukunft des Internets wurde am 28. April 2022 auf einer vom Nationalen Sicherheitsrat des Weißen Hauses organisierten Hybrid-Veranstaltung in Washington (D.C.) auf den Weg gebracht. Die Unterstützer bekräftigen darin, dass das Internet die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerten demokratischen Grundsätze, Grundfreiheiten und Menschenrechte stärken muss. Dazu muss sichergestellt sein, dass das Internet »offen, frei, global, interoperabel, zuverlässig und sicher« ist. Den Unterstützern ist die Überzeugung gemein, dass das Internet als ein einziges dezentrales Netz der Netze funktionieren sollte, in dem digitale Technologien vertrauenswürdig eingesetzt werden, Diskriminierung von Personen keinen Platz hat, der Markt der Online-Plattformen bestreitbar bleibt und ein fairer Wettbewerb zwischen Unternehmen möglich ist. Die Erklärung zur Zukunft des Internets folgt auf die Ankündigung in der Mitteilung über den digitalen Kompass, aufbauend auf einer erneuerten transatlantischen Beziehung eine breiter angelegte Koalition gleich gesinnter Partner anzustreben, die allen offen steht und gemeinsam mit all jenen entwickelt werden soll, die die Zielvorstellung der EU für den digitalen Wandel teilen.

Für den Bereich des Domain Name System aufhorchen lässt das Bekenntnis zum Modell der »Multistakeholder Internet Governance«. Ausdrücklich genannt werden hier zwei Ziele:

  • »Protect and strengthen the multistakeholder system of Internet governance, including the development, deployment, and management of its main technical protocols and other related standards and protocols.«
  • »Refrain from undermining the technical infrastructure essential to the general availability and integrity of the Internet.«

Auch die Netzneutralität findet Erwähnung:

  • »Refrain from blocking or degrading access to lawful content, services, and applications on the Internet, consistent with principles of Net Neutrality subject to applicable law, including international human rights law.«

Wer nun konkrete gesetzgeberische Schritte erwartet, der dürfte aber enttäuscht sein. Es handelt sich um eine politische Erklärung. Die Zustimmung zu den darin enthaltenen Grundsätzen entfaltet also keine rechtsverbindliche Wirkung für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten, und kann ihrer Position in anderen Foren weder vorgreifen, noch diese vorwegnehmen. Allenfalls im Wege der Auslegung dürfte sie Eingang in den rechtlichen Alltag finden. Zudem soll sie den politischen Entscheidungsträgern, den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen und den Organisationen der Zivilgesellschaft als Richtschnur dienen.

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