US-Gericht

Youporn gewinnt gegen ICANN

Die Internet-Verwaltung ICANN muss in der gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Youporn-Betreiberin Manwin Licensing International S.A.R.L. im Zusammenhang mit der Einführung von .xxx-Domains eine Niederlage einstecken: ein Gericht in Kalifornien entschied, dass Wettbewerbs- und Kartellrecht zur Anwendung kommt.

Im November 2011 hatten die in Luxembourg ansässige Manwin Licensing International S.A.R.L. sowie Digital Playground, Inc., unter anderem mit Youporn zwei der größten Anbieter pornographischer Inhalte im Internet, beim Central District Court of California in Los Angeles insbesondere wegen eines Verstoßes gegen den Sherman Antitrust Act Klage gegen ICANN sowie die .xxx-Verwalterin ICM Registry LLC eingereicht. Konkret behaupteten die Kläger Verletzungen von Kartell- und Wettbewerbsrecht durch so genannte defensive Domain-Registrierungen, da Markeninhaber gezwungen seien, die Domains für teures Geld zu registrieren, um keinen Schaden beispielsweise durch Irreführung oder Verwässerung ihrer Kennzeichen zu erleiden; diese Kosten würden jeden Nutzen von .xxx übersteigen. Das Problem: Mit dieser Argumentation ließe sich auch jede andere neue Top Level Domain angreifen.

Zumindest einen ersten Teilerfolg kann Manwin nun für sich verbuchen: das Gericht unter Vorsitz von Richter Philip S. Gutierrez entschied am 14. August 2012, dass ICANN und ICM mit zwei von sieben Einwänden ausfalle. So hatte sich ICANN unter anderem damit gewehrt, nicht dem Sherman Act zu unterliegen; offenbar zielte dies darauf ab, dass ICANN lediglich eine Art Verwaltungsaufgabe innehaben soll. Nach Ansicht des Gerichts sind jedoch die Beziehungen zwischen ICANN und ICM als »commercial transactions« anzusehen, weshalb der Sherman Act zur Anwendung kommt. Dabei erwähnt das Gericht explizit den Markt der defensiven Domain-Registrierungen; damit eröffnet das Gericht den Anwendungsbereich des Sherman Acts auch für sämtliche neu einzuführenden Domain-Endungen, da dort der Schutz von Kennzeichenrechteinhabern durch defensive Registrierungen intensiv diskutiert wird und einen Teil des Einführungsverfahrens darstellt. Schwacher Trost für ICANN: zumindest für eine Verschwörung zum Versuch der Monopolisierung sah das Gericht keinen Ansatzpunkt.

Eine Entscheidung in der Sache selbst ist damit nicht ergangen, zumal das Gericht keine mündliche Anhörung durchgeführt hat. Die Kläger haben nun Gelegenheit, ihre Klage bis 9. September 2012 zu ergänzen. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, lässt sich derzeit nicht absehen; selbst eine gütliche Einigung scheint nicht ausgeschlossen.

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