Seit Januar 2024 streitet der US-Registrar Namecheap Inc. mit der Internet-Verwaltung ICANN vor dem Superior Court of the State of California (Case No. 24SMCP00066).
Im Mittelpunkt dieses zivilrechtlichen Streits, der an einen »Independent Review Process« (IRP) anschließt, steht die Streichung sogenannter »price caps«, also Gebührenobergrenzen, in den Registry-Verträgen der generischen Top Level Domains .org, .info und .biz. Und Namecheap kann nun einen ersten Teilerfolg verbuchen: das Gericht entschied, die Klage zuzulassen und eröffnet damit die Tür für eine Entscheidung in der Sache. Die Klageschrift enthalte einen ordnungsgemäßen Antrag nach §§ 1286.2 und 1286.4 CCP, führt das Gericht aus. ICANN hatte eingewandt, dass Namecheap zusätzliche Forderungen an ICANN stellt, die weit über den Umfang des Schiedsspruchs aus dem IRP-Verfahren hinausgingen, weil man etwa die unverbindlichen Empfehlungen des Schiedsgerichts in verbindliche Anforderungen umgewandelt habe. Namecheap hat nun Zeit bis 27. Dezember 2024, weitere Schriftsätze und Erklärungen einzureichen; eine Anhörung ist für den 24. Januar 2025 in Santa Monica angesetzt.