ICANN prüft

Urteil des indischen Obersten Gerichtshof erweitert die rechtlichen und betrieblichen Pflichten von Domain-Registries und Registraren

Der Internet-Verwaltung ICANN droht in Sachen WHOIS-Daten neues Ungemach: der Oberste Gerichtshofs von Delhi (Indien) hat am 24. Dezember 2025 geurteilt, dass Domain-Registrare die persönlichen Kontaktdaten des Domain-Inhabers innerhalb von 72 Stunden offenlegen müssen.

Auslöser des als »Dabur India limited v. Ashok Kumar« bekannt gewordenen Rechtsstreits war die massenhafte Registrierung von Domain-Namen, die sämtlich die Marke »DABUR« des indischen Konsumgüterunternehmens Dabur India Limited enthielten. Die Marke genießt in Indien und international hohes Ansehen. Die Klage der Dabur India Ltd. wurde gemäß § 20 der Zivilprozessordnung von 1908 in Verbindung mit § 27 des Markengesetzes von 1999 eingereicht und zielte unter anderem auf eine dauerhafte Unterlassungsverfügung, Schadensersatz und weitere damit verbundene Rechtsbehelfe wegen Verletzung der geistigen Eigentumsrechte und unlauteren Wettbewerbs ab. Dabur behauptete, dass unbekannte Personen ohne Genehmigung Domains mit der Marke »DABUR« registriert und betrieben und diese Domains für Webseiten genutzt hätten, die fälschlicherweise eine Verbindung zur Klägerin vortäuschten. Diese betrügerischen Domain-Namen seien systematisch missbraucht worden, um unschuldige Bürger zu täuschen. Dabei hätten sich die Betrüger als »DABUR« ausgegeben und sich als offizielle Plattformen des Unternehmens präsentiert. Zum Zeitpunkt der Klageerhebung identifizierte die Klägerin sieben rechtsverletzende Domain-Namen. Eine dieser Webseiten forderte von potenziellen Vertriebspartnern oder Franchisenehmern ausdrücklich eine Registrierungs- oder Bearbeitungsgebühr. Verschärft wurde die Situation für die Klägerin dadurch, dass die Domain-Registrare die Details der rechtsverletzenden Domain-Namen systematisch mithilfe von Datenschutzfunktionen verschleierten, wodurch die Klägerin daran gehindert wurde, gegen die tatsächlichen Täter vorzugehen. Im Laufe des Verfahrens wurde dem Gericht mitgeteilt, dass ähnliche Klagen auch von anderen Unternehmen eingereicht wurden, die mit ähnlichen oder denselben Formen des digitalen Identitätsdiebstahls zum Zwecke der Täuschung der Öffentlichkeit konfrontiert sind, darunter Amul, Meesho, Colgate, ITC und Montblanc. Das Gericht stellte fest, dass in allen Fällen über 1.100 rechtsverletzende Domains identifiziert wurden, sich aber kaum ein Registrant gemeldet hat, um ein berechtigtes Interesse geltend zu machen oder sein Vorgehen zu verteidigen.

Am 24. Dezember 2025 erließ der Oberste Gerichtshof ein Urteil, das die rechtlichen und betrieblichen Pflichten von Domain-Registries und Registraren erheblich erweitert . Obwohl der Fall auf einer innerstaatlichen Auseinandersetzung um geistiges Eigentum beruht, scheinen nach Ansicht der Internet Infrastructure Coalition (i2Coalition) gleich mehrere Elemente des Urteils den Betreibern von DNS-Infrastrukturen Verpflichtungen aufzuerlegen.

  • Domain-Registrare sollen verpflichtet werden, WHOIS-Daten auf Anfrage innerhalb von 72 Stunden offenzulegen.
  • Es soll zur Pflicht werden, dass rechtsverletzende Domain-Namen (einschließlich ihrer täuschend ähnlichen Varianten, auch wenn keine Rechtsverletzung nachgewiesen ist) dauerhaft gesperrt werden.
  • Domain-Namen, die ausgewählte bekannte Marken enthalten, sollen proaktiv von einer Registrierung ausgeschlossen sein.
  • Die Daten des Domain-Inhabers sollen in einem vorgeschriebenen nationalen Format erfasst werden.
  • Domain-Registries und -Registrare sollen für mutmaßliche Markenrechtsverletzungen des Domain-Inhabers haften.

Insbesondere die Verpflichtung, künftige Registrierungen bestimmter Marken in einer Domain proaktiv abzulehnen, würde die Durchführung eines Screenings erfordern, das von der derzeitigen DNS-Infrastruktur nicht unterstützt wird. Die ICANN-Communtiy habe demgegenüber die begrenzten und und klar umrissenen Verantwortlichkeiten von DNS-Betreibern definiert, um die Stabilität, Interoperabilität und Sicherheit des globalen Internets zu gewährleisten. Wenn Verpflichtungen, die diese Rollen betreffen, außerhalb des von ICANN gesetzte Rahmens entstehen, könne dies Unsicherheit für Vertragspartner von ICANN schaffen. Insgesamt zeichnen sich Entwicklungen ab, bei denen Gerichte versuchen, Streitigkeiten um geistiges Eigentum oder Inhalte durch Verpflichtungen auf der Infrastrukturebene anstatt auf der Hosting-, Plattform- oder Inhaltsebene beizulegen. Sollten sich solche Ansätze weiter verbreiten, könnten sie den Druck auf das DNS-Ökosystem erhöhen und Fragmentierungsrisiken schaffen, die dem Ziel eines einheitlichen, global interoperablen Internets entgegenstehen.

Kurtis Lindqvist, Präsident und CEO von ICANN, teilte vorerst in knappen Worten lediglich mit, dass man die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Delhi vom 24. Dezember 2025 zur Kenntnis nehme. Man prüfe derzeit die möglichen Auswirkungen auf die Vertragspartner, die in ihren Vereinbarungen mit ICANN festgelegten Anforderungen zu erfüllen. Man wisse, dass innerhalb der Community derzeit bereits Anstrengungen eingeleitet worden seien, um Bedenken auszuräumen und Klarheit zu erlangen. ICANN sei offen für weitere Diskussionen oder einen Austausch zu diesem Thema.

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