Seit Januar 2024 streitet der US-Registrar Namecheap Inc. mit der Internet-Verwaltung ICANN vor dem Superior Court of the State of California (Case No. 24SMCP00066).
Im Mittelpunkt dieses zivilrechtlichen Streits, der an einen »Independent Review Process« (IRP) anschließt, steht die Streichung sogenannter »price caps«, also Gebührenobergrenzen, in den Registry-Verträgen der generischen Top Level Domains .org, .info und .biz. Das Schiedsgericht erkannte im IRP-Verfahren zwar Rechtsverletzungen durch ICANN, zur Änderung von Registry-Verträgen wurde ICANN aber nicht verurteilt. Das Schiedsgericht könne für die Zukunft nur empfehlen, ein Verfahren einzuführen, das prüft, ob »price caps« im öffentlichen Interesse lägen. Mit der Klage vor dem Zivilgericht versucht Namecheap zu erreichen, dass ICANN tätig wird und die Empfehlungen des Schiedsgerichts umsetzt. Mit der am 15. Mai 2024 eingereichten Klageerwiderung macht ICANN nun geltend, dass Namecheap durch die Hintertür versuche, aus den unverbindlichen Empfehlungen des Schiedsgerichts verbindliche Regelungen zu konstruieren; eine solche Pflicht habe das Schiedsgericht aber gerade abgelehnt. Namecheap habe im IRP teilweise obsiegt und Kosten in Höhe von US$ 58.750,– erstattet bekommen; damit sei der Vorgang abgeschlossen. Bis wann das Zivilgericht entscheidet, ist öffentlich nicht bekannt.