Die Domain Name Industry muss sich auf höhere Kosten einstellen: Die Internet-Verwaltung ICANN hat angekündigt, die Gebühren für generische Top Level Domains zu erhöhen. Mit der Rückkehr von Donald Trump in das Amt des US-Präsidenten dürfte auch die Hoffnung auf geringere .com-Gebühren der Vergangenheit angehören.
Wenn in einer Mitteilung von »financial stability is essential« und »highly complex challenges« die Rede ist, geht es ums Geld. Das gilt auch für ICANN; die Netzverwaltung hat am 30. Oktober 2024 angekündigt, im Rahmen eines »ICANN Registry-Level and Registrar-Level Fees Adjustment« die Gebühren in den Verträgen mit Registries und Registraren zu erhöhen. Die gemeinnützige Organisation ICANN finanziert sich vorrangig aus Gebühren, die bei der Registrierung von Domain-Namen unter generischer Top Level Domain entrichtet werden. Diese Gebühren haben in der Vergangenheit mehr als 95 Prozent des ICANN-Jahresbudgets ausgemacht, während der Rest aus verschiedenen freiwilligen Beiträgen und Sponsoringleistungen stammt. So zahlen die meisten Registries seit dem Jahr 2012 eine jährliche Gebühr von US$ 25.000,– für die Lizenzierung als Registry und eine Transaktionsgebühr von US$ 0,25 pro registrierter Domain. Die Transaktionsgebühr wird erst fällig, wenn eine gTLD eine bestimmte Anzahl von registrierten Domains erreicht hat. Zusätzlich zahlen die Registrare eine jährliche Akkreditierungsgebühr von US$ 4.000,– und eine Transaktionsgebühr von US$ 0,18 pro Domain. Außerdem wird eine variable jährliche Gesamtgebühr in Höhe von US$ 3,42 Mio. gleichmäßig auf alle aktiven Registrare aufgeteilt, wobei Ausnahmen gelten, um die variablen Gebühren für kleinere Registrare niedrig zu halten.
Doch diese Gebühren reichen nicht mehr aus, wenn ICANN weiterhin ein sicheres und stabiles Domain Name System gewährleisten soll. Die Internetverwaltung rechnet mit einer anhaltenden Nachfrage nach ihren Dienstleistungen, steigenden Kosten und einer stagnierenden oder sogar sinkenden Finanzierung, sprich einem Rückgang der Registrierungszahlen. Die Gebührenerhöhungen sollen sich dabei an der Inflation orientieren, um steigende Ausgaben zu bewältigen; sie ist dagegen nicht als Finanzierungsquelle für neue Arbeiten (gemeint sein dürfte zum Beispiel das nTLD-Programm oder die Bekämpfung von DNS Abuse) gedacht, noch soll sie andere Initiativen ersetzen, die die derzeitige finanzielle Situation von ICANN verbessern würden. Konkret will ICANN die vierteljährlich zu bezahlende Festgebühr für Registries von US$ 6.250,– auf US$ 6.450,–, also auf jährlich US$ 25.800,– erhöhen; die Transaktionsgebühr soll auf US$ 0,258 steigen. Wichtiger ist, dass mit der Orientierung der Gebühren an der allgemeinen Preissteigerung künftige Erhöhungen sehr viel schneller eintreten dürften. Mieter mit Vereinbarung einer Indexmiete kennen diesen Effekt bereits aus den vergangenen Jahren. Bei den Domain-Registraren soll die Transaktionsgebühr auf US$ 0,20 pro Domain steigen, die variable Gebühr auf US$ 3,8 Mio. ICANN wird allen Stakeholdern die Möglichkeit geben, zu den geplanten Erhöhungen im Rahmen des öffentlichen Kommentierungsverfahrens Stellung zu nehmen; das Verfahren wird voraussichtlich im Dezember 2024 eröffnet. Die Gebührenerhöhungen für Registries sollen sodann zum 01. Januar 2025, für Registrare zum 01. Juli 2025 in Kraft treten.
Zusätzliche Kosten drohen der Branche mit der Wahl von Donald Trump zum 47. Präsidenten der USA. Unter Präsident Barack Obama fror die National Telecommunications and Information Administration (NTIA) die Großhandelspreise für .com-Domains ein; unter der ersten Trump-Regierung hob die NTIA diese Preissperre auf und erlaubte VeriSign, die .com-Gebühren in den letzten vier von sechs Jahren um sieben Prozent zu erhöhen. Zuletzt wurde zwar darüber gesprochen, diese Preiserhöhungen einzudämmen, doch nach Einschätzung von Domain-Blogger Andrew Allemann erscheint es angesichts von Trumps Wahlsieg als sehr unwahrscheinlich, dass man die vorherige Entscheidung rückgängig machen wird. Zudem werde das Justizministerium künftig weniger wahrscheinlich Kartellklagen erheben als noch unter der Biden-Regierung.