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GAC veröffentlicht Frühwarnliste

Das Governmental Advisory Committee (GAC) der Internet-Verwaltung ICANN hat im Rahmen der Einführung neuer globaler Top Level Domains seine mit Spannung erwartete Frühwarnliste veröffentlicht. Die Vertreter von Regierungen aus aller Welt haben bei insgesamt 242 Domain-Bewerbungen Bedenken gegen eine Einführung.

Allein US$ 185.000,– an Teilnahmegebühren musste ein Bewerber bei ICANN auf den Tisch legen, um in die Kandidatenliste mitaufgenommen zu werden. Um den Bewerbern möglichst frühzeitig zu signalisieren, ob und welche Bedenken eine Regierung gegen die Einführung der gewünschten Endung hat, sieht das Bewerberhandbuch einen »early warning«-Modus vor. Die »early warnings« des GAC (Government Advisory Committee) hat keinen förmlichen Charakter und führt nicht unmittelbar zur Zurückweisung einer Bewerbung. Sie sollte allerdings von jedem Bewerber ernst genommen werden, da die Hürden für eine erfolgreiche Bewerbung im Fall einer Frühwarnung steigen. Entscheidet sich ein Bewerber binnen der kommenden drei Wochen dafür, seine Bewerbung zurückzuziehen, erhält er 80 Prozent der Teilnahmegebühr, also US$ 148.000,– zurück. Dieser Modus eröffnet den Bewerbern also die Möglichkeit, ihre Bewerbung unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme zu prüfen und zurückzuziehen, bevor sie noch mehr Geld investieren.

Die australische Regierung hat von dieser Frühwarnung reichlich Gebrauch gemacht: gleich 129 Bewerbungen, darunter .city, .lawyer, .sucks und .wtf, sieht man in Down Under kritisch. Etwas überraschend ist, dass gegen die vier Bewerbungen um .gay bisher keine einzige Regierung Protest erhoben hat; vor allem aus dem arabisch-muslimischen Raum war aufgrund der dortigen Wertevorstellungen heftiger Widerstand erwartet worden. Auch an den Bewerbungen um .adult oder .sex stört sich bisher keine Regierung. Den erwartet schweren Stand hat dagegen die .africa-Bewerbung von DotConnectAfrica (DCA): im Gegensatz zum Mitbewerber, der südafrikanischen .za-Verwalterin UniForum SA, fehlt DCA mit dem »letter of non-objection« die zwingend notwendige Unterstützung der Afrikanischen Union (AU), so dass der Protest der AU selbst sowie zahlreicher afrikanischer Länder gegen DCA zu erwarten war.

In 20 Fällen haben auch die deutschen Vertreter im GAC Bedenken gegen eine Einführung geäussert. Betroffen sind die Bewerbungen um .city, .gmbh, .hotel bzw. .hotels und .reise bzw. .reisen. Im Fall von .gmbh müsse beispielsweise sichergestellt sein, dass ein Domain-Inhaber nachweislich in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingetragen sei oder zumindest deren Eintragung vorbereitet habe; andernfalls bestehe die Gefahr von Verwechslungen oder des Missbrauchs. Bei .reise bzw. .reisen sei von einer einheitlichen Behandlung im Prüfungsverfahren auszugehen; zudem müsse unter anderem sichergestellt werden, dass die Domains nur von Personen und Unternehmen aus der Reisebranche registriert werden können, die darunter abrufbaren Inhalte einen Bezug zur deutschsprachigen Tourismusindustrie und/oder deren Kunden haben und im Streitfall ein deutsches Gericht zuständig sei. Ähnliche Bedenken hat Deutschland auch bei .hotel bzw. .hotels; hier müsse klar geregelt sein, wer eine solche Domain registrieren darf. Ob sich ein Bewerber von diesen Stellungnahmen beeindrucken lässt, bleibt aber abzuwarten; offiziell hat bisher kein Teilnehmer auf die Bedenken des GAC hin seine Bewerbung zurückgezogen.

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