Nach drei Abmahnungen

ICANN kündigt den Vertrag mit dem Domain-Registrar Freenom

Drei Abmahnungen waren zuviel: Die Internet-Verwaltung ICANN hat das Registrar Accreditation Agreement (RAA) mit dem niederländischen Domain-Registrar OpenTLD B.V., besser bekannt als Freenom, außerordentlich gekündigt. Die Domain-Namen der Kunden sollen nicht in Gefahr sein.

»Unsere Mission ist es, Menschen online zu bringen und die Länder bei der Entwicklung ihrer digitalen Wirtschaft zu unterstützen« – so wirbt Freenom noch heute auf seiner Website um Kunden. Doch damit ist es in Kürze vorbei. Mit Schreiben vom 09. November 2023 kündigte ICANN das RAA mit Freenom; die Wirkung der Kündigung tritt am 25. November 2023 ein. Ab diesem Zeitpunkt kann Freenom keine weiteren Domains mit generischer Endung mehr neu registrieren oder verlängern; Domains mit Länder-Endung sind von der Kündigung nicht betroffen, da sie nicht dem RAA von ICANN unterliegen. Freenom war es nach Angabe von ICANN nicht gelungen, eine Vielzahl von Pflichtverletzungen abzustellen, die in drei Abmahnungen vom 20. September 2023, vom 29. September 2023 und 17. Oktober 2023 gerügt worden waren. Konkret bemängelte ICANN unter anderem das Versäumnis von OpenTLD, Registrierungsdaten und Aufzeichnungen auf Anfrage von ICANN zur Verfügung zu stellen, das Versäumnis, den Inhabern registrierter Domains AuthInfo-Codes zur Verfügung zu stellen, damit sie mit ihren Domains zu einem anderen Registrar umziehen können, die ordnungsgemäße Anzeige von WHOIS-Angaben und die Nichtzahlung von Gebühren. Gemäß Section 5.5.6 des RAA kann ICANN kündigen, wenn ein Registrar innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten mindestens dreimal grundlegend und wesentlich gegen seine Verpflichtungen aus dem RAA verstoßen hat. Dies liegt nach den Feststellungen von ICANN vor; alle Verstöße aus den Abmahnungen sollen nicht geheilt worden seien.

Etwas kryptisch heisst es in der Kündigung weiter:

Additional compliance cases stemming from complaints received against OpenTLD that have not yet been included in Notices of Breach remain unaddressed by the Registrar as of the time of this letter.

Die Einzelheiten dieser zusätzlichen Vertragsverletzungen sollen OpenTLD bei mehreren Gelegenheiten durch schriftliche Mitteilungen und Anfragen sowie durch zahlreiche Telefonanrufe mitgeteilt worden sein. Untermauert wird dies durch Protokolle, in denen ICANN die diversen Bemühungen dokumentiert. Insgesamt habe ICANN mehrfach versucht, OpenTLD per eMail, Telefon und Fax zu erreichen, um den Nachweis der Einhaltung der RAA zu verlangen. Die drei Abmahnungen seien auch per Kurier verschickt worden, doch eine Reaktion habe es bis heute nicht gegeben. Von der Zahlung ausstehender Gebühren wird OpenTLD durch die Kündigung nicht befreit; will man einen Rechtsstreit vermeiden, muss man die Gebühren an ICANN bezahlen. Um Risiken für die Kunden zu minimieren, wird ICANN in Kürze das »De-Accredited Registrar Transition Procedure« einleiten, in dessen Rahmen die Domains auf einen anderen ICANN-akkreditierten Registrar übertragen werden. Nach den zuletzt verfügbaren Zahlen soll OpenTLD noch rund 16.500 Domains in Verwaltung haben, der größte Teil davon mit der Endung .com.

Während des »De-Accredited Registrar Transition Procedure« kann der Umzug einer Domain mit praktischen Schwierigkeiten verbunden sein, schlicht weil Kompetenzen geklärt werden müssen. In aller Regel erfolgt ein »bulk transfer«; die Domains von OpenTLD werden also nicht einzeln, sondern im Paket auf einen Nachfolger übertragen. Wer das sein wird, hat ICANN bisher nicht bekanntgegeben.

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