.jobs

ICANN droht Employ Media mit Kündigung

Der .jobs-Registry Employ Media LLC droht das Fiasko: im Rahmen eines Schiedsverfahrens vor der Internationalen Handelskammer in Paris hat die Internet-Verwaltung ICANN die Möglichkeit der Kündigung des Verwaltervertrages gefordert.

Es fing alles ganz harmlos an: Anfang August 2010 hatte ICANN einem Antrag von Employ Media stattgegeben, der es ermöglicht, statt der bisherigen Beschränkung auf die handelsrechtliche Firma auch Namenstypen wie Berufsbezeichnungen oder geographische Begriffe zu registrieren. Dies missfiel einer Gruppe namens „The .JOBS Charter Compliance Coalition“, in der offenbar diverse Jobportale (wie Monster und CareerBuilder) versammelt sind. Offenbar auf diesen Protest hin prüfte ICANN in der Folge erneut; mit Schreiben vom 27. Februar 2011 wurden daraufhin sowohl Employ Media als auch der Sponsor, die Society of Human Resource Managements (SHRM), wegen Vertragsverletzung förmlich abgemahnt, da ICANN einen Verstoß gegen die Vergabegrundsätze erkannt hatte. Dies wiederum wollte man bei Employ Media nicht auf sich sitzen lassen und erhob Klage vor der Internationalen Handelskammer, um unter anderem feststellen zu lassen, dass die Abmahnung unwirksam gewesen sei und vielmehr ICANN sich nicht an die getroffenen Vereinbarungen gehalten habe.

Dieser Schuss könnte allerdings nach hinten losgegangen sein. In der 29seitigen Klageerwiderung der US-Kanzlei JonesDay begehrt ICANN nicht nur die Feststellung, dass die Abmahnung berechtigt gewesen sei, sondern sogar das Recht, den Registry-Vertrag kündigen zu dürfen. Vor allem die Schaffung des Jobforums universe.jobs, durch das mehr als 40.000 .jobs-Domains wie sanfrancisco.jobs oder accounting.jobs monetarisiert wurden, ist ICANN ein Dorn im Auge, weil es den Grundsatz verletzen soll, dass sich die Arbeitsangebote unter einer .job-Domain auf das Unternehmen des Domain-Inhabers beschränken müssen; im Kern streitet man also um die Auslegung der Vergaberegeln. Diese sehen vor, dass .jobs-Domains nur von Mitgliedern der SHRM oder von Angehörigen der Personalbranche registriert werden dürfen. Um .jobs dennoch einem möglichst großen Publikum zu öffnen, bestehen aber entgegen dieser strikten Begrenzung in der Praxis nur wenige Hürden; so ist es unkompliziert möglich, Mitglied der SHRM zu werden – schon steht die ganze Welt von .jobs zur Registrierung offen. Des weiteren macht ICANN geltend, dass Employ Media die Domains nicht, wie vorgegeben, in einem offenen und transparenten Verfahren vergeben hat, sondern gleichsam durch die Hintertür der Direct-Employers Association zukommen hat lassen.

Ob ICANN im Falle des Obsiegens von einer Vertragsbeendigung Gebrauch machen würde, ist offen; ein Ende des Verfahrens ist nicht abzusehen. Die Signalwirkung ist jedoch eine andere: am Vorabend der Einführung hunderter neuer Domain-Endungen lässt ICANN die Muskeln spielen und versucht, allzu liberalen Interpretationen von Verträgen einen Riegel vorzuschieben. Wer sich also um eine eigene Endung bewirbt, tut gut daran, den Registry-Vertrag vorher ganz genau zu lesen.

Alle gewechselten Schriftsätze finden Sie hier.

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