ICANN

Wirbel um neue Domaintransfer-Regeln

Die am vergangenen Freitag in Kraft getretene neue »ICANN Policy on Transfer of Registrations between Registrars&#171, die den Transfer von Domains zu einem anderen Registrar regelt, sorgt bereits nach wenigen Tagen für erheblichen Wirbel und Unsicherheit. Für die teilweise verbreiteten Horrorszenarien besteht jedoch kein Anlass.

Mit der neuen Transfer Policy soll der Umzug von Domain-Namen vereinfacht und beschleunigt werden. Sie gilt ausschliesslich für generische Top Level Domains wie .com, .net, .org oder .info, nicht dagegen für Länderkürzel wie .de. Nach den bisherigen Regeln startet der neue Registrar, vereinfacht dargestellt, den Umzug durch eine Anfrage beim alten Provider. Stimmt dieser dem Transfer nicht binnen weniger Tage zu, gilt er als abgelehnt. Dieses Prinzip kehrt ICANN nun in der neuen Policy um: lehnt der Domain-Inhaber nicht binnen einer Frist von fünf Tagen den Umzug ab, gilt seine Zustimmung automatisch als erteilt. Der Domain-Inhaber muss, will er den Umzug verhindern, zwingend auf die eMail antworten und den Transfer ablehnen; andernfalls wird er durchgeführt. Dem Missbrauch sind so Tür und Tor geöffnet und im Zeitalter von Spamfiltern und falschen beziehungsweise teils veralteten WHOIS-Daten scheint der Ärger vorprogrammiert.

Doch es gibt Möglichkeiten, dies zu verhindern. So setzen zahlreiche Registrare wie die Starnberger united-domains AG oder Schlund + Partner sowohl alle bestehenden als auch die neu angemeldeten .com- oder .net-Domains automatisch auf »REGISTRARLOCK« und kennzeichnen dies im WHOIS-Verzeichnis. Die Domains sind so gesperrt und vor einem Transfer sicher; die Sperre kann nur der Adress-Inhaber selbst wieder aufheben. Für Kunden dieser Registrare ändert sich also nichts. Wer sich unsicher ist, kann sich vorsorglich durch einen Blick in die WHOIS-Datenbank Klarheit verschaffen. Bei allen übrigen generischen Domains wie .org, .info oder .biz verhindert ohnehin der so genannte »Authorization Code« einen unrechtmäßigen Wechsel. Nur mit diesem Code, den der alte Registrar erst auf Anfrage bei einem Umzug mitteilt, kann der neue Provider die Domain übernehmen. Daneben bleibt der neue Registrar aber auch verpflichtet, die Berechtigung seines Kunden zum Domain-Umzug zu prüfen. Vorsorglich sollten alle Domain-Inhaber weiterhin im eigenen Interesse darauf achten, ihre WHOIS-Daten zu pflegen und stets aktuell zu halten.

Für den Streitfall hat ICANN vorgesorgt: mit der Transfer Dispute Resolution Policy (TDRP) gibt es eine flankierende Streitschlichtungsordnung, die zu raschen Lösungen führen soll. Mit dem Asian Domain Name Dispute Resolution Centre (ADNDRC) und dem National Arbitration Forum (NAF) hat ICANN bereits zwei Schiedsgerichte ernannt, an die sich Betroffene bei Transfer-Problemen unter Inanspruchnahme der TDRP wenden können.

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