Ende vergangener Woche begann am 08.06.2012 das Batching der Bewerber um die Prüfung ihrer neuen Domain-Endungen. Bisher ist die Rede von 2.091 Bewerbungen, die in den kommenden 2 Jahren von ICANN abgearbeitet werden müssen, ehe sie Eingang in die Root-Server nehmen können. Der Ablauf des Verfahrens sieht wie folgt aus:
Wir reden vom digitalen Bogenschießen (Digital Archery). Bisher ist bekannt, dass 2.091 Bewerbungen um neue Domain-Endungen vorliegen. Deren Bewerbungen können nicht auf einmal bearbeitet werden, dazu fehlt Personal. Also findet eine Stapelbearbeitung (Batches) von jeweils 500 Bewerbungen statt. Welche Bewerbung in welchen Batch kommt, hängt von der zeitlichen Präzision beim Digital Archery statt. Das Verfahren haben wir bereits beschrieben.
Das Zeitfenster für das Batching schließt um 23:59 UTC am 28. Juni 2012. Am 11. Juli 2012 gibt ICANN das Ergebnis des Digital Archery bekannt und beginnt sogleich mit der Bearbeitung des ersten Batches. Die Bearbeitung soll 5 Monate betragen und endet voraussichtlich am 11. Dezember 2012. Ab Januar startet die Bearbeitung des zweiten Batch mit wiederum einer Dauer von 5 Monaten. So geht es weiter, bis alle Bewerbungen verarbeitet sind, was bei den erwarteten 2.091 also rund zwei Jahre in Anspruch nehmen wird.
Sobald das erste Batch bearbeitet ist, treten die ersten Bewerber ab dem 13. Januar 2012 mit ICANN in Vertragsverhandlungen, was nach ICANN rund zwei Monate in Anspruch nehmen wird. Sind die Verträge geschlossen beginnt mit der „Awareness Period“ eine weitere Phase; in der können die jeweiligen Endungen wohl für sich werben. Erst danach gehen die ersten neuen Endungen „live“. ICANN rechnet derzeit damit, dass am 13. Juni 2013 die ersten Sunrise Periods für neue Endungen beginnen.
Alles in allem haben wir also ein langes Jahr vor uns, ehe die ersten Endungen wirklich greifbar werden. Doch beschreibt das obige Szenario den Idealfall. Zeitgleich mit der Bekanntgabe aller Bewerber und ihrer Bewerbungen am 13. Juni 2012 beginnt auch die sieben Monate andauernde Einspruchsperiode, bei der Einsprüche gegen die einzelnen Bewerbungen geführt werden können. Ein solches Verfahren könnte zumindest Bewerbern, die ins erste oder zweite Batch gekommen sind den Wind aus den Segeln nehmen.