ICANN

Gelbe Karte für Joker.com

Die Internet-Verwaltung ICANN hat den beiden Domain-Registraren Joker.com und DNS.com.cn die Gelbe Karte gezeigt: wegen des Vorwurfs, Ungenauigkeiten im WHOIS nicht ausreichend nachgegangen zu sein, wurden beide Registrare abgemahnt.

Der Düsseldorfer Registrar Joker.com und das in Peking ansässige Unternehmen DNS.com.cn erhielten am 30. September 2008 eine so genannte „breach notice“. In diesen Schreiben bringt ICANN gegenüber den beiden akkreditierten Registraren zum Ausdruck, der Ansicht zu sein, dass eine Vertragsverletzung vorliegt. Laut ICANN hätten beide Registrare Section 3.7.8 des Registrar Accreditation Agreements (RAA) verletzt; nach dieser Vereinbarung müssen die Unternehmen „reasonable steps“ ergreifen, um im Raum stehenden Ungenauigkeiten in der WHOIS-Datenbank der von ihnen mittelbar oder unmittelbar verwalteten Domains nachzugehen. Auf diese Ungenauigkeiten will ICANN aufgrund einer Untersuchung gestoßen sein, wobei die Registrare auf eine Nachricht von ICANN, dass man Fehler gefunden hätte, nicht bzw. nicht ausreichend reagiert hätten. Im Fall von Joker.com, einem Registrar mit – laut ICANN – über 600.000 verwalteten Domains, sollen unter anderem die Internetadressen brightzoo.com, laihomes.com und lucidx.com betroffen sein.

Reagiert ein Registrar nicht binnen 15 Tagen auf ein solches Schreiben, droht der Entzug der Akkreditierung. Beide Unternehmen haben sich jedoch bereits bei ICANN gemeldet. Im Fall von Joker.com wies Jan Legenhausen bereits am 02. Oktober 2008 darauf hin, dass man alle Vorfälle geklärt habe und darüber hinaus jeden notwendigen Schritt ergreifen werde; allerdings scheint ein Übersetzungs- und Auslegungsproblem der Regularien die Angelegenheit zu verkomplizieren. So hat Joker.com „seine“ Domains in den Status „hold“ versetzt, im Fall von mashyip.com offenbar wegen Spam; doch stellt sich für Legenhausen die Frage, ob man damit angemessen reagiert hat. Für ICANN teilte Stacy Burnette am 03. Oktober 2008 mit, dass ein Deaktivieren der Domain ein angemessener Schritt sein kann. Allerdings sei nicht dargelegt, welche Maßnahmen man ergriffen habe, um die WHOIS-Ungenauigkeiten zu erforschen und zu korrigieren; zudem seien die WHOIS-Daten bei den beanstandeten Domain-Namen unverändert falsch. Sollte Joker.com nun aber noch darlegen, dass man „reasonable steps“ ergriffen hätte, könne die Sache geschlossen werden.

Für die Endkunden besteht bei all dem kein Anlass zur Sorge. Selbst im seltenen Fall eines Entzugs der Akkreditierung gehen Domains nicht verloren, sondern werden regelmäßig auf einen anderen Registrar übertragen, der die Domains dann weiter verwaltet. ICANN hat allerdings verdeutlicht, dass man entschieden gegen Ungenauigkeiten im WHOIS vorgehen will; dass es dabei durch Unklarheiten bei der Vertragsauslegung zu unterschiedlichen Ansichten kommen kann, scheint man dabei in Kauf zu nehmen.

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