IANA

ICANN erhält den Zuschlag bis 2011

Etappensieg für ICANN: sechs Wochen vor dem Ablauf des seit dem Jahr 1998 bestehenden „Memorandum of Understanding“ (MoU) hat sich die Internet-Verwaltung mit dem US-Wirtschaftsministerium darauf verständigt, zumindest die IANA-Funktionen für weitere fünf Jahre auszuüben.

Im Februar 2006 hatte das US-Wirtschaftsministerium (DoC) für Aufsehen gesorgt, als es die Verwaltung der Internet Assigned Numbers Authority (IANA) öffentlich ausgeschrieben hatte. In den Zuständigkeitsbereich von IANA fällt neben der Delegierung von IP-Adressen an die fünf regionalen Internet-Registries (so genannte RIRs) insbesondere die Root Zone, in die sämtliche Top Level Domains eingetragen sind bzw. werden müssen. ICANN mit seinen 50 Mitarbeitern und einem Jahresetat von US$ 25 Millionen leitet hieraus einen Großteil seiner „Macht“ ab; will etwa ein Land den Verwalter seiner Länderendung wechseln, bedarf es der förmlichen Zustimmung von ICANN. Da die US-Regierung über das DoC Einfluss auf ICANN-Entscheidungen nehmen kann und, wie etwa im Fall von .xxx, gegen massive Kritik auch getan hat, galt die öffentliche Ausschreibung als Schuss vor den Bug von ICANN; ernstliche Zweifel an der Verlängerung des seit 1998 bestehenden Vertrages gab es aber nicht.

Vor diesem Hintergrund erscheint auch die Pressemitteilung des DoC in mildem Licht: auf Grundlage der Ausschreibung sowie zusätzlich gewonnener Erkenntnisse kommt das DoC zu der Überzeugung, dass ICANN in einzigartiger Weise qualifiziert sei, die für die Sicherheit und Stabilität des Internets entscheidenden technischen Funktionen weiter auszuüben. Der neue Vertrag gilt ab dem 1. Oktober 2006 und ist auf die Dauer von einem Jahr befristet, sieht jedoch wohl nicht zuletzt aus Gründen der besseren Kontrolle eine viermalige Verlängerungsoption vor, so dass nach allgemeiner Erwartung frühestens 2011 eine neue Ausschreibung erfolgen dürfte.

Obwohl ICANN damit Planungssicherheit für die nächsten Jahre erhält und sich öffentlich darüber freuen darf, dass seine Bedeutung für das Internet ausdrücklich betont wird, muss noch gezittert werden, ob auch das zum 30.09.2006 endende MoU mit dem US-Wirtschaftsministerium verlängert wird. Details sind nicht bekannt; da jedoch unter anderem mit Einführung des Internet Governance Forum (IGF) der Druck auf die US-Regierung und ICANN gewachsen ist, sollte sich ICANN nicht zu sicher fühlen.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top