Grant Program

ICANN startet besonderes Förderungsprogramm für ein stabiles und sicheres Domain Name System

Die Internet-Verwaltung ICANN öffnet ihre Schatztruhe: im Rahmen des »Grant Program« kann sich ab sofort jede gemeinnützige Organisation, die das Wachstum eines offenen Internets unterstützt, um Fördermittel in Höhe von insgesamt US$ 10 Mio. bewerben.

US$ 240.590.128,00 – diesen Betrag hat ICANN aus der Versteigerung von bisher 17 neuen generischen Top Level Domains erlöst. Für sie gab es jeweils mehr als einen Bewerber, ohne dass sich eine gütliche Einigung erzielen ließ. Allein US$ 135.000.000,– stammen aus der Versteigerung von .web; eher günstig war dagegen .srl, die lediglich US$ 400.000,– kostete. Nach Abzug der Kosten sind davon rund US$ 217 Mio. verblieben; ein erster Teilbetrag von US$ 10 Mio. hiervon soll nun an die Community fließen. Die Einzelheiten regelt der 59-seitige »ICANN Grant Programm Application Guide«. Allgemein zielt das Förderprogramm darauf ab, kreative und innovative Lösungen zu finanzieren, welche die Mission von ICANN zum Betrieb seines sicheren und stabilen Domain Name Systems unterstützen. Es werden insbesondere Projekte berücksichtigt, die Innovation und offene Standards zum Nutzen der Internet-Community vorantreiben, die Entwicklung, Verbreitung und Weiterentwicklung der Dienste und Systeme fördern, welche die Adresssysteme des Internets unterstützen, und die zur Vielfalt, Beteiligung und Einbeziehung aller Interessengruppen und geographischen Regionen beitragen. Sally Costerton, Interim President und CEO von ICANN teilt mit:

Through the ICANN Grant Program we will support ideas that advance the evolution and innovation of the Internet’s unique identifier systems for the benefit of a growing, more inclusive Internet community.

Im ersten Zyklus des »Grant Program« können die Bewerber Zuschüsse zwischen US$ 50.000,– und US$ 500.000,– für Projekte mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten beantragen. Das Bewerbungsfenster ist bis zum 24. Mai 2024 (20:00 Uhr UTC) geöffnet; die Beantragung erfolgt ausschließlich in englischer Sprache über eine eigens eingerichtete Online-Plattform und erfordert einen (kostenlosen) ICANN-Account. Die Projekte sollen binnen 60 Tage nach Unterzeichnung des »grant agreement« starten. ICANN geht davon aus, dass das Board of Directors im Dezember 2024 über die einzelnen Bewerbungen entscheidet, so dass die finalen Verhandlungen zum »grant agreement« im Januar 2025 stattfinden; vorher sollte man also nicht mit einer Zuwendung aus diesem Fördertopf rechnen. Um Antragsberechtigt zu sein, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

(i) Be a charitable organization,
(ii) Support ICANN’s compliance with relevant U.S. laws, rules, and regulation,
(iii) Have no conflicts of interests,
(iv) Meet due diligence standards,
(v) Have a bank account in the applicant organization’s name.

Es spricht viel dafür, dass jede in Deutschland als gemeinnützig anerkannte Organisation die Voraussetzung einer »charitable organization« erfüllt. Die Gemeinnützigkeit ist in § 52 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) legal definiert; dort heisst es:

Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.

ICANN ermutigt dazu, das »grant program« über soziale Medien wie Facebook, Instagram, LinkedIn, X (vormals Twitter) und WeChat bekannt zu machen, so dass die Zahl der Bewerber möglichst hoch ist. Ein Rechtsanspruch auf die beantragten Fördermittel besteht aber nicht. Auch eines der ICANN-eigenen Rechtsmittel wie »Reconsideration Request« oder »Independent Review Process« kann man im Fall der Ablehnung nicht einlegen.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top