Domain-Industrie

ICANN mahnt Domain-Registrar Epik wegen Zahlungslücken ab

Der US-amerikanische Domain-Registrar Epik Inc. ist ins Schlingern geraten: wegen Nichtzahlung von Akkredititierungsgebühren mahnte die Internet-Verwaltung ICANN das skandalträchtige Unternehmen ab. Ein Verkauf soll nun für Stabilität sorgen.

Gegründet im Jahr 2009 von Rob Monster, verstand sich Epik viele Jahre als die »Schweizer Bank« unter den Domain-Registraren. Doch spätestens im Jahr 2018 änderte sich dies, nachdem man unter anderem damit begann, sozialen Netzwerken wie Gab und Parlor, die Zuspruch in der Alt-Right-Bewegung in den USA erfuhren, eine virtuelle Heimat zu geben. 2019 übernahm man ausserdem nach einem Amoklauf in einem Walmart-Supermarkt in El Paso die Domain des Imageboard 8chan; es setzt sich aus von Nutzern erstellten Foren zusammen, in denen nationalistische, rassistische, antisemitische und frauenfeindliche Inhalte verbreitet werden, weshalb es als rechtsradikal eingestuft wird. Monster begründete den Schritt damals mit einem Verweis auf die Meinungsfreiheit:

Freedom of speech and expression are fundamental rights in a free society. We enter into a slippery slope when we start to limit speech that makes us uncomfortable.

Zugleich distanzierte er sich ausdrücklich vom 8chan-Geschäftsmodell. Mit aktuell wohl weniger als 600.000 registrierten Domains unter generischer Endung zählt Epik zwar nicht zu den größten, aber zu den schlagzeilenträchtigsten Registraren.

Und für die nächsten Schlagzeilen ist schon gesorgt. Wie ICANN am 01. Juni 2023 mitteilte, wurde Epik wegen einer Verletzung des »Registrar Accreditation Agreement« (RAA) abgemahnt. Konkret lautet der Vorwurf auf das Versäumnis:

Pay past due accreditation fees, as required by Section 3.9 of the RAA.

Wie hoch die ausstehenden Zahlungen sind, lässt sich der Abmahnung nicht entnehmen. Darüber hinaus beanstandet ICANN, dass man Beschwerden von Kunden bekommen habe, da es Epik versäume, nicht oder erst verspätet auf »domain name registration renewal and transfer requests« zu antworten. Epik hat vorerst Zeit bis zum 22. Juni 2023, diese Versäumnisse zu beseitigen, andernfalls ICANN damit beginnt, das Vertragsbeendigungsverfahren einzuleiten.

Offenbar um diesen drastischen Schritt zu vermeiden, vermeldete Epik am 08. Juni 2023, dass eine Unternehmung namens Epik LLC die Domain Epik.com samt der dazugehörigen Domain-Management-Plattform von der Epik Holdings Inc. erworben hat. Nähere Angaben zur Käuferin gibt es bisher nicht; sie soll erst kürzlich von einer Gesellschaft namens Registered Agents Inc. in Wyoming gegründet worden sein, die sich nach Einschätzung der »Washington Post« bei »oligarchs, criminals and online scammers« beliebt gemacht hat. Zur Höhe des Kaufpreises wurden ebenfalls keine offiziellen Angaben gemacht, er soll bei ca. US$ 5 Mio. liegen. Epik LLC werde sich auf die Kernfunktionen der Domain-Management-Plattform konzentrieren und helfen, Webprobleme für Epik-Kunden zu lösen. Unklar ist, ob die Käuferin auch die Domains übernimmt. In der Liste der bei ICANN akkreditierten Registrare findet sie sich bisher nicht; möglicherweise ist die Akkreditierung aber auch Teil der verkauften Vermögenswerte, so dass nun ICANN der Übertragung zustimmen müsste.

In jedem Fall sieht sich ICANN aufgrund einer Vielzahl von Beschwerden veranlasst, eine eigene Hinweisseite für Epik-Kunden einzurichten. Sollten zum Beispiel ihre Aufträge zur Vertragsverlängerung nicht ordnungsgemäß von Epik bearbeitet worden sein oder sonst Anlass zur Annahme bestehen, dass Rechte eines Domain-Inhabers verletzt wurden, ist es möglich, eine Beschwerde bei ICANN einzureichen. ICANN kann dann Maßnahmen ergreifen, die ungeachtet einer etwaigen Bezahlung rückständiger Gebühren ebenfalls zum Entzug der Registrar-Akkreditierung von Epik führen können.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top