COVID19

ICANN hält auch sein 68. Meeting online ab – und schützt Domain-Inhaber vor Corona bedingtem Domain-Verlust

Das SARS-CoV-2-Virus zieht weiter seine Schneise durch die Domain Name Industry: die Internet-Verwaltung ICANN hat das für Juni 2020 angesetzte, 68 Meeting in Kuala Lumpur auf reine Online-Teilnahme umgestellt. Zudem wurde offiziell der Katastrophenfall ausgerufen.

Das Schicksal des 67. ICANN-Meetings, das vom 07. bis 12. März 2020 im mexikanischen Cancún stattfinden sollte, teilt nunmehr auch das 68. Meeting, das vom 22. bis 25. Juni 2020 in Kuala Lumpur, der Hauptstadt Malaysias geplant war – es findet ausschließlich online statt. Am 09. April 2020 gab ICANN bekannt, dass es angesichts einer steigenden Zahl von Ländern mit »stay-at-home, lockdown, or social-distancing«-Anweisungen, um eine Verbreitung des Virus einzudämmen, ein persönliches Treffen aktuell nicht mehr durchführbar sei. Dabei steht selbst die Steuerung der Veranstaltung von Los Angeles aus in Frage, denn in Kalifornien gilt ebenfalls die Order, daheim zu bleiben. ICANN plant daher mit einer dezentralen Organisation, ließ aber vorerst offen, was darunter zu verstehen ist. Selbst ICANN 69, das derzeit für den 17. bis 22. Oktober 2020 in Hamburg angesetzt ist, wackelt: »We do not know when travel or in-person meetings will be authorized or possible«, so das ICANN Board of Directors. Ob und welche Entscheidungen sich dadurch verzögern, ist offen; die Agenda für das Meeting hat ICANN noch nicht veröffentlicht. Auf jeden Fall betroffen sein dürfte die Reform des WHOIS-Systems und Diskussionen über weitere nTLD-Einführungsrunden.

Die Conora-Pandemie trifft jedoch nicht nur ICANN, sondern vor allem die Domain-Inhaber. Um sie zu unterstützen, hat die Netzverwaltung die Frist, nach deren Ablauf Domains wieder neu registrierbar werden, verlängert. Geregelt ist dies in Abschnitt 3.7.5 des »Registrar Accreditation Agreement« (RAA). Grundsätzlich müssen Domains 45 Tage nach Ablauf der Registrierungsperiode wieder verfügbar werden, es sei denn, es liegen »extenuating circumstances« vor. Dazu zählen beispielhaft UDRP-Verfahren oder gerichtliche Entscheidungen. Obwohl Naturkatastrophen nicht ausdrücklich erwähnt werden, soll diese Regelung entsprechend angewandt werden. Registrare erhalten so mehr Zeit, ihren Kunden die Verlängerung von ausgelaufenen Registrierungsverträgen zu ermöglichen, wenn sie daran wegen der Pandemie gehindert waren. ICANN macht von dieser Regelung zum zweiten Mal in seiner Geschichte Gebrauch; beim ersten Mal war dies anlässlich von Hurrikan Maria der Fall, der im September 2017 vor allem in Puerto Rico wütete und über 3.000 Menschen das Leben kostete.

In die Röhre schauen hingegen zahlreiche Domain-Registries und Registrare, die ihren Sitz in China haben. Bereits mit Schreiben vom 21. Februar 2020 hatten sich ca. 50 von ihnen an ICANN gewandt und eine Aussetzung der »registry and registrar fee« für das Jahr 2020 gefordert, um ihr Geschäft in schwierigen Zeiten zu stabilisieren. Das lehnte Russ Weinstein, Senior Director gTLD Accounts and Services, für ICANN ab. Mit Schreiben vom 08. April 2020 teilt er mit, dass man auf einen Verzicht derzeit nicht vorbereitet sei; er schloss aber weitere Gespräche über Folgen der Pandemie nicht aus. Hinweise, dass chinesische Registries und Registrare pandemiebedingt mit Gebühren in Rückstand gekommen sein könnten, gibt es bisher nicht.

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