Bewerbung

ICANN schreibt die Stelle des Ombuds aus

Die Internet-Verwaltung ICANN hat die Stelle ihres Ombudsmannes neu ausgeschrieben: noch bis 08. Januar 2024 können Interessenbekundungen hinterlegt werden. Gendergerecht nennt sich die Position künftig lediglich »Ombuds«.

Unabhängig, unparteiisch und neutral – diese Eigenschaften werden üblicherweise mit einer Ombudsstelle verbunden. Der namensgebende Begriff »Ombud« ist dabei aus dem Altnordischen abgeleitet und bedeutet »Auftrag« oder »Vollmacht«. Dem fühlt sich auch ICANN verpflichtet. Als informelle Streitbeilegungsstelle für die ICANN-Community soll die Schiedsperson des Ombuds fungieren, wenn sie eine Beschwerde über ICANN-Mitarbeiter, den ICANN-Vorstand oder Probleme in unterstützenden ICANN-Organisationen einreichen möchten. Der Ombudsmann ist dabei kein Anwalt für die Community, sondern wird Beschwerden über eine angeblich unfaire Behandlung lediglich untersuchen, ohne in einem Streitfall Partei zu ergreifen. Der Prozess ist informell und flexibel, die Mittel allerdings begrenzt – der ICANN-Ombudsman kann nur Techniken wie Verhandlungen, Moderation oder Pendeldiplomatie einsetzen, darf aber bei Bedarf formelle Ermittlungen anstoßen. Beschwerden an die Ombudsstelle unterliegen der absoluten Vertraulichkeit. Wer eine Beschwerde eingereicht hat, wird nur bei Verzicht auf Vertraulichkeit offengelegt; damit will man einem Machtungleichgewicht vorbeugen und Furcht vor den Folgen einer Beschwerde nehmen.

Die Geschichte des ICANN-Ombudsman reicht bis in die ersten Jahre dieses Jahrhunderts zurück: Anlässlich des ICANN-Meetings 2004 in Kapstadt (Südafrika) berief das ICANN-Board den Kanadier Frank Fowlie zum ersten Ombudsman. Ihm folgte am 28. Juli 2011 der neuseeländische Rechtsanwalt Chris LaHatte, der sein Amt im Juli 2016 abgab. Vom 28. Juli 2016 bis 30. September 2023 hatte Herb Waye das Amt inne, bevor Krista Papac das Amt interimsmäßig übernahm und bis heute innehat. Das Amt selbst ist nicht unumstritten. Kritiker stellen die Unabhängigkeit des Ombudsmannes in Frage, da er vom ICANN-Board bestellt und gekündigt werden kann und zudem dem ICANN-Vorsitzenden berichtet. Bisher wurden jedoch diese Befürchtungen in der Realität nicht sichtbar. Die Anzahl der Beschwerden, seine Funktion und seine Arbeit stellt der Ombudsman regelmäßig in seinen Jahresberichten dar. Der aktuelle Bericht bezieht sich auf den Zeitraum 01. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 und erwähnt 172 Beschwerden; 159 davon waren außergerichtlicher Art, die eine Antwort, aber keine Aktion erforderten. Die restlichen 13 Beschwerden wurden mit Ausnahme einer einzigen alle abgearbeitet, weil die betroffene Person nicht bereit war, an der Untersuchung mitzuwirken.

Wer sich von dieser Stellenbeschreibung für den ICANN-Ombuds angesprochen fühlt: Eine Interessenbekundung samt Lebenslauf erwartet ICANN bis spätestens zum 08. Januar 2024 um 23:59 Uhr (UTC). Potentielle Bewerber sollten aber vorsorglich vor der Einreichung die Positionsbeschreibung des Ombuds lesen – Angaben über die Höhe der Vergütung sucht man dort vergeblich.

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