.ag

Registrierung für GmbHs verboten?

Getreu dem Motto »Öfter mal was Neues« hat das Landgericht Hamburg das deutsche Domain-Recht mal eben komplett auf den Kopf gestellt: nach Ansicht des Gerichts deutet die Internet-Adresse auf das darunter zu erreichende Webangebot. Folglich dürfen Domains unter der Top Level Domain .ag (Antigua und Barbuda) nur von Aktiengesellschaften registriert werden.

Seit Februar 2003 streitet die Berliner Tipp 24 AG als Anbieter von Lotto-Spielgemeinschaften wegen der Verwendung der Domain tipp.ag mit der Moramis GmbH aus Niederwalgern. Nach Berichten des Online-Magazins heise.de urteilte nun das Gericht, daß die Internet-User mit der von der Moramis GmbH verwendeten Domain tipp.ag in die Irre geführt werden, da die Rechtsform einer Aktiengesellschaft vorgetäuscht wird. Weder die Gestaltung der Website noch die Angaben im Impressum könne dies verhindern. Im Klartext: wo .ag drauf steht, muß auch Aktiengesellschaft drin stecken! Sonst könnte der dumme, dumme User noch auf falsche Gedanken kommen …

Dieses Urteil muß zu fieberhaften Reaktionen und Panikregistrierungen geführt haben: dürfen bahrainische .bh-Domains nurmehr von Frauen angemeldet werden? Ist dort für Betrugsversuche mit Silikonkissen eine Anfechtung in der »Implantation Period« vor der WIPO möglich? Wird Omans .om zur Meditations-Domain? Gibt es .au nur für Inhaber von Browsern mit Abgas-Untersuchung? Gelingt dem TV-Sender VIVA die sanfte Vereinigung von .vi (Jungfrauen-Inseln) mit .va (Vatikan)? Oder muss Weissrussland seine Endung .by bald an Bayern abtreten? Würde sich Deutschland an einer entsprechenden UN-Mission beteiligen, um die TLD zu befreien? Und kann dies – rein vorsorglich natürlich – mit dem Vorhandensein von »Weapons of Mass Domain Destruction« begründet werden?

Mit all diesen Fragen lassen uns die Richter allein. Aber halt, nehmen wir Nina Ruge doch wenigstens einmal im Leben beim Wort: alles wird gut. Die nächste Instanz hebt den Unsinn wieder auf.

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