URS

Schuhhersteller Skechers und das Problem des »clear cut case« in der Fällen skx.app und skx.science

Der Schuhhersteller Skechers musste sich in zwei URS-Fällen beweisen und feststellen, dass es nicht so einfach ist, einen »clear cut case« zu belegen, besonders wenn Prüfer Eigeninitiative entwickeln.

URS-Verfahren sind immer wieder heikel: sie sind das schnellere und einfachere Verfahren gegenüber der UDRP. Aber sie verlangen auch eine klare, einfache Argumentationskette mit den entsprechenden Belegen für die vom Beschwerdeführer vorgetragenen Behauptungen. Dass es nicht einfach ist, mit einem »clear cut case« die Suspendierung einer Domain für die aktuelle Registrierungsperiode zu erlangen, musste die Skechers U.S.A. Inc. mit Sitz in Manhattan Beach (US-Bundesstaat Kalifornien) erfahren. Zwei vermeintlich identische URS-Verfahren unter unterschiedlichen Prüfern gingen unterschiedlich aus.

Die Skechers U.S.A. Inc., Anbieterin von Schuhen und Inhaberin der Marke „SKX“ sowie der Domain skx.com, stellte fest, dass die Domains skx.app und skx.science von je einem Dritten registriert sind. In beiden Fällen ging sie per Uniform Rapid Suspension-Verfahren (URS) vor dem National Arbitration Forum (NAF) vor. Ziel des Verfahrens ist lediglich die Suspendierung der Domain für den Zeitraum der aktuellen Registrierungsperiode. Hinsichtlich der Domain skx.app prüfte der australische Rechtsanwalt Neil Anthony Brown die Sach- und Rechtslage, und entschied auf Suspendierung der Domain (NAF Claim Number: FA18 05001786198). In der kurzen Entscheidung finden sich keine weiterführenden Angaben, sondern lediglich jeweils der Verweis auf die URS-Regeln und das Ergebnis, bzw. die jeweilige Feststellung von Brown. Zuletzt fasst Brown zusammen, dass, nach Prüfung des Parteivorbringens, die Beschwerdeführerin sämtliche drei Voraussetzungen der URS mit klaren und überzeugenden Nachweisen belegt habe. Folglich ordnete er die Suspendierung der Domain an.

Deutlich ausführlicher, aber der URS entsprechend nach wie vor knapp, war das Verfahren um die Domain skx.science, das der türkische Rechtsanwalt Ahmet Akguloglu prüfte (NAF Claim Number: FA1805001786732). Der Gegner des URS-Verfahrens nutzte einen Privacy-Service, um seine Identität zu schützen. Die Beschwerdeführerin behauptet, ein Multi-Milliarden-Unternehmen im Schuhbereich zu sein, dessen Schuhe überall in der Welt verkauft werden. »SKX« sei die Hausmarke der Unternehmung, sie finde sich auf ihren Produkten, und die Abkürzung werde seit 1999 als ihr Kennzeichen an der New Yorker Börse genutzt. Darüber hinaus habe sie die Marke in vielen Ländern registriert, darunter auch in den USA. Die Domain sky.science sei identisch mit ihrer Marke und löse auf eine Parking-Seite auf, auf der sich keine Informationen finden. Der Gegner habe kein Recht oder berechtigtes Interesse an der Domain. Der Gegner selbst nahm im Verfahren nicht Stellung. Akguloglu bestätigte den Nachweis der Identität von Marke und Domain, sowie dass die Beschwerdeführerin dem Gegner nicht erlaubt hat, die Marke zu nutzen. Der wiederum habe dem nichts entgegengehalten, womit auch die zweite Voraussetzung der URS erfüllt sei. Bei der Frage der Bösgläubigkeit scheiterte die Beschwerdeführerin allerdings: sie hatte vorgetragen und belegt, die Domain löse auf eine Parking-Seite auf. Akguloglu schaute nach und fand eine aktive, von Andrés Thomas Conteris betriebene Literaturseite. Er erklärte deshalb, es gäbe keinen klaren Hinweis darauf, dass Conteris die Domain nutze, um geschäftliche Gewinne zu erzielen. Damit war die dritte Voraussetzung der URS nicht erfüllt, und Akguloglu wies die Beschwerde zurück.

Welche Inhalte die Domain skx.app tatsächlich aufwies, lässt sich aufgrund der Suspendierung nicht mehr sagen. Im Verfahren um skx.science jedenfalls weichen die Behauptung und der Beleg der Beschwerdeführerin von dem ab, was man aktuell unter skx.science findet. Das mag sich kurzfristig geändert haben. Für Akguloglu bestand jedenfalls kein Anlass, der Beschwerdeführerin einen Fehlverhaltensvorwurf zu machen. Allerdings ging er auch nicht auf die Werbeflächen auf dem WordPress-Blog ein, welches man unter skx.science findet.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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