Der renommierte Domain-Jurist Doug Isenberg hat die Ausweitung des Schiedsverfahrens Uniform Rapid Suspension System (URS) auf .org-Domains kritisiert.
Das Verfahren dient als Alternative zur Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP), mit dem Unterschied, dass im Obsiegensfalle eine Domain nicht übertragen, sondern lediglich für den Rest der Registrierungsphase suspendiert wird. Am Beispiel von verbraucherritter.org zeigt Isenberg zwar auf, dass URS- und UDRP-Verfahren parallel angestrengt werden können. Eine URS-Beschwerde hält er dennoch bei .org für wenig sinnvoll. So seien .org-Domains für Cybersquatter wenig interessant, auf sie entfielen nur drei Prozent aller UDRP-Verfahren. Zudem lägen die Hürden für ein erfolgreiches URS-Verfahren hoch, etwa im Hinblick auf die Beweisanforderungen oder die Formalien der Beschwerde. Eine URS-Beschwerde komme daher nur in wenigen Fällen in Betracht. Markeninhaber, die von einer Rechtsverletzung betroffen sind, sollten also genau abwägen, für welches Verfahren sie sich entscheiden.