Die Lidl Stiftung & Co KG wählte den Weg eines URS-Verfahrens vor dem NAF, um sich den Ärger mit der Domain outletlidl.shop kurzfristig vom Hals zu schaffen.
Der Gegner hatte die Domain im Februar 2020 registriert, die Beschwerdeführerin ihre Beschwerde am 02. Oktober 2020 eingereicht. Die Prüferin Luz Helena Villamil Jimenez entschied die Suspendierung der Domain am 23. Oktober 2020. Die Domain öffnete einen Webshop mit einem Logo, das dem von Lidl zum Verwechseln ähnlich sah und die Wortmarke »LIDL« benutzte. Über den Webshop bot der Gegner Kleidung zum Kauf an. Lidl ist nicht nur Inhaberin zahlreicher weltbekannter Marken, sie hatte die Marke »LIDL« am 23. September 2019 im Trademark Clearinghouse (TMCH) eingetragen, mit der Folge, dass der Gegner bei Registrierung der Domain angezeigt bekam, dass er bei Registrierung der Domain outletlidl.shop in Konflikt mit der Markeninhaberin kommen könnte. Der umfangreiche und saubere Vortrag seitens der Beschwerdeführerin führte dazu, dass die Prüferin problemlos auf eine Suspendierung der Domain outletlidl.shop entscheiden konnte (NAF Claim Number: FA2010001915616). Damit ist die Domain bis zum Ablauf ihrer aktuellen Registrierungsperiode nicht erreichbar.
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