URS

Der Transfer einer Domain zwischen den Parteien ist während des laufenden Verfahrens möglich

In der domainrechtlichen Praxis spielt das „Uniform Rapid Suspension System“ (URS) nur eine untergeordnete Rolle. Der US-amerikanische Jurist Doug Isenberg fährt unermüdlich fort, das unterschätzte URS-Verfahren schmackhaft zu machen. Diesmal erläuterte er auf gigalaw.com die Möglichkeit eines Domain-Transfers.

Wie der Name Uniform Rapid Suspension System (URS) schon sagt, dient das Verfahren dazu, eine Domain zu suspendieren (zeitweilig aufzuheben, also zu dekonnektieren). Von einem Transfer der Domain steht nichts im Regulatorium der URS. Ein Transfer ist die Übertragung der Domain auf den Beschwerdeführer. Dieses Prinzip bietet das etwas langwierige und kostspieligere UDRP-Verfahren. Der Transfer ist im Rahmen des URS-Verfahrens nicht vorgesehen und sein Fehlen gilt als dessen größtes Handycap.

Doug Isenberg sieht jedoch, dass einige URS-Verfahren in einen Transfer übergingen. Diese Transfers finden sich in Fällen, in denen die URS-Beschwerde zurückgenommen wurde. Der Transfer erfolgt nicht als Ausgang einer Entscheidung, sondern weil die Parteien sich über einen Transfer geeinigt haben, nachdem das URS-Verfahren eingeleitet und bevor über es entschieden wurde. Von bisher laut Isenberg 685 Verfahren vor dem aktivsten Provider, dem National Arbitration Forum (NAF), wurden 37 zurückgenommen, etwa 5,4 Prozent. In einigen Fällen, Isenberg nennt als Beispiele »astonmartin.forsale« und »interbrand.design« aus diesem Jahr, befinden sich die Domains mittlerweile in den Händen der Markeninhaber. Aber nicht bei jedem zurückgenommenen Verfahren wurde ein Transfer initiiert. Das dürfte eher die Ausnahme sein. Da das URS-Verfahren binnen 21 Tagen abläuft, bleibt dem Beschwerdeführer wenig Zeit, nach Eröffnung des Verfahrens den Gegner zu kontaktieren und mit ihm über den Transfer der Domain zu verhandeln. Die URS-Regeln greifen die Möglichkeit einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien allerdings in Ziffer 16 auf: Der Entscheider kann im Falle einer gütlichen Einigung das Verfahren beenden. Die Parteien können nach Zusatzregel 7 sogar einmalig das Verfahren für bis zu 45 Tage ruhen lassen, um in der Zeit die Beilegung des Streits zu verhandeln.

Die Vorteile, die sich mit einer Einigung zum Transfer einer Domain während eines USR-Verfahrens ergeben, liegen auf der Hand. Über das URS-Verfahren erlangt man die Aufmerksamkeit des Domain-Inhabers. Das URS-Verfahren ist das günstigste und schnellste, um eine Markenverletzung durch eine Domain zu unterbinden. Lässt sich im Zuge dessen sogar der Transfer der Domain regeln, ist es geradezu alternativlos. Doch gerade das ist der schwierige Teil des Ganzen: den Domain-Inhaber zur Übertragung der Domain zu bewegen. Dass dies nicht das Ziel eines URS-Verfahrens ist, sondern die Kür, sollte immer klar sein.

Es gibt mittlerweile auch einen europäische URS-Provider: mfsd.it.

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