URS

Audi erreicht Suspendierung von audi.auto und audi.cars

Die deutsche Audi AG erstritt in einem URS-Verfahren die Suspendierung der Domains audi.auto und audi.cars. Man fragt sich, warum sie kein UDRP-Verfahren führte.

Die weltweit bekannte Audi AG mit Sitz in Ingolstadt wendet sich im Rahmen eines Uniform Rapid Suspension (URS) Verfahrens gegen Sammy Quraan aus New Jersey (USA), der am 26. Januar 2016 die Domains audi.auto und audi.cars über GoDaddy registrierte. Die Domains weisen auf eine »Under Construction«-Seite. Die Audi AG sieht ihre über 50 Jahre alten Markenrechte verletzt. Sie hatte ihre Marke im Trademark Clearinghouse eingetragen und die Domain-Registrierungen erfolgten innerhalb der Claims Service-Phase, so dass der Domain-Inhaber vor Registrierung der Domains auf die Marke von Audi hingewiesen wurde. Als »Examiner« für das URS-Verfahren wurde US-Richter im Ruhestand Charles K. McCotter bestimmt.

Charles K. McCotter hatte in diesem Falle leichtes Spiel, er entschied auf Suspendierung der Domains audi.auto und audi.cars (Claim Number: FA1605001673931). Die Identität von Domains und Marken war eindeutig. Die Domains werden nicht gutgläubige Angebote von Waren und Dienstleistungen genutzt, sondern es wird lediglich eine »Under Construction«-Seite angezeigt. Die Beschwerdeführerin hat den Gegner nicht autorisiert, die Marke »Audi« zur Registrierung von Domains zu nutzen. Der Gegner ist weder mit der Beschwerdeführerin geschäftlich verbunden, noch kennt man ihn unter dem Begriff »Audi« und den beiden Domains. Aufgrund dessen sah Charles K. McCotter keine legale Nutzung der Domains auf Seiten des Gegners. Während der Registrierung der Domains wusste der Gegner auch von der Marke der Beschwerdeführerin: Die Registrierung erfolgte im Zeitfenster des Claims Service, der Gegner muss also, bevor er die Domains verbindlich bestellen konnte, den Hinweis auf die bestehende Marke von Audi angezeigt bekommen haben. Zudem weisen die beiden Endungen, unter denen der Gegner die Domains registrierte auf das Kerngeschäft von Audi. Der Gegner nutzt die Domains nicht aktiv, seit er sie registriert hat. Nach alle dem ging Charles K. McCotter von einer bösgläubigen Registrierung und Nutzung der Domains auszugehen und verfügte die Suspendierung der Domains.

Eine einfache und klare Angelegenheit, dieser Fall. Es stellt sich aber die Frage, warum Audi hier lediglich die Suspendierung der Domains durch ein URS-Verfahren veranlasste und nicht ein UDRP-Verfahren angestrengt hat, bei dem die Domains ihr hätten übertragen werden können. Der Umstand, dass Audi seine eigene Branddomain .audi hat, ist keine ausreichende Antwort. Mit der eigenen Top Level Domain erschöpft sich nicht ein angemessenes Markenschutzkonzept. Zumal die beiden Domains genau auf den Sektor zielen, auf dem Audi sein Geschäftsfeld hat.

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