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ICANN gibt das URS-Reglement bekannt

ICANN hat die Uniform Rapid Suspension (URS) Regeln mit dem Stand 01. März 2013 bekannt gegeben. Dieses Regelwerk für das neue Streitbeilegungsverfahren, das auf die neuen Endungen Anwendung findet, birgt keine Überraschungen. Es ist letztlich eine Vorstufe zur UDRP.

Die neuen Top Level Domains kommen und mit ihnen neue Markenrechtsstreitigkeiten. Diese sollen unter der Uniform Rapid Suspension (URS), einem der UDRP ähnlichen Regelwerk, ausgefochten werden. Die Streitbeilegungsstelle, die bei Streitigkeiten zwischen Markeninhabern und Domain-Inhabern in diesem Fall tätig wird, hat ICANN vor kurzem vorgestellt: Es ist das National Arbitration Forum (NAF). Nun hat ICANN auch das URS-Reglement veröffentlicht. Das 11-seitige Papier zeigt die Voraussetzungen für und das Verfahren selbst auf.

Grundsätzlich entsprechen die Anforderungen für das Verfahren dem der UDRP: Der Antragsteller muss gegenüber der Streitbeilegungsstelle zweifelsfrei nachweisen, dass der umstrittene Domain-Name identisch oder zum Verwechseln ähnlich mit der Marke ist, der Domain-Inhaber nicht berechtigt ist und die Registrierung bösgläubig vorgenommen hat. Da die URS ausschließlich in eindeutigen Fällen Anwendung findet, ergeht eine Entscheidung gegen den Antragsteller, wenn sich Zweifel erheben. Es reichen aber schon Fehler bei einfachen Angaben, die zur Abweisung des Antrags führen. Hintergrund sind die für das Verfahren niedrig angesetzten Gebühren und die geforderte zügige Durchführung (noch schneller als unter der URDP): es gibt für die Parteien keine Möglichkeit, ihre Angaben zu korrigieren. Macht der Antragsteller einen Fehler und wird sein Antrag aufgrund dessen zurückgewiesen, muss er ein neues Verfahren starten. Die Gebühren des ersten Verfahrens erhält er nicht erstattet.

Dem Antragsgegner stehen 2.500 Zeichen zu Gebote, sich gegen den Antrag zu verteidigen. Ist seine Entgegnung eingegangen, wird die Akte unverzüglich an einen Experten weitergereicht, der sie auswertet und entscheidet. Das Reglement macht deutlich, dass der Handel mit Domains, ein großes Domain-Portfolio oder Domain-Parking nicht per se dafür spricht, dass der Domain-Inhaber in „bad faith“ agiert. Sollte der Domain-Inhaber nicht innerhalb der ihm gesetzten 14-Tage-Frist nach Zustellung der Antragsschrift reagieren, wird die Domain dekonnektiert; der Inhaber hat keinen Zugriff mehr auf die Domain und kann das WHOIS nicht ändern. Die URS spricht dann von einem Default-Fall, die Domain befindet sich in der »Default Period«. Dem Inhaber bleibt jedoch die Möglichkeit, binnen sechs Monaten einen Antrag auf erneute Prüfung zu stellen und seine Entgegnung vorzubringen. Sollte er obsiegen, wird die Domain wieder konnektiert und er hat wieder vollen Zugriff auf die Domain.

Welche Endentscheidung zuletzt auch immer in einem URS-Verfahren ergeht – den Parteien eröffnet sich das Rechtsmittel der Beschwerde (Appeal), in deren Rahmen die Sach- und Rechtslage nochmals geprüft wird. Darüber hinaus können die Parteien nationale Gerichte anrufen oder einfach ein UDRP-Verfahren anstrengen. Das URS-Reglement macht klar, dass die URS-Entscheidung für andere Verfahren nicht bindend ist.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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