UDRP

Im Streit um »facebook«-Domains brachte ein Cybersquatter für Domain-Investoren schädliche Argumente

Vor ein paar Wochen hatten wir wieder einmal auf das Problem von Domain-Investoren mit Cybersquattern im Rahmen von UDRP-Verfahren hingewiesen. Nun liegt eine aktuelle UDRP-Entscheidung vor, in der nochmals deutlich wird, wie schädlich Cybersquatter sind, zumal wenn sie erläutern, warum sie ihre Domains berechtigter Weise haben.

Zwischen Domain-Investoren und Cybersquattern gibt es einen Unterschied, aber leider werden Investoren oft in einen Topf mit Markenrechtsverletzern gesteckt. Domain-Investor und Branchen-Blogger Andrew Allemann (domainnewswire.com) sieht nicht nur im Verhalten von Cybersquattern eine Gefahr für Investoren, sondern auch in deren Argumenten für ihre Berechtigung an Markenrechte verletzenden Domains. Anlass für diese Bedenken gibt eine aktuelle UDRP-Entscheidung, bei der die Meta Platforms, Inc und Instagram, LLC gegen John Corona vor der WIPO klagten. Der hatte zwischen Februar und November 2021 26 Domains wie bitcoinbankfacebookamerica.com, fac3book.net und facebookgoogleinsurance.com registriert, die mehr oder weniger zum Verkauf stehen und zu Seiten mit Pay-Per-Click (PPC) Werbung auflösen.

Die Beschwerdeführerinnen hatten vor dem Verfahren einen »cease and desist letter« an den Gegner geschrieben. Er antwortete darauf unter anderem, dass er die Domains gerne verkaufe, aber das würde nicht billig werden. Im Rahmen des UDRP-Verfahrens nahm der Gegner nicht zu Sache Stellung, aber äußerte sich in einer an die Beschwerdeführerinnen gerichtete eMail mit den Worten:

»[i]f you want to buy them all the domains are Auto calculated with a godaddy price ranging from $1700 to $3000 per domain based on godaddys IP domain name worth algorithm«

sowie seiner Erklärung für sein Rechte an den Domains: Die genutzten Begriffe »bitcoin«, »bank« und »america« beruhten auf seinem Recht am Begriff »bitcoin bank America«; und die

»website with names ‚fa3ebook‘ is literally ‚FA 3 EBOOK…. First airborne 3 ebook is a navy seal halo jump ebook.«

Der als Fachmann zur Entscheidung bestellte US-amerikanische Rechtsanwalt und Dozent Evan D. Brown hatte aufgrund dessen keine Probleme, die Beschwerde zu bestätigen und die Domains den Beschwerdeführerinnen zuzusprechen (WIPO Case No. D2022-3559).

Nicht nur Andrew Allemann hat nun aber Probleme damit, dass solche Begründungen von Cybersquattern wie John Corona Domain-Investoren in ein schlechtes Licht rücken. Leider veranlassen solche Scheinargumente Entscheider dazu, alle Begründungen für Domain-Registrierungen in Frage zu stellen, selbst wenn sie legitim sind. Dies schadet Domain-Investoren, wenn sie Gegner eines UDRP-Verfahrens sind und einen legitimen Grund zur Registrierung einer Domain vorweisen. Allemann meint, Entscheider, die in der Vergangenheit mit fragwürdigen Begründungen konfrontiert wurden, werden zunächst alle Begründungen von Investoren in Frage stellen. Diese Einschätzung kommt nicht von ungefähr, wenn man bedenkt, dass Domain-Investoren wie Nat Cohan WIPO-Entscheidern auch Workshops gibt. In denen klärt er über Beweggründe und Kalküle von Domain-Investoren auf, um das Verständnis der UDRP-Entscheider zu schärfen. Bisher sieht die Bilanz bei UDRP-Entscheidunge aber gar nicht so schlecht aus. Ganz überwiegend handelt es sich nunmal um Verfahren gegen Cybersquatter. Doch bei der Masse geht unter Umständen der berechtigte Domain-Investor unter. Was dagegen hilft, ist Aufklärung wie sie Cohan betreibt.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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