In einem aktuellen UDRP-Verfahren vor dem Czech Arbitration Court (CAC) erstritt Siemens die Domain sìemens.com, eine Domain, die auf den ersten Blick mit siemens.com identisch ist, aber statt eines i-Punkts einen »accent grave« aufweist.
Die Beschwerdeführerin ist die Siemens Trademark GmbH & Co. KG, die die Marken der Siemens AG verwaltet. Sie sieht ihre Rechte durch die am 06. Dezember 2024 registrierte Domain sìemens.com verletzt. Derzeit weise sie keine aktive Website auf, jedoch wurde sie vom Gegner genutzt, um eMails zu versenden, in denen er sich als Personalvermittler für Siemens ausgab. Sie habe den Gegner Arjun Garg Ende Mai 2025 abgemahnt. Dieser habe einen Tag später per eMail geantwortet und erklärt, seine Handlungen zu bereuen und sich zu verpflichten, seine betrügerischen Aktivitäten in Zukunft einzustellen. Dennoch wurden der Beschwerdeführerin im August 2025 drei weitere Phishing-Vorfälle gemeldet, die von der eMail-Adresse hr.talentacquisition@sìemens[.]com ausgingen. Sie startete ein UDRP-Verfahren vor dem Czech Arbitration Court (CAC). Der Gegner nahm in dem Verfahren keine Stellung. Als Entscheiderin wurde die Frankfurter Rechtsanwältin Stefanie Efstathiou berufen.
Efstathiou bestätigte die Beschwerde und entschied auf Übertragung der Domain sìemens.com auf die Beschwerdeführerin (CAC-UDRP-107908). Sie setzte sich bei der Frage über die Identität oder verwirrende Ähnlichkeit der Domain mit der Marke »SIEMENS« detailliert auseinander. Die Domain weiche darin ab, dass das »i« keinen Punkt hat, sondern einen »accent grave«. Die Domain sei so lediglich beinahe identisch mit der Marke, weshalb sie eine »verwirrenden Ähnlichkeit« feststellte, was geeigneter sei als von »identisch« zu sprechen. Weiter habe die Beschwerdeführerin ein fehlendes Recht oder fehlendes berechtigtes Interesse des Gegners belegt und dieser dem nichts entgegengehalten, weshalb Efstathiou auch das Vorliegen des zweiten Elements der UDRP bestätigen konnte. Schließlich prüfte sie die Bösgläubigkeit auf Seiten des Gegners. Hier stellte sie fest, dass die Verwendung der Domain durch den Gegner in eMail-Adressen wie hr.talentacquisition@sìemens[.]com, srikanth.vachaspati@sìemens[.]com und nilesh.ramwani@sìemens[.]com, um sich als angeblicher Personalvermittler von Siemens auszugeben, die Geschäftstätigkeit der Beschwerdeführerin störe, ihrem Ruf schade und er so ihre Rechte an der Marke ausnutze. Das Vorgehen des Gegners ziele höchstwahrscheinlich darauf ab, sensible Daten und Zahlungen von den betroffenen Personen und Bewerbern auf eine Stelle bei Siemens zu erlangen. Efstathiou verwies auf die UDRP-Rechtsprechung, die regelmäßig bestätige, dass bei Missbrauch von Domains für Phishing von der Bösgläubigkeit des Domain-Inhabers ausgegangen werden kann. Dies sei auch hier der Fall: der Gegner habe als Inhaber der Domain diese genutzt, um sich in einem betrügerischen Phishing-Rekrutierungsprogramm als die Beschwerdeführerin auszugeben. Damit war die Bösgläubigkeit des Gegners gegeben und auch das dritte Element der UDRP erfüllt, sodass Efstathiou die Beschwerde bestätigen und auf Transfer der Domain an die Beschwerdeführerin entscheiden konnte.
Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.