Das Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization (WIPO) und der Lobby-Verband Internet Commerce Association (ICA) haben ihren Abschlussbericht zur Reform der UDRP vorgestellt. Alles in allem hat sich das außergerichtliche Schiedsverfahren bewährt, Änderungen empfehlen die Experten lediglich im Detail.
Um internationale Konflikte bei Domain-Streitigkeiten zu lösen, hat die Internet-Verwaltung ICANN am 24. Oktober 1999 mit der »Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy« (UDRP) eine Schiedsgerichtsordnung eingeführt. Auch wenn es über die Jahre immer wieder zu kleineren Updates gekommen ist, beruht der materiell-rechtliche Kern der UDRP, die inzwischen in über 125.000 Verfahren bemüht wurde, nach wie vor auf den Regelungen aus dem Jahr 1999. Mitte Oktober 2024 teilten WIPO und die ICA, die vor allem die Interessen von Domain-Händlern vertritt, gemeinsam mit, dass man an einer Reform der UDRP arbeite. Das Hauptziel des Projekts bestehe darin, die UDRP als effizienten und vorhersehbaren Mechanismus zur außergerichtlichen Streitbeilegung für eindeutige markenrechtliche Streitigkeiten beizubehalten. Empfehlungen für eine Reform müssten durch einen nachgewiesenen, zwingenden Änderungsbedarf untermauert sein; fallspezifische oder anekdotische Mängel der UDRP würden keine umfassende Überarbeitung rechtfertigen. Nachdem das Projektteam bestehend aus Wissenschaftlern, Juristen, Domain-Registries und -Registraren, Vertretern von ccTLDs und Markeninhabern unter Leitung von Brian Beckham (WIPO) und Zak Muscovitch (ICA) am 19. April 2025 den Entwurf eines ersten, 28 Seiten umfassenden Zwischenberichts vorgelegt hat, folgte nun am 02. Dezember 2025 ein 34-seitiger Abschlussbericht mit dem Untertitel »A More Efficient, Focused, and Practical Way Forward«.
Der Bericht teilt sich auf in vier Kategorien. In Kategorie eins sind Bereiche gelistet, in denen sich das Projektteam einig war und eine leichte Umsetzung einer UDRP-Reform erwartbar ist. Dazu zählen noch zu schaffende Regularien für ergänzende Schriftsätze, die Einführung von Zahlungsfristen für zusätzliche Schiedsgerichtsgebühren (etwa weil das Schiedsgericht von einem auf drei Panelisten erweitert wird), von ICANN durchgeführte Schulungen für Domain-Registrare zur effektiven Umsetzung von UDRP-Entscheidungen sowie die Erarbeitung neutraler und standardisierter Informationsmaterialien. Zudem empfiehlt man einheitliche Regelungen für die Rücknahme von UDRP-Beschwerden im Hinblick auf die Zustimmung des Beschwerdegegners. Ferner war man sich einig, dass aus den Registrierungsgebühren ein finanzieller Zuschuss für das UDRP-Verfahren gewährt werden sollte. Auch wenn die Umsetzung noch zu regeln ist, war sich das Projektteam in Kategorie zwei einig, dass eine Rechtsmittelinstanz eingeführt werden soll. Angesichts der erheblichen Kosten (oder aufgrund fehlender Rechtsmittel nach nationalem Recht) würden UDRP-Streitigkeiten nur in den seltensten Fällen vor ein nationales Zivilgericht gebracht; hier könnte ein UDRP-Berufungsverfahren für sinnvolle Ergänzung sorgen. Weiter wird überlegt, eine dauerhafte Domain-Löschung zu etablieren, wenn zum Beispiel der Markeninhaber die Gültigkeit seiner Marke regelmäßig nachweist. Das gilt aber als heikel, etwa wenn keine markenmäßige und damit zulässige Benutzung von an sich grundsätzlich geschützten Zeichen erfolgt.
Schließlich gibt es in Kategorie vier auch Themenbereiche, in denen der bisherige »status quo« nach einhelliger Meinung beibehalten werden soll. Das gilt zum Beispiel für die Ablehnung eines »Loser Pays«-Modell ähnlich § 91 Abs. 1 ZPO, bei dem die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits trägt; angesichts der Komplexität eines solchen Kostenerstattungsverfahrens ist dies praktisch nicht umsetzbar. Auch eine vorgeschaltete obligatorische Mediation wird es künftig nicht geben, da sie in vielen Fällen Zeit und Kosten ohne entsprechenden Nutzen verursachen könnte, wobei es den Parteien ohnehin unbenommen bleibt, Vergleichsgespräche zu führen. Und zu guter Letzt soll es auch künftig keine starren Verjährungs- oder Verwirkungsfristen geben.
Der Abschlussbericht wird im nächsten Schritt ICANN zur Berücksichtigung bei künftigen UDRP-Überprüfungen durch die Generic Names Supporting Organization (GNSO) vorgelegt. Durch die klare Darstellung der Übereinstimmungen und Meinungsverschiedenheiten soll der Bericht den ICANN-internen Überprüfungsprozess erheblich verbessern und rationalisieren, damit künftige Änderungen auf fundierten Informationen beruhen und die Beiträge der Community widerspiegeln. Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ICANN diesen Empfehlungen folgt und Änderungen an der URDP beschließt, bleibt aber in jedem Fall abzuwarten; ein fixes Zeitfenster gibt es dafür bisher nicht.