UDRP

Degussa erstreit 72 Domains und Thomas Friedl holt sich eine verlorene Domain zurück

In dieser Woche bieten wir zwei UDRP-Entscheidungen mit Deutschlandbezug. »Mehrere« Goldfans mit vorgeblichem Sitz in Deutschland hatten sich 72 Degussa-Domains registriert, und der Abenteuerunternehmer Thomas Friedl aus Deutschland musste gegen einen Cybersquatter mit Sitz auf Malta vorgehen.

tommy-friedl.com (WIPO Case No. D2025-5246)
Der seit 35 Jahren mit seiner Surfschule in Ägypten aktive Thomas Friedl ging gegen den Inhaber der Domain tommy-friedl.com vor. Die Blue Window Limited mit Sitz auf Malta hatte die Domain im Januar 2025 registriert, nachdem sie Thomas Friedl aufgrund unglücklicher Umstände nach 20 Jahren Inhaberschaft abhandengekommen war. Unter der Domain betreibt der Gegner seinerseits ein Surfangebot – in deutscher Sprache. Auf das UDRP-Verfahren reagierte der Gegner nicht. Als Entscheider wurde der südafrikanische Rechtsanwalt Jeremy Speres berufen, der für seine sehr kurzen Entscheidungen bekannt ist und auch in diesem Fall nicht enttäuschte, wenn er auch etwas ausführlicher wurde als sonst.

Speres bestätigte die Beschwerde von Thomas Friedl. Der Beschwerdeführer habe die Inhaberschaft einer unregistrierten Marke »Thomas Friedl« belegt, und die Domain sei dieser zum Verwechseln ähnlich. Zudem sah er auch den Anscheinsbeweis eines fehlenden Rechts oder berechtigten Interesses des Gegners an der Domain tommy-friedl.com gegeben. Da der Gegner dem Anscheinsbeweis des Beschwerdeführers nichts entgegensetzte, verwies Speres im Hinblick auf eine Begründung auf seine Ausführungen zur Bösgläubigkeit. Hier kam er zu dem Schluss, dass es eher wahrscheinlich ist, dass der Gegner die Domain registriert und genutzt hat, um die Verwechslungsgefahr mit der Marke des Beschwerdeführers für eigene kommerzielle Zwecke auszunutzen. Dazu kam er, nachdem er nach einem Blick in das Internetarchiv (archive.org) überprüft hatte, dass die Domain von 2002 bis 2024 ein Angebot des Beschwerdeführers anzeigte und ab Juni 2025 plötzlich das Angebot des Gegners archiviert wurde. Auch das alte WHOIS-Verzeichnis wies bis 2018, als das WHOIS mit Geltung der Datenschutzgrundverordnung spartanischer wurde, den Beschwerdeführer als Domain-Inhaber aus. Im Oktober 2024 landete die Domain bei Dropcatch.com, wo sie der Gegner voraussichtlich ersteigert hat. Das alles stimme mit den Behauptungen des Beschwerdeführers überein. Weiter bestätigte ein Blick auf die Impressum-Seite der aktuellen Website des Gegners, dass diese eine vollständige Reproduktion der Impressum-Seite zu sein scheint, die zuvor vom Beschwerdeführer verwendet wurde, als er noch Inhaber der Domain war. Und Speres setzte noch einen drauf, indem er von sich aus überprüfte und feststellte, dass der Gegner bereits zuvor in einem Fall, in dem es ebenfalls um die Identitätsfälschung eines deutschen Beschwerdeführers ging, für schuldig befunden wurde, gegen die UDRP verstoßen zu haben. Damit war für Speres die Bösgläubigkeit des Gegners etabliert und er bestätigte die Beschwerde mit der Folge, dass die Domain tommy-friedl.com den Weg zurück zu ihrem ursprünglichen Inhaber findet.

degussa.TLDs (WIPO Case No. D2025-4809)
Die Schweizer Degussa Holding AG ging im Streit um 72 Degussa-Domains (z.B. degussa-anlage.biz/.club/.org, degussa.icu/.ink/.space, degussa-goldbarren.org/.top usw.) gegen »klaus berg«, »Klaus Fritz, Heizendirekt« und »Daniel Schuller«, alle mit Sitz in Deutschland, vor. Die Beschwerdeführerin verwies auf ihr zahlreichen Marken und ihre eigenen Domains degussa.com, die sie seit 1994, und degussa-gold.com, die sie seit 2011 betreibt. Die strittigen 72 Domains wurden zwischen April und Juni 2025 registriert, einige leiten auf Pay-per-Click (PPC)-Seiten weiter, die wiederum auf Webseiten Dritter weiterleiten, die Produkten und Diensten der Beschwerdeführerin verwandt sind. Für die Beschwerdeführerin war klar, dass die Domains unter anderem registriert wurden, um Werbeeinnahmen zu generieren, indem der Ruf ihrer Marke ausgenutzt wird. Die Gegner nahmen nicht Stellung. Entscheiden musste die Sache der italienische Rechtsanwalt Luca Barbero.

Barbero bestätigte die Beschwerde und entschied auf Übertragung aller 72 Domains auf die Beschwerdeführerin. Dass sich die Beschwerde gegen drei Gegner richtete, stellte kein Problem dar: alle Domains wurden über denselben Registrar mit demselben Privacy-Service registriert, die Domain-Namen sind sehr spezifisch und weisen ein einheitliches Muster auf, und sie wurden bündelweise registriert. So konnte Barbero die Beschwerde gegen drei Gegner zusammenführen. Die Markenähnlichkeit war für Barbero gegeben. Eine Berechtigung der Gegner, die Domains, die die Marke der Beschwerdeführerin enthalten, zu registrieren, sah er nicht. Und alle Umstände sprachen für die Bösgläubigkeit der Gegner bei Registrierung und Nutzung der Domains. So bestätigte sich für Barbero das Vorliegen aller Elemente der UDRP, womit er der Beschwerde stattgab und auf Übertragung der Domains auf die Beschwerdeführerin entschied.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.

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