Die World Intellectual Property Organization (WIPO) teilt mit, dass sich die Schiedsgerichtsordnung für Streitigkeiten um .bo-Domains (Bolivien) geändert hat und modernisiert wurde.
So ist künftig die Übersendung der Schriftsätze und Anlagen in Schriftform durch die Parteien nicht mehr notwendig; es genügt also die rein elektronische Abwicklung. Als Verfahrenssprache wurde weiter Spanisch festgelegt. Zudem können sich Markeninhaber sowohl auf eine eingetragene Marke als auch eine „service mark“ stützen, wenn sie Rechtsverletzungen durch eine .bo-Domain geltend machen wollen. Künftig genügt es zudem, wenn der Beschwerdeführer nachweist, dass die Registrierung oder die Nutzung einer .bo-Domain bösgläubig erfolgt; bisher mussten beide Merkmale – wie bei der UDRP – kumulativ erfüllt sein. Sollte sich an das Streitschlichtungsverfahren schließlich ein Zivilrechtsstreit anschließen, muss dieser künftig vor Gerichten in Bolivien ausgetragen werden. Das Risiko von Markenrechtsverletzungen durch .bo-Domains ist aber gering; nach aktuellen Schätzungen sind lediglich zwischen etwa 3.600 und knapp 13.000 Domains unter .bo registriert.