UDRP

Im Streit um die Domain trix.com scheitern zwei Beschwerdeführer

Zwei sehr junge brasilianische Unternehmen sahen ihre Rechte durch eine bereits 1995 registrierte Domain verletzt. Die angeheuerte Anwaltskanzlei ist bereits bekannt für schwache UDRP-Verfahren und erhielt diesmal eine ordentliche Abfuhr mit einem Reverse Domain Name Hijacking.

Die 2020 und 2021 gegründeten, miteinander verbandelten brasilianischen Unternehmen Trix Investimentos Ltda und Trx investimentos e participações ltda. handeln mit Immobilienfonds. Die Trx investimentos e participações ltda. ist Inhaberin der im April 2023 registrierten brasilianischen Marke »TRIX INVESTIMENTOS«, zudem halten die Beschwerdeführerinnen die 2023 und 2021 registrierten Domains trix.com.br und trix.com.vc. Beide sehen ihre Rechte durch die Domain trix.com verletzt und leiteten ein UDRP-Verfahren vor der World Intellectual Property Organization (WIPO) ein. Sie trugen, vertreten durch eine brasilianische Anwaltskanzlei, unter anderem vor, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen Domain und Marke bestehe, die Marke ein Akronym ohne Bedeutung sei, der Gegner nicht legitimiert sei, Inhaber der Domain zu sein und er sie lediglich passiv halte, um sie teuer zu verkaufen. Internetnutzer könnten dem Irrtum unterliegen, dass der Inhaber der Domain trix.com mit ihnen verbandelt sei. Der Gegner, Steve Haehnichen, Recreational U-Turns and Falconry aus den USA, ist seit 1995 Inhaber der Domain trix.com. Er hat als Ingenieur die Domain für sich selbst und seine Unternehmung »Trix Technologies« registriert. Der Begriff »Trix« ist eine alternative Schreibweise für »Tricks«. Er habe die Domain nie für Pay-per-Click Werbung oder ähnliches genutzt, aber für seine und die eMail-Kommunikation Dritter, die selbst über keine Website verfügen. Er hält der Beschwerde entgegen, dass die Beschwerdeführerinnen erst 25 Jahre nach seiner Domain-Registrierung gegründet wurden, zudem sei die Domain trix.com.br inaktiv. Es gäbe hunderte andere Unternehmungen, die den Begriff »Trix« im Namen führen. Er beantragte, ein Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) festzustellen.

Als Entscheider wurde der bulgarische Rechtsanwalt Assen Alexiev eingesetzt, der die Beschwerde schnell scheitern ließ und RDNH feststellte (WIPO Case No. D2024-0778). Er prüfte zunächst, ob die Beschwerde durch zwei Entitäten erhoben werden könne, bestätigte dies aber, weil beide miteinander verbunden sind. Alexiev akzeptierte auch, dass eine Ähnlichkeit zwischen der Marke der Beschwerdeführerinnen und der Domain trix.com besteht. Die Frage eines Rechts oder berechtigten Interesses seitens des Gegners überging er, wobei er auf das Ergebnis der Bösgläubigkeitsprüfung verwies. Doch ließ er nicht unerwähnt, dass der Gegner die Domain trix.com für Dinge nutzte, die rein gar nichts mit den Beschwerdeführerinnen zu tun haben. Die Frage der Bösgläubigkeit bügelte er kurz unter Verweis auf die Chronologie der Ereignisse ab: es sei unmöglich, dass der Gegner 1995, als er die Domain trix.com registrierte, von den Beschwerdeführerinnen und deren Marke hätte wissen können und er sie also bösgläubig registriert hätte. Zuletzt ging er kurz auf das RDNH ein, das er bestätigte: Den Beschwerdeführerinnen sowie der sie vertretenden Anwaltskanzlei hätte klar sein müssen, dass sie aufgrund der Gründung der Beschwerdeführerinnen 25 Jahre nach Registrierung der Domain keine Chance auf ein erfolgreiches UDRP-Verfahren haben konnten. Für Alexiev lag deshalb ein Missbrauch der UDRP vor und er bestätigte das RDNH. Die Domain trix.com blieb bei ihrem Inhaber.

Das war nicht das erste UDRP-Verfahren, bei dem die beschwerdeführende Partei durch die brasilianische Anwaltskanzlei vertreten wurde und verlor. Auch bei dem vor kurzem hier besprochenen Fall pitstop.com waren »Newton Silveira, Wilson Silveira e Associados« tätig, nur dass sie da Glück mit einer RDNH-Entscheidung hatten. Panelist Assen Alexiev war weniger gnädig, was sich schon aus der Kürze ergibt, die er bei der Begründung der Abweisung der Beschwerde an den Tag legt. Es spricht eine gewisse Genervtheit Alexievs aus der kurzgehaltenen Entscheidung, sich mit solch einer unnötigen bis frechen Beschwerde überhaupt auseinandersetzen zu müssen.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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