Die Textron Innovations Inc., Inhaberin der Marken »Cessna« und »Beechcraft«, scheiterte wieder einmal in einem Rechtsstreit um eine Marken-Domain. Doch innerhalb der letzten Wochen gewann sie auch fünf Verfahren.
Vor einem Jahr hatten wir davon berichtet, dass Textron Innovations Inc. in zwei UDRP-Verfahren an der Domain twinbeech18.com sowie den Domains hiobeech.com und bayareabeech.com scheiterte. Nicht erst seitdem führt das Unternehmen kontinuierlich UDRP-Verfahren – und gewinnt diese. In der Zeit vom 29. April 2025 bis 23. Mai 2025 ergingen Entscheidungen in sechs von Textron Innovations Inc. geführten UDRP-Verfahren. Fünf Entscheidungen gingen zu ihren Gunsten aus, ein Verfahren verlor sie.
Im Streit um die Domain cessna150150.com (Forum Claim Number FA2504002151258) gegen den deutschen Domain-Inhaber Joerg Dogondke hatte die Beschwerdeführerin Textron Innovations Inc. das Nachsehen, da der Gegner den »Oki-Data«-Test bestand. Panelist Charles A. Kuechenmeister prüfte diesen Test, auf den sich beide Parteien bezogen, aber jeweils mit anderem Ergebnis. Für Kuechenmeister lag aber der Gegner richtig, der die Anforderungen des Tests erfülle. Er biete lediglich echte Nachrüstprodukte an, die auf echten Cessna-Produkten basieren und diese als Ausgangspunkt verwendet, und keine Teile für Flugzeuge von Konkurrenten der Beschwerdeführerin. Außerdem habe er einen deutlichen Hinweis auf seiner Angebotsseite, dass er nicht mit der Beschwerdeführerin zusammenarbeitet. Damit zeige sich, dass der Gegner Rechte oder berechtigte Interessen an der Nutzung der Domain cessna150150.com hat. Folglich hatte die Beschwerdeführerin nicht alle Anforderungen des Beschwerdeverfahrens erfüllt und Kuechenmeister wies die Beschwerde ab.
Ein Deutscher war ebenfalls als Domain-Inhaber beteiligt am Streit um die Domain cessna421aviation.com (Forum Claim Number FA2504002151254). Er sandte lediglich eine eMail an das Forum und keine ordentliche Entgegnung. In der eMail erklärte er, er habe die Domain für rein private Zwecke genutzt und jetzt gekündigt. Panelist Nicholas J.T. Smith stellte aber fest, dass die Domain tatsächlich zu kommerziellen Zwecken genutzt wurde, indem der Gegner auf ihr für seine privaten Flugdienste warb. Smith bestätigte die Beschwerde und entschied auf Transfer der Domain.
Gleich mehrere Domains ergatterte Textron Innovations Inc. im Streit gegen den texanischen Händler Scott Evans / Texas Aeroplastics, der die Domains cessna150online.com, cessna180online.com und cessna152online.com für den Verkauf von Ersatzteilen für Flugzeuge des Typs Cessna auf dem Ersatzteilmarkt nutzte (Forum Claim Number FA2504002151256). Der Gegner erklärte in seiner Erwiderung, er sei bereit, die drei Domains der Beschwerdeführerin zu übertragen; aber er beantragte auch höflich, dass das Panel die Beschwerde abweise. Man habe die Domains ja nicht bösgläubig registriert und genutzt, sondern ausschließlich zu dem Zweck, Kunden bei der Suche nach Ersatzteilen für ihre Flugzeuge zu helfen. Panelist Alan L. Limbury ging hier unter anderem von einer Identitätsverwirrung bei Nutzern aus, da die Kombination der Marke »Cessna« mit der Nummer eines Flugzeugmodells in Verbindung mit dem Wort »online« wahrscheinlich dazu führe, dass viele Internetnutzer fälschlicherweise annehmen werden, dass die Domains und Websites, zu denen sie führen, mit der Beschwerdeführerin verbunden sind. Limbury bestätigte die Beschwerde und entschied auf Transfer der Domain.
Im Verfahren um die Domain cessnaaircraftinsurance.com (Forum Claim Number FA2504002151257) meldete sich der Gegner nicht zu Wort. Panelistin Dawn Osborne sah einen Missbrauch der Marke der Beschwerdeführerin, weil die Domain für Versicherungsdienstleistungen genutzt wurde, ohne auf dem Angebot deutlich zu machen, dass keine Verbindung zur Beschwerdeführerin besteht. Sie ging davon aus, dass der Gegner die Domain bewusst gewählt hatte, um Internetnutzer zu kommerziellen Zwecken auf seine Website zu locken, indem er eine Verwechslungsgefahr mit der Marke der Beschwerdeführerin ausnutzte. Osborn entschied auf Transfer der Domain.
Schlecht sah es auch für den Inhaber von cessnafuel.com (Forum Claim Number FA2505002153631) aus, der in Kalifornien seinen Sitz hat. Er meldete sich lediglich per eMail und nicht formell zum Streitbeilegungsverfahren: dabei griff er der Entscheidung voraus. In seiner eMail erklärte er, dass er die Domain gekündigt und kein weiteres Interesse an der Domain habe. Unter Verweis auf § 17 (a) der UDRP, der die Beendigung des Verfahrens bei einer Einigung zwischen den Parteien vorsieht, meinte der Gegner, dass die Angelegenheit keiner Entscheidung mehr bedürfe und bat höflich darum, das Verfahren zu beenden oder anderweitig auf die zweckmäßigste und kooperativste Weise zu klären. Der als Panelist eingesetzte Charles A. Kuechenmeister prüfte, ob die eMail des Gegners authentisch ist. Nachdem er das bejahen konnte, bestätigte er die Beschwerde und entschied auf Transfer der Domain.
Schließlich war da noch der Streit um die Domain beechcraftkingairsales.com (Forum Claim Number: FA2504002151253) gegen einen Anbieter von Flugschulungen in Kalifornien. Der Gegner widersprach den Vorwürfen der Beschwerdeführerin und meinte unter anderem,
that its use of „Beechcraft King Air Sales“ is factual, educational, and non-commercial in the trademark sense and does not create market confusion or diminish the value of the Complainant’s brand in any way.
Die Domain leitete aber auf seine Hauptpräsenz executiveflighttraining.com weiter, auf der er Flugschulungen auf unterschiedlichen turbinenbetriebenen Mustern anbietet, die in Konkurrenz zu Beechcraft und Cessna Flugzeugen stehen. Für den als Panelist bestimmten italienischen Rechtsanwalt Luca Barbero war allerdings klar, dass der Gegner in diesem Fall und in dieser Form keine Berechtigung zur Nutzung der Marke der Beschwerdeführerin hat. Er stellte fest, der Gegner mag zwar berechtigt sein, auf die Marken »Beechcraft« und »King Air« der Beschwerdeführerin zu verweisen, um die Art der von ihm erbrachten Dienstleistungen zu beschreiben, d.h. in Verbindung mit den Flugzeugmodellen »Beechcraft« und »King Air«; er sei aber nicht berechtigt, dies mit einem Domain-Namen zu tun, der die Marken der Beschwerdeführerin ohne Erlaubnis enthält. Barbero bestätigte die Beschwerde und entschied auf Transfer der Domain.
Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.