UDRP

Der Inhaber der Marke BEECHCRAFT scheitert gleich in zwei Verfahren

Textron Aviation Inc., Inhaberin der »BEECHCRAFT«-Marken, hat zur Zeit Schwierigkeiten in UDRP-Verfahren. Gleich in zwei Fällen verlor sie gegen Domain-Inhaber, von denen sich einer gar nicht erst zum Verfahren meldete und der andere Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) beantragte.

Die 1923 gegründete Beschwerdeführerin baut und verkauft Flugzeuge und Flugzeugteile. Sie ist Inhaberin unter anderem der im Jahr 1963 eingetragenen Marke »BEECHCRAFT«.

twinbeech18.com (Claim Number: FA2404002094083)

Im Streit um die Domain twinbeech18.com, deren Inhaber die Southwestern Aero Exchange ist, trug die Beschwerdeführerin unter anderem vor, die Domain sei mit ihrer Marke zum Verwechseln ähnlich und der Gegner habe kein Recht und kein berechtigtes Interesse am Domain-Namen, auch nicht aufgrund einer Vereinbarung mit der Beschwerdeführerin. Er nutze die Domain nicht für ein ordentliches Angebot von Waren und Dienstleistungen, sondern um Kunden der Beschwerdeführerin irrezuführen und an diese Flugzeugteile unbekannter Herkunft an Inhaber von Flugzeugen des Typs Beechcraft 18 zu verkaufen. Der Gegner meldete sich nicht. Der Entscheider Charles A. Kuechenmeister ließ die Beschwerdeführerin bereits am ersten Element der UDRP scheitern und wies die Beschwerde ab. Die Beschwerdeführerin konnte aus seiner Sicht, trotz Aufforderung, nicht nachweisen, Inhaberin der Marke »BEECHCRAFT« zu sein: Sie habe eine Reihe von Ausdrucken vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass die Marke »BEECHCRAFT« in der Tat beim US-Patent- und Markenamt (USPTO) eingetragen ist; doch sei in keinem dieser Ausdrucke der aktuelle Inhaber dieser Marken aufgeführt. Auch auf Nachfrage legte sie keinen geeigneten Nachweis vor. An der Stelle beendete Kuechenmeister die Prüfung und wies die Beschwerde ab.

hiobeech.com und bayareabeech.com (Claim Number: FA2404002095240)

Den Streit um die Domains hiobeech.com und bayareabeech.com verlor Textron Aviation Inc. ebenfalls, diesmal aber, nachdem der Markennachweis vom Entscheider, dem australischen Rechtsanwalt in Hong Kong Sebastian M. W. Hughes, akzeptiert wurde. Der Gegner, Mike Brannigan / Dquery.io, ist ein »FAA«-zertifizierter Fluglehrer und seit 2012 ein autorisierter »American Bonanza Society Instructor« im Rahmen des »Beech Pilot Proficiency Program«. Er bietet über seine Domain Inspektionen vor dem Kauf für Käufer von gebrauchten Beechcraft-Flugzeugen, Flugtraining für Beechcraft-Flugzeuge und Umzugsdienste für Beechcraft-Flugzeuge an. Er beantragte gegen die Beschwerdeführerin RDNH festzustellen. Hughes bestätigte die Ähnlichkeit der Marke »BEECHCRAFT« und den beiden streitigen Domains hiobeech.com und bayareabeech.com. Damit hatte es sich aber. Bei der Frage der Berechtigung stellte er fest, dass der Gegner die Domains 2010 und 2021 registriert habe und sie für seine Dienstleistungen nutze. Auf der Website befinde sich ein prominenter Hinweis, in dem klar steht, dass keine Verbindung mit der Beschwerdeführerin oder deren Subunternehmen bestehe, dass unter anderem die Marke »BEECHCRAFT« der Textron Aviation Inc. gehöre und

We just teach, fly and inspect the darn things.

Für Hughes erfüllte der Gegner damit den »Oki Data-Test«, indem er Dienstleistungen nur für Flugzeuge der Beschwerdeführerin und keinen anderen Hersteller nutzt, die Website klar macht, dass keine Verbindung zur Beschwerdeführerin besteht und er nicht versuche, den Markt für Domains im Zusammenhang mit der Marke zu beherrschen. Raum für die Bösgläubigkeit sah Hughes nicht. Er prüfte entsprechend dem gegnerischen Antrag RDNH und bestätigte dieses, da der Gegner keinerlei Hinweise auf der Irreführung von Verbrauchern vorlegte und weil aufgrund des prominenten Hinweises auf der Website des Gegners der Beschwerdeführerin hätte klar sein müssen, hier keinen Korb zu gewinnen. Damit wies Hughes die Beschwerde ab und bestätigte RDNH.

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