UDRP

Eine aktuelle der American University geht der Frage nach, wie sich das Streitbeilegungsverfahren bewährt

Hat sich die Uniform Domain-Name Dispute Resolution Policy (UDRP) als nicht-staatliche Schiedsgerichtsbarkeit bewährt? Dieser Frage ist eine wissenschaftliche Studie der »The American University« nachgegangen, die der britische Verlag Taylor & Francis kürzlich veröffentlicht hat.

Seit ihrer Einführung im Jahr 1999 soll die UDRP dabei helfen, Streitigkeiten um Domain-Namen schnell und kostengünstig auch über die Ländergrenzen hinaus zu erledigen. Im Mittelpunkt steht dabei das »trademark dilemma«, das klären soll, wem eine Domain zusteht – demjenigen, der eine Domain zuerst registriert hat oder dem legitimen Markenrechtsinhaber. In der Studie »Towards an understanding of global ‘private ordering’ in ICANN: text mining 23 years of Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP) Decisions« untersuchen die drei Autoren Derrick L. Cogburn, Theodore Andrew Ochieng und Haiman M. Wong von der »The American University« aus Washington (DC) die Rolle der UDRP bei der Bewältigung dieses Markendilemmas und zwar aus der Perspektive des »private ordering«, also der nicht-staatlichen Schiedsgerichtsbarkeit. Im Mittelpunkt stehen drei Fragen: Inwieweit unterscheidet sich das UDRP-Verfahren zwischen den verschiedenen Schiedsgerichten? Was sind die am weitesten verbreitete Streitpunkte, dargestellt durch Schlüsselwörter und Themen? Inwieweit haben sich diese Streitpunkte im Laufe der Zeit verändert? Für das Ergebnis hat die Studie Textdaten von 75.590 UDRP-Beschwerden mit 142.423 Domain-Namen analysiert und mit Hilfe deskriptiver Statistiken und Text-Mining-Techniken ausgewertet. Das besondere an der Studie ist, dass sie dabei mit wissenschaftlichen Kriterien Vor- und Nachteil der UDRP abwägen möchte. So ist es für die Autoren selbstverständlich, mit zahlreichen Quellenangaben auf eine Vielzahl weiterer UDRP-Studien zu verweisen, die sich mit diversen Aspekten des Schiedsverfahrens bereits befasst haben.

Es würde den Rahmen sprengen, auf alle Ergebnisse der Studie einzugehen, zumal sie teilweise altbekannte Fakten (beständiger Anstieg der Zahl der UDRP-Verfahren, Dominanz von Schiedsverfahren vor der WIPO und dem NAF) lediglich bestätigt. Erwähnenswert ist aber, dass die tausenden von UDRP-Entscheidungen als wachsender Pool an Präzedenzfällen dienen, auf die sich Schiedsgerichte berufen, wobei einige Verfahren (so etwa »Gaylord Entertainment Company gegen Nevis Domains LLC«) überdurchschnittlich oft genannt werden. Der fünfthäufigste Präzedenzfall (»Telstra Corp Ltd gegen Nuclear Marshmallows«) mit einer inaktiven Domain wird häufig als Grundlage für Bösgläubigkeit angeführt. Wer also ein UDRP-Verfahren bearbeitet, kann sich beispielhaft auf diese Entscheidungen berufen, um den eigenen Standpunkt zu untermauern; zugleich gibt man zu erkennen, dass man sich mit der Materie auseinandergesetzt hat. Nicht minder erwähnenswert: in etwa zwei Drittel der Fälle bleibt der Vortrag des Beschwerdeführers unbestritten, wobei in solchen Fällen Markeninhaber in 97,35 Prozent der Fälle gewinnen; die Zahl der Säumnisentscheidungen ist also vergleichsweise hoch. Zusammen mit dem Umstand, dass ein UDRP-Verfahren vor der WIPO durchschnittlich 63 Tage dauert und unmittelbar in einer Transferentscheidung münden kann, die nicht erst mühsam vollstreckt werden muss, spricht das für die Attraktivität des Schiedsverfahrens. Das findet übrigens auch die »State Farm Mutual Automobile Insurance Company«, Rekordhalter mit 664 eingereichten UDRP-Beschwerden.

Alles in allem habe die UDRP einen sehr stabilen, kostengünstigen und schnellen Lösungsprozess für die private Lösung von Domain-Streitigkeiten geschaffen, so die Studie. Man sehe in der UDRP einen wesentlichen Beitrag zur privaten, nicht-staatlichen Verwaltung des Internets. Empfohlen wird aber, dass ICANN künftig alle Beschwerden entgegennimmt und sie dann nach dem Zufallsprinzip einem der akkreditierten Schiedsgerichte zuweist; dies könne »Venue Shopping« weiter eliminieren und so das Streitbeilegungssystem für Domain-Namen stärken. Wer mehr wissen will: die gesamte Studie kann ab sofort kostenfrei heruntergeladen werden.

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