KI

UDRP-Streit um chatgpt.com außergerichtlich beendet

Ende 2022 wurde OpenAI mit ChatPGP sehr populär. Im April 2023 berichteten wir, dass OpenAI vor der WIPO ein UDRP-Verfahren gegen den Inhaber der Domain chatgpt.com (WIPO Case D2023-1389) führt – ein Beispiel schlechter Marken- und Domainstrategie. Mittlerweile zeigt sich, dass das UDRP-Verfahren »terminated« (beendet) ist und chatgpt.com auf die Seite chat.openai.com von OpenIA weiterleitet.

Im April bezweifelten wir, dass OpenAI das UDRP-Verfahren um chatgpt.com erfolgreich führen würde: Die Domain wurde am 30. November 2022 registriert, während OpenAI seine Wortmarke erst am 21. Dezember 2022 beim US-Patent- und Markenamt (USPTO) beantragt hatte, sowie am 03. Februar 2023 beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum, dem schweizer »Markenamt«, bei dem sie allerdings schon wenige Tage später, am 22. Februar 2023, auch eingetragen wurde. Zugleich war unklar, wer Gegner des Verfahrens ist. Im Zuge des Verfahrens wurde aber der eingetragene Privacy-Eintrag aufgehoben und der Inhaber sichtbar. Laut Domain-Investor Elliot Silver handelte es sich um die Unternehmung »Matrix« mit Sitz in Puerto Rico. Mittlerweile zeigt sich im WHOIS nicht mehr der Inhaber, aber es weist aus, dass am 07. September 2023 Änderungen vorgenommen wurden. Dies und die Umstände, dass das UDRP-Verfahren den Status »terminated« und die Domain eine Weiterleitung aufweist, lässt darauf schließen, dass sich die Parteien geeinigt haben. Wahrscheinlich ist die Domain sogar zu einem guten Preis verkauft worden, oder zumindest verpachtet.

Ob das WHOIS tatsächlich bereits ausweisen würde, dass OpenAI Inhaber ist, wird von Silver bezweifelt, da er zurecht annimmt, dass eine WHOIS-Änderung während eines UDRP-Verfahrens nicht vorgenommen werden kann. Aber seine Mutmaßungen veröffentlichte er am 11. September 2023, einem Zeitpunkt, zu dem die auf den 07. September 2023 um 22:59:57 Uhr lautenden Änderungen im WHOIS möglicherweise noch nicht dargestellt wurden. Es steht zu vermuten, dass Matrix für die Domain ein ordentliches Handgeld erzielt hat. Klar ist das allerdings keinesfalls. Das UDRP-Verfahren jedenfalls ist beendet. Die Parteien werden sich »außergerichtlich« geeinigt haben, was sicherlich im höchsten Interesse von OpenAI liegen mußte: denn die Chancen waren gering, dass das UDRP-Verfahren ohne weiteres zu Gunsten von OpenAI ausgeht. Aber selbst wenn es zu deren Gunsten ausgegangen wäre, so stellt Silver fest, bestünde die Möglichkeit, die Domain für OpenAI noch lange zu blockieren, wenn Matrix zur Klärung einer potentiell falschen UDRP-Entscheidung die Zivilgerichte angerufen hätte. Bei dem, was mit ChatGPT bei OpenAI auf dem Spiel stand, war eine frühzeitige Einigung mit dem Domain-Inhaber geboten.

Der Ausgang des UDRP-Verfahrens bleibt also offen, weil OpenAI mutmaßlich in direkte Verhandlungen mit Matrix eingestiegen ist, eine Einigung erzielt wurde und das UDRP-Verfahren beendet werden konnte. Gleichwohl zeigt die Sache, wie wichtig es für Unternehmen ist, Rechtsfragen und vor allem die Marken- und Domain-Strategie frühzeitig zu behandeln.

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