Markenrecht

OpenAI säumt es, chatgpt.com zu registrieren und frühzeitig eine Marke zu beantragen

Wo wir schon beim Thema ChatGPT sind (siehe den Artikel oben): Die OpenAI OpCo LLC, Entwicklerin und Betreiberin von ChatGPT, ist ein Beispiel dafür, wie man es mit Marken und Domain-Namen nicht halten sollte: Ein UDRP-Verfahren über chatgpt.com läuft, mit ungewissem Ausgang, da die Domain vor der Marke registriert wurde.

OpenAI führt zur Zeit vor der WIPO ein UDRP-Verfahren gegen den Inhaber der Domain chatgpt.com (WIPO Case D2023-1389). Und da sind die Aussichten nicht so, als dass sich OpenAI zurücklehnen könnte, denn die Domain wurde am 30. November 2022 registriert, während OpenAI seine Wortmarke erst am 21. Dezember 2022 beim US-Patent und Markenamt (USPTO) beantragt hat, und am 03. Februar 2023 beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum, dem schweizer »Markenamt«, bei dem sie allerdings nur wenige Tage später, am 22. Februar 2023 auch eingetragen wurde. Die Beantragung von Marken kommt recht spät. So war beispielsweise David Hochman mit der Beantragung „seiner“ Wortmarke »CHATGTP« am 15. Dezember 2022 beim USPTO OpenAI zuvorgekommen. Die Marke wurde aber bereits am 08. März 2023 wieder gelöscht. Unklar ist derzeit, wer Gegner des UDRP-Verfahrens ist. Das WHOIS gibt selbstverständlich den Inhaber der über GoDaddy registrierten Domain nicht an. Auch auf der WIPO-Seite zu dem Verfahren finden sich keine Angaben zum Gegner. Sollte Hochman der Gegner sein, stehen die Chancen für OpenAI gut.

Von Dritten gibt es darüber hinaus 23 noch nicht eingetragene Wort- oder Wort-/Bildmarken »CHATGPT«, und sieben weitere Anträge, die einen Zusatz aufweisen wie »CHATGPT COFFEE« und »Don’t ask me, ask ChatGPT«. Zu den Antragstellern gehören illustre Entitäten wie zum Beispiel Site Matrix LLC aus Puerto Rico, Egon Schmitz aus Deutschland, Monsieur Eloi Castarede aus Frankreich, Baoxiu Zhang aus China, State Bull Company aus Malaysia und PT. Meiga International aus Indonesien. Außer der schweizer Marke von OpenAI warten alle anderen Markenanträge noch auf Eintragung. Aber auf die kommt es nicht an: Für die Priorität ist der Anmeldetermin maßgebend. Von den 30 Marken »ChatGPT« wurde die von Maria Karen Arrue aus Spanien am 26. Dezember 2022, einen Tag vor der US-Marke von OpenAI, beantragt. Diese ist die einzige, die wohl wirklich Schwierigkeiten bereiten kann.

Wie das UDRP-Verfahren ausfällt, werden wir sehen. Nur sollte die Situation, in der sich OpenAI befindet, nochmals deutlich machen, wie wichtig es für Unternehmen ist, Rechtsfragen und Marken- und Domain-Strategie frühzeitig zu behandeln. Frühzeitig heißt, bevor man den Markt betritt. Recht früh tauchte in einem Artikel von Elliot Silver über die Nutzung von ChatGPT für die Domain-Suche am 06. Dezember 2022 ein Kommentar des Nutzers Jack auf:

»I asked it why it didn’t have it’s .com ChatGPT.com and it had no clue..lol.«

Manchmal sind Unternehmen betriebsblind, dann kann der professionelle Blick von Aussenstehenden erhellend sein.

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