Die kommende nTLD-Einführungsrunde rückt näher. Nach der voraussichtlichen Öffnung des Bewerbungsfensters im April 2026 ist ab 2027 mit der Einführung zahlreicher neuer Domain-Endungen zu rechnen. Damit einhergehend steigt das Risiko von Markenmissbrauch, denn unter den neuen Endungen werden auch Markendomains durch Unberechtigte registriert werden. Eine Überprüfung der eigenen Markenstrategie sollte daher bereits jetzt ins Auge gefasst werden.
ICANN hatte zur nTLD-Einführungsrunde 2012 für Markeninhaber »Rights Protection Mechanisms« (RPM) entwickelt und installiert. Das Trademark Clearinghouse (TMCH), Uniform Rapid Suspension (URS) und Post-Delegation Dispute Resolution Procedures erweitern seitdem das Instrumentarium, mit dessen Hilfe Rechtsverletzungen durch Domains möglichst effektiv und kostengünstig geahndet werden können. Hinzu kam das Prinzip der »Sunrise Period«: Markeninhaber erhielten das Recht, bevorrechtigt Marken-Domains unter neuen Endungen zu registrieren. Schon kurze Zeit nach der Einführungsrunde wurde von ICANN eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die einen »Rights Protection Mechanisms Report« erstellte und am 11. September 2015 veröffentlichte. Die ursprünglichen Befürchtungen der Markenlobby seinerzeit, dass es zu erheblichem Missbrauch komme, hat sich nicht erfüllt. Das TMCH wurde von Markeninhabern gut genutzt; das verkürzte UDRP-Verfahren, die Uniform Rapid Suspension (URS), blieb aber hinter den Erwartungen zurück und stellt heute eine Marginalie dar: Markeninhaber ziehen das bereits Ende 1999 eingeführte UDRP-Verfahren vor, wobei der Anstieg der Fälle über die Jahre im Vergleich zum Anstieg von Domain-Registrierungen prozentual deutlich geringer ausfällt.
Mit der geplanten Einführung neuer gTLDs im Jahr 2027 müssen Markeninhaber sich erneut auf Herausforderungen vorbereiten. Erwartet wird wiederum eine Zunahme von Markenrechtsverletzungen, die mit jeder neu eingeführten Internetendung einhergeht. Die vergangene Einführungsrunde brachte gut 800 neue Top Level Domains, die kommerziell genutzt werden und der Allgemeinheit zur Registrierung von Domains offenstehen. Bei der kommenden Einführungsrunde wird es nicht anders sein. Um dem zu begegnen, empfiehlt es sich für Markeninhaber, aktiv zu werden. Das fängt mit der Überprüfung und Anpassung der eigenen Markenstrategie an. Mitarbeiter müssen geschult werden und sich über aktuelle Entwicklungen bei den von ICANN überarbeiteten »Rights Protection Mechanisms« informieren. Hier hilft ein Blick ins noch unfertige Applicant Guide Book (AGB) für Bewerber um neue Top Level Domains. Einträge von Marken im TMCH, soweit noch nicht vorhanden, müssen erfolgen oder ergänzt werden. Gegebenenfalls sind neue Marken anzumelden oder eingetragene Marken zu verlängern. Sinnvollerweise zieht man Fachleute hinzu, wie spezialisierte Rechtsanwältinnen, Domain-Experten oder Markenberater.
Es hilft, sich einen Überblick über Dienstleistungen in dem Umfeld zu verschaffen. Wir hatten bereits in einem früheren Artikel auf Blocking-Anbieter hingewiesen, wie die »Domains Protected Marks List« (DPML) sowie der von GoDaddy und der GoDaddy-Institution Brand Safety Alliance (BSA) entwickelte »GlobalBlock«, über die bereits die Registrierung von markenverletzenden Domains verhindert werden können. Aber auch die Nachsorge ist von Bedeutung: so gibt es zahlreiche Online Brand Protection Services, die das Internet nicht nur nach markenmissbrauchendem Phishing oder Fakeshops durchsuchen, sondern auch Markenrechte verletzende Domain-Registrierungen aufspüren. Noch drängt die Zeit nicht, aber sich jetzt über zukünftige Handlungsoptionen zu informieren und Strategien zu entwickeln, schadet keinesfalls.
Online Brand Protection bietet unter anderem auch die united-domains GmbH, deren Projekt der Domain-Newsletter und domain-recht.de ist.