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US-Gericht: Das Urteil im Markenrechtsstreit um die Endung .wallet umfasst keine weiteren Endungen

Das Bewerbungsfenster um neue generische Top Level Domains öffnet sich zwar voraussichtlich erst im 2. Quartal 2026, das Tauziehen um einzelne Endungen hat aber längst begonnen.

Vor dem »US District Court for the District of Delaware« befinden sich Scott Florcsk, Inhaber von Wallet Inc., und der Web3-Domain-Anbieter Unstoppable Domains Inc. in einer Auseinandersetzung um .wallet. Florcsk, der selbst .wallet-Domains vermarktet, wird dabei von Namecheap finanziell unterstützt. Nach einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten blieb nur noch eine Forderung übrig: Florcsk verlangte die Feststellung, dass er durch den Verkauf von .wallet-Domains keine Markenrechte von Unstoppable Domains verletzen würde. Unstoppable Domains hatte sich jedoch bereits verpflichtet, Florcsk nicht wegen Verletzung geistiger Rechte an .wallet zu verklagen, und erklärte sich bereit, diese Verpflichtung auf Registries und Registrare auszuweiten. Aus Sicht von Unstoppable Domains war damit die Klage auf Feststellung hinfällig. Florcsk wollte hingegen sicherstellen, dass Unstoppable Domains nicht auch wegen anderer Domain-Endungen klagt. In einer Entscheidung vom 06. Januar 2025 folgte das Gericht der Ansicht von Unstoppable Domains und stellte fest, dass das von Florcsk angestrebte Feststellungsurteil nur für .wallet gelte. Dass es damit im nächsten Jahr bei ICANN mehrere Bewerbungen um .wallet geben wird, darf man getrost unterstellen.

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