Die EU-Kommission arbeitet an der Einführung eines Informations- und Warnsystems für Domains für geographische Herkunftsangaben. Es soll vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) verwaltet werden und auf öffentlich zugänglichen DNS-Tools beruhen.
Markenrechtlichen Schutz genießen innerhalb der Europäischen Union nicht nur eingetragene Wort- oder Bildmarken, sondern auch sogenannte geographische Herkunftsangaben, wie ihn § 126 MarkenG in Deutschland vorsieht. Für die EU-Kommission sind sie ein Eckpfeiler der Qualitätspolitik; sie schützen den Namen bestimmter Erzeugnisse, deren Eigenschaften und Ansehen mit ihrem geographischen Ursprung und dem traditionellen Know-how der Erzeuger zusammenhängen; dazu zählen zum Beispiel Produkte wie »Bayerisches Bier« oder »Thüringer Rostbratwurst«. Zur Stärkung des Schutzes solcher geographischer Herkunftsangaben vor Cybersquatting musste die EU-Kommission gemäß Artikel 35 der Verordnung (EU) 2024/1143 bis zum 14. November 2025 eine Analyse der Notwendigkeit und Durchführbarkeit eines EU-weiten Informations- und Warnsystems für Domain-Namen für geographische Angaben vornehmen und einen Bericht mit den wichtigsten Ergebnissen vorlegen. Ein solches Informations- und Warnsystem würde es Antragstellern einer geographischen Herkunftsangabe bereits bei der Einreichung eines Antrags auf deren Eintragung ermöglichen zu überprüfen, ob eine geographische Angabe als Domain-Name registriert ist; auf Wunsch können sie außerdem Benachrichtigungen erhalten, wenn in der Folge eine Domain registriert wird, die mit der geschützten Angabe identisch ist. In der EU ansässige ccTLD-Registries können dem EUIPO auf freiwilliger Basis die einschlägigen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
Nach Vorliegen einer Studie durch die Unternehmensberatung Wavestone, in der unter anderem Nachweise für missbräuchliche Registrierungen von Domains im Zusammenhang mit geographischen Angaben gesammelt und ausgewertet wurden, Einholung einer Stellungnahme des Council of European National Top-Level Domain Registries (CENTR) und einer Konsultation aller europäischen ccTLD-Registries (von denen sich 22 zu Wort meldeten), kommt die EU-Kommission zu dem Schluss, dass ein EU-weites Informations- und Warnsystem, das vom EUIPO verwaltet wird und auf standardmäßigen, öffentlich zugänglichen DNS-Tools beruht, das verhältnismäßigste und technisch praktikabelste Modell sei. Es könne so konzipiert werden, dass es den EU-Anforderungen in Bezug auf Datenschutz und Cybersicherheit entspreche, und würde die Kosten und betrieblichen Belastungen minimieren. Die meisten Befragten gaben an, dass sie grundsätzlich zur freiwilligen Mitwirkung an dem vorgeschlagenen Modell in einer der beiden folgenden Formen bereit wären: (i) Gewährung des automatisierten Zugangs zu Registrierungsinformationen über das WHOIS-Protokoll oder das RDAP oder (ii) Gewährung des Zugangs zu einem »Domain Availability Service« (DAS). Dies knüpfen sie jedoch an diverse Garantien; unter anderem verlangen sie eine Zweckbindung der Daten, ein Verbot der Weitergabe personenbezogener Daten und den Ausschluss der Weitergabe von Zonendateien. Einige Registries stellten dabei das Ausmaß des Missbrauchs geographischer Angaben in Frage. Im Bericht der EU-Kommission ist insoweit pauschal von einer »begrenzten« missbräuchlichen Verwendung die Rede, auch wenn die EU-Kommission darauf verweist, dass begrenzte Überwachungskapazitäten und komplexe Durchsetzungsmechanismen das tatsächliche Ausmaß des Problems verschleiern würden. Sie hielten daher die Gewährung eines bevorzugten Zugangs über WHOIS-Positivlisten oder einen DAS für unverhältnismäßig. Wichtig: Die Mitwirkung der ccTLD-Registries wäre nach wie vor rein freiwillig und würde keine rechtliche Verpflichtung begründen.
Die Kommission wird vorerst die interne Koordinierung und den Dialog mit den beteiligten Interessengruppen fortsetzen, um den geeigneten Rahmen für das EU-weite Informations- und Warnsystem zu ermitteln. Dazu zählen neben dem EUIPO die .eu-Verwalterin EURid und die europäischen ccTLD-Registries, um praktische Vorkehrungen zu erproben und sicherzustellen, dass jedes künftige System verhältnismäßig und praktikabel ist. Mit einer raschen Entscheidung ist nicht zu rechnen; in jedem Fall soll eine gesonderte Analyse der EU-Kommission in Bezug auf geographische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse abgewartet werden, die bis 02. Juni 2026 vorliegen soll.