Beim US District Court von Arizona hat die estländische Domdevelo OÜ eine Feststellungsklage erhoben, weil ihre Domain cripto.com durch die chinesische Foris Limited mit Sitz in Hong Kong, Inhaberin der Domain crypto.com, bei der WIPO Gegenstand einer UDRP-Beschwerde wegen Markenverletzung ist.
Die UDRP-Beschwerde von Foris Limited ging bei WIPO am 26. November 2024 ein. In der Folge wurde, wie in UDRP-Verfahren üblich, die streitbefangene Domain, in diesem Falle cripto.com, gesperrt. Die Sperrung hat zur Folge, dass die Domain-Inhaberin an den Inhalten und der Inhaberschaft der Domain nichts mehr verändern und sie also nicht voll nutzen kann. Unter anderem hat dies die Domdevelo OÜ dazu bewogen, am 20. Dezember 2024 über ihre Rechtsanwälte (unter anderem Domain-Anwalt John Berryhill) beim zuständigen Gericht in Arizona Klage zu erheben. Die Klage richtet sich auch auf die Feststellung, dass keine Markenrechtsverletzung seitens Domdevelo OÜ gegenüber Foris Limited vorliegt. In der Klageschrift heißt es unter anderem, die Beschwerdeführerin im UDRP-Verfahren sei gar nicht Markeninhaberin der im November und Dezember 2023 eingetragenen Marken, auf die sie sich beziehe. Die Marken gehörten der Foris Technology Pte Ltd. aus Singapur, die nicht Partei des UDRP-Verfahrens sei. Die Marken seien im Übrigen erst 22 Jahre, nachdem die Domain im September 2002 erstmals registriert wurde, und zwei Jahre, nachdem die Klägerin die Domain im November 2021 für US$ 74.976,– gekauft hatte, registriert worden. Weiter seien Versuche der Beklagten, die Wort-/Bild-Marke und die Wort-Marke „CRYPTO.COM“ zu registrieren, gescheitert, weil diese im Falle der Beklagten beschreibend sei. Eine Markenrechtsverletzung läge auch nicht für die Marke »CRYPTO.COM ARENA« der Beklagten vor, da weder diese die Marke noch die Klägerin den Begriff nutze.
Die klagende Domdevelo OÜ sieht ihren Anspruch auf den Lanham Act, 15 U.S.C §§ Section 1114(2)(D)(v) & 1125(a) gestützt als gerechtfertigt, der unter anderem einem Registranten, dem der Verlust seiner Domain nach der UDRP droht, einen Anspruch auf Unterlassung und auf Rückgabe der Domain gewährt, wenn er nachweisen kann, dass er den ACPA (Anticybersquatting Consumer Protection Act) einhält. Im UDRP-Verfahren behauptet die die Beschwerde führende Beklagte, Inhaberin von beim USPTO eingetragenen Marken zu sein, was aber gar nicht zutreffe. Sollte die Beklagte da aber Recht erhalten und aufgrund der UDRP-Entscheidung die Domain auf die Beschwerdeführerin transferiert werden, würde die Klägerin nachhaltig geschädigt und es gäbe kein ordentliches Rechtsmittel, um der Entscheidung entgegenzutreten. Schon jetzt beantragte die Klägerin hier auch Schadensersatzansprüche aufgrund des ACPA und die Feststellung, dass die Beklagte keine Markenrechte an der Domain cripto.com habe, die Klägerin berechtigte Inhaberin der Domain ist, dass die Beklagte rechtswidrig in die Domain-Registrierung der Klägerin eingreife und ihr die Kosten des Verfahrens und der Anwälte aufzuerlegen sind.
Das bereits am 26. November 2024 gestartete UDRP-Verfahren ist nach wie vor anhängig. Ob in Kürze eine Entscheidung fällt oder das Verfahren ausgesetzt ist, bis der District Court of Arizona entschieden hat, ist derzeit unklar.
Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.