Hatten wir vor drei Wochen noch berichtet, dass L’TUR ein ADR-Verfahren um die Domain lastminute.eu verloren hat, so können wir heute vermelden, dass L’TUR – mittelbar! – das ADR-Verfahren um die Domain last-minute.eu gewonnen hat. Beteiligter war jedoch nicht L’TUR selbst, sondern EURid: Der Inhaber von lastminute.eu reklamierte einen Verfahrensfehler auf Seiten EURids.
Am 7. Dezember 2005 beantragte L’TUR die Domain last-minute.eu und kam in der Liste der Anmeldungen bei EURid auf Platz eins. L’TUR berief sich auf ein Markenrecht, doch der Antrag wies unter dem Feld „vollständige Bezeichnung des Kennzeichens“ lediglich zwei Anführungszeichen auf. In der Folge stellte L’TUR zehn weitere Anträge auf Zuteilung der Domain, die die Plätze 7, 8, 11, 12, 13, 14, 16, 17, 18 und 20 belegten, und bei denen das Kennzeichen korrekt bezeichnet war. Obwohl der Formfehler bei dem Antrag auf Position eins vorlag, erhielt L’TUR den Zuschlag für die Domain bezogen auf genau diesen Antrag.
Wegen des Formfehlers wandte sich der Zweitplatzierte in der Reihe der Bewerber um die Domain in einem ADR-Verfahren gegen die Zuteilung der Domain. Antragsgegner ist in diesem Fall EURid, das entgegen den Sunrise-Regeln eine Domain zugeteilt hat, obwohl der Antrag Formfehler aufwies.
Das Prager Schiedsgericht schaute sich die Sache an und kam zu dem Ergebnis, dass der Formfehler der Anmeldung durch fristgerechte Einsendung der geforderten Unterlagen zum Beleg des bestehenden Kennzeichenrechts geheilt worden sei. Das Gericht zweifelt, dass der Anmeldefehler überhaupt einen Einfluss auf den von L’TUR erreichten Rang 1 bei der Anmeldung der Domain last-minute.eu hat. Der zuständige Validation Agent PwC durfte eine selbständige Untersuchung führen, und von sich aus die eingereichten Unterlagen auf ihre Richtigkeit überprüfen. So konnte er feststellen, dass das geltend gemachte, aber in der Anmeldung nicht eingetragene frühere Recht auf die Marke „Last Minute“ lautet. Und L’TUR erhielt den Zuschlag.