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EURid ändert die Regeln des ADR-Verfahrens

Die .eu-Verwalterin EURid hat die Streitschlichtungsregelungen angepasst, um der Verordnung 2019/517 des EU-Parlaments und des Rates über die »Durchführung und Funktionsweise der Domäne oberster Stufe .eu, zur Änderung und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 733/2002 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 874/2004 der Kommission« gerecht zu werden.

Die drei Hauptänderungen sehen vor, dass die gesetzten Fristen in Zukunft kürzer sind, dass der Kreis der geschützten Rechte erweitert wird und dass für EURid ein neues Verfahren zur Umsetzung der getroffenen Entscheidungen gilt. Die Neuregelung ist bereits am 13. Oktober 2022 in Kraft getreten. Insgesamt bleibt es hier dabei, dass die »ADR Rules« für .eu eng an die UDRP angelehnt sind; gerade aber der Kreis der geschützten Zeichen ist deutlich weiter als bei der UDRP und umfasst auch nicht eingetragene Marken, Handelsnamen, Unternehmenskennzeichen, Firmennamen, Familiennamen und unterscheidungskräftige Titel geschützter literarischer und künstlerischer Werke.

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